Coronavirus

Deutscher Familiengerichtstag: Kindschaftssachen in Coronazeiten – Kinderrechte wahren

Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stellen die Familiengerichte vor erhebliche Herausforderungen. Die Gerichte arbeiten häufig im Notbetrieb, das Instrumentarium des Familienverfahrensgesetz (FamFG) wird dabei in ganz unterschiedlicher Weise genutzt. Dies birgt nach Ansicht der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags Gefahren für elementare Grundrechte der betroffenen Eltern und Kinder, die es zu vermeiden gilt.

23.04.2020

Familiengerichtliche Praxis in Coronazeiten

Die aktuellen Kontaktbeschränkungen dienen der Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie und damit dem Schutz des Grundrechts auf Leben und Gesundheit einer unbestimmten Vielzahl von Menschen. Sie sind aus Sicht der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstag e.V. verhältnismäßig, erfordern aber in jeder konkreten Situation eine Abwägung mit anderen elementaren Grundrechten.

So sind das Gesundheitswesen, die Altenpflege, die Polizei, der Einzelhandelmit Lebensmitteln, aber auch Bau- und Drogeriemärkte ausgenommen und es werden, soweit möglich, Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen, um Übertragungen zu vermeiden. Auch zum Schutz von Kindern und Jugendlichen werden, wenn auch in reduzierter Zahl, in der Regel weiterhin Hausbesuche durchgeführt; die Kinder- und Jugendhilfe nimmt auch jetzt Kinder aus hoch belasteten Familien in die Notbetreuung auf.

Familiengerichte nehmen, insbesondere in Kindschaftssachen, Aufgaben wahr, die von herausragender Bedeutung für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihre Eltern sind. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist daher in jeder einzelnen Sache das Verfahren so zu gestalten, dass alle betroffenen Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte in ein Verhältnis praktischer Konkordanz gebracht werden, dass also - mit anderen Worten - keine Rechte verletzt werde.

Die Auflistung dieser spezifischen Rechte sowei weitere Folgerungen für die Familiengerichtsbarkeit und Lösungsmöglichkeiten zur Herstellung praktischer Konkordanz sind der vollständigen Stellungnahme "Kinderrechte wahren" (PDF, 228 KB) der Kinderrechtekommission des Deutsche Familiengerichtstag e.V. zu entnehmen.

Weiterführende allgemeine Informationen zum Kindschaftsrecht (PDF, 664 KB) sind einer Broschüre des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu entnehmen.

Über den Deutschen Familiengerichtstag

Der Deutsche Familiengerichtstag e.V. (DFGT) ist ein Forum des inter­disziplinä­ren Erfahrungsaustausches für das Familienrecht und hat zum Ziel, die einheit­liche Rechtsanwendung, die Fortbildung des Rechts und die intensive Zusam­men­arbeit der Familienrichter und anderer Beteiligter überregional zu fördern. Dadurch soll gleichzeitig das Familienrecht für den Bürger durchschaubarer werden.

Quelle: Deutscher Familiengerichtstag e.V. (DFGT) 

Back to Top