Kindergrundsicherung

Deutlich mehr Finanzmittel und gezielte Investitionen notwendig

Das DIJuF hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen vom 30.8.2023 Stellung genommen.

15.09.2023

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) begrüßt das zentrale Ziel des Entwurfs, die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen durch eine effektivere Sicherung ihrer finanziellen Bedarfe zu verbessern, ausdrücklich. Gleichzeitig betont das Institut, dass es zur Erreichung dieses Ziels deutlich mehr Finanzmittel und zusätzlich unbedingt gezielte Investitionen in die Infrastruktur für Kinder und Jugendliche braucht, um Chancengleichheit unabhängig von der sozialen Herkunft tatsächlich zu gewährleisten.

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 07.09.2023

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