Appell an die Bundesregierung
Bündnis fordert Sondervermögen Bildung
Um das Kita-System vor dem Kollaps zu bewahren, schließt sich das Bündnis aus Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), KTK-Bundesverband und Arbeiterwohlfahrt (AWO) der Forderung der SPD- Vorsitzenden Esken nach einem „Sondervermögen Bildung“ an. Dieses müsse mit 100 Milliarden Euro ausgestattet sein, um das System zu entlasten und den Investitionsstau aufzulösen.
31.03.2023
„Die Alarmglocken im Kita-System schrillen seit langem lautstark, passiert ist bisher viel zu wenig. Die Ampel-Koalition muss jetzt handeln, bevor ein Kipppunkt im System überschritten ist. Der Personalmangel schlägt mit aller Wucht auf den Arbeitsalltag der Beschäftigten durch. Kommunen können die Öffnungszeiten ihrer Betreuungseinrichtungen nicht mehr gewährleisten, Gruppen und ganze Einrichtungen werden geschlossen. Die unmittelbare Last müssen die Familien tragen.“
begründete Doreen Siebernik, GEW- Vorstandsmitglied den Vorschlag des Bündnisses.
Bund muss sich an dauerhafter Finanzierung beteiligen
„Die Einrichtung des Sondervermögens ist ein wichtiger Schritt. Damit kann das Betreuungssystem auf Stand gebracht werden – egal ob es um Digitalisierung, die Sanierung der Infrastruktur oder die dringend benötigte Gewinnung von Fachkräften geht. Es federt allerdings nur die akute Notlage ab. Für die Zukunft braucht es mehr: Um den im Grundgesetz verankerten Anspruch zu erfüllen, in ganz Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, muss sich der Bund in Abstimmung mit den Ländern und Kommunen dauerhaft an der Finanzierung des Betreuungssystems beteiligen.“
so Mirja Wolfs, 2. Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes.
Familien müssen sich auf das System verlassen können
Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums des AWO Bundesverbandes e.V. betonte:
„Nur wenn der Bund verlässlich und dauerhaft in die Finanzierung einsteigt, rücken die pädagogisch unverzichtbaren Ziele in greifbare Nähe. Auch die Familien müssen sich wieder auf das System verlassen können, nicht zuletzt, damit die Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit gewährleistet ist. Bundesgesetzlich geregelt werden müssen insbesondere eine gute Fachkraft-Kind-Relation, mehr mittelbare pädagogische Arbeitszeit, ein ausreichender Anspruch auf Fort- und Weiterbildung, deutlich mehr Zeit für die KiTa-Leitung sowie der Anspruch auf Fachberatung. Damit das klappt, muss die frühkindliche Bildung in Deutschland zur Chefsache werden“
Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 28.03.2023
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