Bundeshaushalt 2024

Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesfamilienministeriums für 2024

Am 05.07.2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Regierungshaushalts 2024 beschlossen. Laut Bundesfamilienministerin Paus sei die Finanzierung der wichtigen Aufgaben trotz eine Kürzung um 218 Mio. Euro aber nach wie vor gesichtert.

12.07.2023

Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2024 Ausgaben in Höhe von 13,35 Mrd. Euro vor. Im Vergleich zu 2023 sinkt der Ansatz um 218 Mio. Euro.

Bundesministerin Lisa Paus:

„Wir stehen in der Verantwortung, für das kommende Jahr einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der den besonderen Herausforderungen dieser Zeit Rechnung trägt. Das Bundesfamilienministerium leistet dazu seinen Beitrag. Auch für uns gelten strikte Sparvorgaben, beim Elterngeld, aber auch bei unseren Förderprogrammen. Die Spielräume verengen sich, allerdings können wir auch im kommenden Jahr wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren. Das ist mir besonders wichtig, denn wir wollen die Menschen unterstützen, die sich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und eine lebendige Demokratie einsetzen.“

Wichtige Posten im Haushalt 2024 des BMFSFJ

Kindergrundsicherung: In 2024 wird dieses wichtige sozialpolitische Reformvorhaben der Bundesregierung vorbereitet. Die Kindergrundsicherung soll durch eine moderne, digitale Verwaltung mehr Kinder erreichen als heute. Und es soll sich um eine wirksame Leistung handeln, die armutsbedrohte Kinder und ihre Familien tatsächlich unterstützt und Leistungsverbesserungen enthält. Für die Vorbereitung der Kindergrundsicherung werden im Haushaltsjahr 2024 100 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus: Damit die Projekte zur Stärkung der Demokratie ihre wichtige Arbeit weiterführen können, werde es hier  keine Kürzungen geben. Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stellt das BMFSFJ erneut Mittel in Höhe von 200 Mio. € zur Verfügung und schreibt damit den Ansatz des Vorjahres fort. Auch für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2024 Mittel eingeplant.

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Für das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stehen 2024 unverändert 30 Mio. € für den Bau, die Sanierung und den Umbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung. Damit beabsichtigt das BMFSFJ sicherzustellen, dass alle bis zum derzeitigen Programmende (31.12.2024) bewilligbaren Vorhaben bewilligt werden können. Bundesfrauenministerin Lisa Paus hatte bereits für das Jahr 2023 die vom Bundestag als Haushaltsgesetzgeber vorgenommene Absenkung des Titels um 10 Mio. € aus dem eigenen Haushalt ausgeglichen. Auch der Fördertitel für Träger und Projekte zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt soll nahezu unverändert bestehen bleiben.

Teilhabe alter Menschen stärken: Trotz angespannter Haushaltslage beabsichtigt das BMFSFJ die Maßnahmen für Seniorenpolitik gegenüber dem Soll 2023 (16,87 Mio. €) auf 17,36 Mio. € erhöhen.

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit: Das Programm stellt Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt und gibt ihnen Raum für Teilhabe und Engagement. Mit den Mitteln aus dem Zukunftspaket werden in 2023 Projekte für und von Jugendlichen finanziert und die Beteiligungsmöglichkeiten und -Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Junge Menschen werden auch weiterhin Projekte beantragen können, das BMFSFJ führt die Förderung mit 5 Mio. € auch in 2024 fort.

Mental Health Coaches: Zum Herbst starten die ebenfalls aus diesem Programm finanzierten Mental Health Coaches und unterstützen an über 100 Schulen Kinder und Jugendliche aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans.

Jugendwerke: Der Bund stellt für die bestehenden Jugendwerke im nächsten Jahr insgesamt 24,5 Mio. € und damit die gleichen Mittel wie 2023 bereit. Damit soll die Finanzierung des Deutsch-Polnischen, des Deutsch-Französischen und des Deutsch-Griechischen Jugendwerks auf dem gleichen Niveau fortgesetzt werden können. Auch eine Anschubfinanzierung für das neu zu gründende Deutsch-Israelische Jugendwerk soll möglich bleiben.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung: Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Mio. € jährlich) sowie der Bundesstiftung Gleichstellung (5 Mio. € jährlich) soll trotz Sparvorgaben dauerhaft gesichert bleiben.

Elterngeld: Strukturelle Einschnitte wurden dem BMFSFJ beim Elterngeld auferlegt. Aufgrund der Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen werden die steigenden Ausgaben für das Elterngeld durch eine Gesetzesänderung gebremst. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, könne die Leistung nicht an die Kaufpreisentwicklung angepasst werden. Im Haushaltsentwurf für 2024 sinkt der Ansatz für das Elterngeld gegenüber 2023 um 290 Mio. € auf 7.990 Mio. € ab. Eine Kürzung der Auszahlungsbeträge für Eltern konnte jedoch verhindert werden. Um die Vorgaben zu erfüllen, wird die Zahl der Anspruchsberechtigten verringert, indem die jährliche Einkommensobergrenze beim Elterngeld von derzeit 300.000 € auf 150.000 € zu versteuerndes Einkommen herabgesetzt wird. Auf die negativen gleichstellungspolitischen Wirkungen habe das BMFSFJ wiederholt hingewiesen.

Darüber hinaus habe das BMFSFJ als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung Kürzungen bei den freiwilligen Ausgaben vorgenommen:

Freiwilligendienste: Der im Sommer/Herbst 2023 startende Jahrgang bei Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen und Freiwilligem Ökologischen Jahr und Internationalem Jugendfreiwilligendienst könne aber im vollen Umfang bis zum regulären Ablauf im Sommer 2024 finanziert werden. Für einen Ausbau der Freiwilligendienste stehen allerdings keine Mittel zur Verfügung. Der Großteil der jetzigen Etatabsenkungen in den Freiwilligendiensten gehe auf die Finanzplanung der vorherigen Regierung zurück. Mit den Sparvorgaben komme nun eine weitere Absenkung auf die Finanzplanung 2025 hinzu. Das BMFSFJ werde deshalb mit den zentralen Akteuren Gespräche führen, wie der Übergang bestmöglich gestaltet werden kann.

Mehrgenerationenhäuser: Für 2024 stehen 21,75 Mio. € zur Verfügung. Damit wird die Förderung für jedes Mehrgenerationenhaus von 40.000 auf 38.000 €/Jahr abgesenkt. Diese Kürzung sei schmerzhaft, das grundsätzliche Festhalten an der Förderung mache aber deutlich, dass das BMFSFJ zur Arbeit der Mehrgenerationenhäuser stehe und diese unterstützt.

Gleichstellung: Die Sparauflage für den Gleichstellungstitel mache eine Konzentration auf die gleichstellungspolitischen Schwerpunktthemen der Koalition erforderlich: Schutz vor Gewalt, Menschenhandel und Sexismus sowie ökonomische Gleichstellung, partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und Überwindung der Entgeltungleichheit. Die nachträgliche Kürzung laufender Vorhaben konnte laut BMFSFJ vermieden werden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.07.2023

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