Coronavirus

Corona-Pandemie: Menschenrechte müssen das politische Handeln leiten

Seit dem 23. März 2020 gilt auch in Deutschland eine weitreichende Kontaktbeschränkung, die den sozialen Austausch außerhalb des eigenen Hausstands erheblich einschränkt. Die Corona-Krise hat eine besondere menschenrechtliche Dimension: Es geht um den Schutz eines zentralen Menschenrechts für große Teile der Menschheit; die Bewältigung der Krise hat vielfache Auswirkungen auf die Verwirklichung und den Schutz der Menschenrechte. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund und Länder auf, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an den Menschenrechten auszurichten.

30.03.2020

„Menschenrechte müssen das politische Handeln leiten. Auch in dieser sehr schwierigen Krisensituation gelten die Grund- und Menschenrechte vollumfänglich weiter“, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. „Einschränkungen sind zeitlich eng zu begrenzen und ihre Wirksamkeit und Auswirkungen müssen genau beobachtet werden, um gegebenenfalls nachzusteuern.“

Diskriminierungsschutz ist nicht ausgesetzt

In seiner aktuellen Stellungnahme lobt das Institut das Bemühen von Bund und Ländern, bei der Ausgestaltung von Kontaktbeschränkungen die betroffenen Grund- und Menschenrechte sorgfältig miteinander abzuwägen, sowie ihr Bestreben, Menschen in schwierigen und prekären Lebenssituationen zu unterstützen.

„Die Menschenrechte verlangen, dass staatliche Maßnahmen in Krisensituationen nicht diskriminieren. Der Diskriminierungsschutz ist nicht ausgesetzt “, erklärte Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts. Alle Maßnahmen müssten Menschen in verletzlichen Lebenslagen besonders in den Blick nehmen wie beispielsweise ältere Menschen, Kinder und Jugendliche, obdachlose und wohnungslose Menschen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete sowie Menschen in beengten Wohnverhältnissen.

Das Institut ruft die Politik dazu auf, die entsprechenden Hinweise, Warnungen und Vorschläge der zivilgesellschaftlichen Organisationen zu hören und bei der Ausgestaltung von Maßnahmen zu berücksichtigen.

Handlungsbedarf auf europäischer Ebene

Das Institut sieht darüber hinaus einen dringenden Handlungsbedarf auf europäischer Ebene, dem die Staaten nur mit Solidarität und Unterstützung untereinander gerecht werden könnten. So benötige unter anderem Griechenland dringend Unterstützung, damit die Geflüchteten in den Lagern auf den griechischen Inseln nicht der Corona-Pandemie schutzlos ausgesetzt sind.

Zugleich warnt das Institut vor einer Haltung „Not kennt kein Gebot“ und einer schleichenden Gewöhnung an die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten. Hier seien Politik, Medien und Öffentlichkeit gleichermaßen zu Wachsamkeit aufgerufen.

Die ausführliche Stellungnahme "Corona-Krise: Menschenrechte müssen das politische Handeln leiten" (PDF, 220 KB, 14 Seiten) steht zum Download zur Verfügung.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 25.03.2020

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