Förderinformationen

Saarland: 100.000 Euro für Projekte gegen Rechtsextremismus

Das Saarland setzt erneut ein Zeichen gegen Rechtsextremismus und fördert mit zusätzlichen Mitteln Projekte gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus – für Vielfalt, Respekt und Demokratie.

23.03.2016

Mit 100.000 Euro unterstützt und fördert die Landesregierung des Saarlandes Projekte und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus – für Vielfalt, Respekt und Demokratie.

Es werden insbesondere Projektanträge gefördert, die dazu beitragen das zivilgesellschaftliche und demokratische Engagement vor Ort zu stärken und  rechtsorientierten, rechtsextremen, fremdenfeindlichen sowie antisemitischen Tendenzen entgegenzuwirken. Die Koordinierung der Projekte erfolgt über das  <link http: www.saarland.de ministerium_soziales_gesundheit_frauen_familie.htm external-link-new-window zur internetseite des ministeriums für frauen und familie>Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Es werden Projekte bis 15.000 Euro gefördert, in begründeten Einzelfällen bis zu 20.000 Euro. Pro Projektträger kann nur ein Antrag eingereicht werden.

Die Förderung der Projekte ist dabei an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Das Projekt ist an eine vorher festgelegte Zielgruppe gerichtet.
  • Die Ziele und das Handlungskonzept im Antrag sind nachvollziehbar und der Projektrahmen ist klar umrissen.
  • Das Projekt ist innovativ und wiederholt kein bereits bestehendes Projekt oder stellt eine erhebliche qualitative/quantitative Ausweitung der bisherigen Aktivitäten des Trägers dar.
  • Das Projekt kann mit anderen bestehenden Projekten verknüpft werden. Die Kooperationspartner und deren Mitwirkung sind hierbei konkret benannt.
  • Die Maßnahme ist auf die Partizipation der Zielgruppe ausgerichtet und geeignet, die angestrebte Zielgruppe zu erreichen.
  • Durch das Projekt soll eine nachhaltige Wirkung entfaltet werden.
  • Die angelegten Erfolgsindikatoren sind konkret und messbar.
  • Die Gesamtfinanzierung ist schlüssig und nachvollziehbar dargestellt.
  • Durch den Projektträger wird das Gender-Mainstreaming-Prinzip berücksichtigt.
  • Das Projekt muss Ende November 2013 abgeschlossen sein.

Der Projektantrag kann bis Dienstag, den 30.04.16 gestellt werden an:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Stabsstelle Jugend- und Familienpolitik
Franz-Josef Röder-Str. 23
66117 Saarbrücken

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland vom 21.03.2016

Back to Top