Förderinformationen

NRW: 2 Mio. Euro zur Ausstattung von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Regionen mit besonderen Problemlagen

Das Land NRW stellt zusätzlich 2. Mio Euro im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplan NRW 2011 unter der Position 1.1.2 zur Verfügung.

27.10.2011

Zahlreiche offene Jugendeinrichtungen verfügen über veraltete, beschädigte und kaum noch funktionierende Einrichtungsgegenstände, die dringend der Erneuerung, Ersetzung und Modernisierung bedürfen. Ersatzbeschaffungen und Renovierungsarbeiten sind für die Attraktivität und die Qualität vieler Einrichtungen von großer Bedeutung, vor allem in Anbetracht der prekären Haushaltslage vieler Kommunen, die dem Wunsch nach Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr nachkommen können.

Zusätzliche zur Verfügung gestellte Mittel: 2 Mio. Euro. Die Förderung erfolgt über die Pos. 9 Kinder- und Jugendförderplan (Investitionen).

•    Förderprozentsatz: 90 Prozent
•    Bagatellgrenze: 1.000 Euro
•    Höchstgrenze (i.d.R.): 15.000 Euro
•    Stichtag für die Antragstellung: 15. November 2011
•    Antragsberechtigt: Freie Träger

Das Schreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 27. Oktober 2011 (mit Merkblatt) kann heruntergeladen werden im mitgliederinternen ABA-Netz über „Serviceseiten für ABA-Mitglieder“ -> „Finanzierung/Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW“ -> „Sonderprogramm zur Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen“.

ABA-Mitglieder, die sich noch keinen Zugang besorgt haben, erhalten diesen über <link mail window for sending>oscar.borkowsky@ABA-Fachverband.org.

Quelle: ABA Fachverband

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