Beteiligung

Familienkonferenz zur Inklusion

Der Selbstvertretungsrat im Reformprozess „Inklusives SGB VIII“ lädt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien zu einer Konferenz ein. Auf dieser werden Wünsche und Meinungen gesammelt, die die Reform des SGB VIII betreffen. Die Konferenz findet vom 26. bis zum 28. Januar 2024 in Berlin statt. Anmeldungen sind bis zum 30.11.2023 noch möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.

23.11.2023

Eingeladen sind Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien. Eingeladen sind auch Menschen, die die Interessen von Kindern von 0 bis 12 Jahren mit Behinderung vertreten.

Warum eine Konferenz für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien?

Das Bundes-Familien-Ministerium will ein neues Gesetz machen. Das Gesetz soll allen Kindern und Jugendlichen helfen.
Das heißt: Das Gesetz soll für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen sein. Alle Kinder und Jugendliche sollen die gleichen Möglichkeiten haben.

Das ist Inklusion:

  • Alle gehören dazu
  • Alle können überall dabei sein
  • Alle können überall mit-machen

Damit das Gesetz gut wird, sollen viele Menschen ihre Meinung sagen:

  • Fachleute
  • Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
  • Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen
  • Familien

Das ist ein Beteiligungs-Prozess:

  • Hier werden Meinungen und Wünsche für das neue Gesetz gesammelt.
  • Die Konferenz für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien sammelt auch Meinungen und Wünsche.

Das ist eine Konferenz:

  • Viele Menschen treffen sich.
  • Sie reden miteinander über ein Thema.
  • Dabei lernen sie neue Dinge.
  • Manchmal werden auch Dinge erklärt.
  • Die Menschen auf einer Konferenz haben manchmal die gleiche Meinung.
  • Manchmal haben sie eine unterschiedliche Meinung. Das ist gut. Denn bei einer Konferenz sollen viele Meinungen gesammelt werden.

Was will der Selbstvertretungsrat im Reformprozess „Inklusives SGB VIII“ machen?

Die Konferenz für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien nennen wir kurz: Familienkonferenz zur Inklusion.

Die Familienkonferenz zur Inklusion beginnt mit einer Begrüßung und
jemand erklärt:

  • worum soll es in dem Gesetz gehen?
  • Dann gehen alle in eine Gruppe und sprechen miteinander. Sie erzählen von ihrem Alltag.
  • Dann überlegen sie und sammeln Meinungen und Wünsche: Was könnte unseren Alltag in der nächsten Zeit leichter und schöner machen?

So lernt die Regierung das Leben von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und ihren Familien besser kennen. Das hilft der Regierung dabei, ein gutes Gesetz zu machen.

Anmeldung

Quelle: Selbstvertretungsrat im Reformprozess „Inklusives SGB VIII“

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