Brandenburg

Förderung der Nachmittagsbetreuung von Jugendlichen mit Behinderung

Eine Förderrichtlinie wurde verlängert, die es ermöglichen soll, dass auch ältere Schüler*innen nach dem Schulunterricht und in den Ferien betreut werden können. Landkreise und kreisfreie Städte können auf Antrag monatlich 300 Euro pro betreuten jungen Menschen für Nachmittagsangebote der Freizeitgestaltung erhalten. Die Förderung wird rückwirkend zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 gewährt.

08.11.2023

Gefördert werden Angebote, die Eltern ihre Berufstätigkeit ermöglichen sollen, wenn ihre Kinder zu alt für den Schulhort sind, aber auf Grund der Schwere ihrer Behinderung die Zeit nach schulischen Angeboten nicht allein verbringen können. Die Art von Förderung besteht seit 2019, nun hat das MBJS eine aktualisierte Richtlinie veröffentlicht. Sie berücksichtigt stärker die Vorgaben aus der Überarbeitung des Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aus dem Jahr 2021, dass die geförderte Nachmittagsbetreuung vorrangig inklusiv gestaltet werden soll, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung gemeinsam mit Gleichaltrigen mit und ohne Behinderung ihre Freizeit verbringen können.

Jugendminister Steffen Freiberg betont:

„Eltern von Kindern mit schweren Behinderungen stehen täglich vor enormen Herausforderungen. Sie müssen Beruf und Betreuung unter einen Hut bringen. Mit der Förderrichtlinie will das MBJS zwei Ziele erreichen: eine Entlastung für die berufstätigen Eltern und eine inklusive Freizeitgestaltung für ältere Kinder und Jugendliche. Angebote für diese Familien können sich die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der Kinder- und Jugendhilfe fördern lassen. Das ist eine wichtige Entlastung für Familien in Brandenburg.“ 

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg vom 30.10.2023

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