Positionspapier

„Kinder schützen heißt Vertrauen wahren!“

Aus Sorge um eine Verschlechterung des Kinderschutzes und der Aussetzung fundamentaler Prinzipien für eine vertrauensvolle Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern haben sich auf Initiative der DGSF e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren 12 Fachverbände, Organisationen und Expert*innen auf ein gemeinsames Positionspapier verständigt.

24.08.2023

Ziel des Positionspapiers ist, die Fachöffentlichkeit für die möglichen Folgen der Regelung des § 4, Absatz 6 KKG zu sensibilisieren und eine Debatte über Rahmenbedingungen gelingender Kooperation zwischen Jugendhilfe, Medizin und Psychotherapie anzustoßen. Die BAG KIZ und die DGSF planen dazu im Herbst 2023 ein Fachforum „Kooperativer Kinderschutz“. Im Folgenden werden Auszüge des Positionspapiers zitiert.

Anlass und Ziel der Stellungnahme

„Damit wollen wir gegenwärtige Entwicklungen, die sich in den Veränderungen der Heilberufsgesetze in einzelnen Bundesländern spiegeln und deren Folgen aus der Perspektive der betroffenen Kinder und Familien kritisch hinterfragen.

Ziel dieses Appells ist es, sowohl die Auslöser als auch die möglichen Folgen der Neuregelungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in das fachöffentliche Bewusstsein und in die Debatte um eine Weiterentwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen zu bringen.

Denn: Zentrale Grundprinzipien eines wirksamen und demokratisch begründeten Kinderschutzes wie das Vertrauen in die Hilfebeziehung und die Beteiligung an der Einschätzung von Gefahren stehen zur Disposition zugunsten einer scheinbaren Rechtssicherheit der professionellen Akteur*innen in der Medizin, ohne dass dabei Effekte im Sinne eines verbesserten Schutzes von Kindern erwartbar wären.“

Forderungen der Initiator*innen:

  • Bestehende Regelungen im Sinne eines kooperativen und den Betroffenen gegenüber transparenten Kinderschutzes stärken! 
  • Praxis- und Rechtsunsicherheiten im Zusammenwirken der unterschiedlichen Berufsgruppen durch praxisorientierten Austausch, verbindliche Strukturen und durch Qualifizierung bearbeiten!
  • Interdisziplinäre, multiprofessionelle Kooperationen zwischen dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe verbindlich rechtlich im SGB V rahmen und finanziell ausstatten!
  • Den Absatz 6 im § 4 KKG zu streichen und wieder eine bundeseinheitliche Grundlage für den Kinderschutz zu erhalten. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen auf Länderebene erschwert nachweislich die Kommunikation im Kinderschutz und führt zu neuen Handlungsunsicherheiten!

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren vom 10.08.2023

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Dieser Artikel wurde auf dem Kurzmitteilungsportal der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

Redaktion: David Bienias

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