Schleswig-Holstein

Hilfen für Kinder und ihre Angehörigen bei Erfahren häuslicher Gewalt

Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken gibt das Startsignal für ein kostenloses Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, die häusliche Gewalt erlebt haben. Ziel ist es, Kinder, die häusliche Gewalt erlebt haben, auch beim Verarbeiten dieser Erfahrungen zu unterstützen.

14.08.2023

Die Diakonie Altholstein wird ab dem 01.09.2023 ein kostenloses Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder anbieten, die häusliche Gewalt erfahren. Justizministerin von der Decken hat heute (01. August) den Förderbescheid für das in Schleswig-Holstein neue Projekt übergeben. 

„Ich freue mich sehr, dass wir zusammen mit der Diakonie Altholstein dieses Vorhaben umsetzen können und hiermit von häuslicher Gewalt belastete Kinder in den Mittelpunkt stellen. Es gehört zu unserer Verantwortung als Justiz, Kinder nicht nur vor häuslicher Gewalt zu schützen, sondern sie auch dabei zu unterstützen, die negativen Folgen häuslicher Gewalt abzubauen, wenn Kinder sie bereits erlebt haben“,

so die Ministerin Kerstin von der Decken.

Es braucht kindgerechte, auf Gewalterfahrungen spezialisierte Beratungsangebote

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft. „Kinder, die unmittelbar oder mittelbar solche Gewalt erleben, müssen Zugang zu einem kindgerechten und auf Gewalterfahrungen spezialisierten Beratungsangebot haben“, betont Gundula Deicke, Fachbereichsleitung im Beratungszentrum Mittelholstein. In solchen Fällen ist ein Beratungsangebot vonnöten, das ausdrücklich von häuslicher Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche anspricht.

„Sowohl in unserer Erziehungs- und Familienberatung hier im Beratungszentrum Mittelholstein als auch in unserer Familienberatung in der Justizvollzugsanstalt Neumünster haben wir bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe und sehen den Bedarf. Es ist häufig erschreckend wahrzunehmen in welchem Umfeld Kinder heranwachsen. Es ist gut, dass mit dem ResOG SH dieses Thema in den Blick genommen wird. Mit der Finanzierung von 25.000 Euro pro Jahr für die Amtsgerichtsbezirke Neumünster und Norderstedt, wird ein Hilfsangebot für die betroffenen Kinder gestartet. Dass wir als Diakonie Altholstein uns mit unseren Erfahrungen hier einbringen können, freut uns sehr“,

sagt Heinrich Deicke, Geschäftsführer der Diakonie Altholstein.

Dieses Angebot soll vor dem Hintergrund einer häuslichen Gewaltsituation Sicherheit und Schutz vermitteln und negative Folgen verhindern oder abmildern. Qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen stehen für eine niedrigschwellige und vertrauliche Beratung im Interesse betroffener Kinder zur Verfügung. Die Beratung findet an einem für die ratsuchenden Kinder sicheren Ort statt. Der Prozess der Beratung stellt stets die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in den Vordergrund. Es wird auf die Kinder sowie die Bezugspersonen alters- und situationsangemessen eingegangen und auf eine beruhigende, stabilisierende und wertschätzende Ansprache geachtet.

Grundlage ist das Gesetz zur Ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz

Mit dem Gesetz zur Ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) wurden die landesgesetzlichen Rahmenbedingungen für solche Angebote geschaffen. In jedem der 4 Landgerichtsbezirke gibt es nun mindestens eine durch das Justizministerium finanzierte Beratungsstelle mit vergleichbaren Angeboten für Kinder, Jugendliche und Eltern. Die Angebote werden von insgesamt 6 Freien Trägern durchgeführt.

Quelle: Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein vom 01.08.2023

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