Betreuungsplätze
10 Jahre Kita-Rechtsanspruch – Bilanz deutlich verbesserungsbedürftig
Seit dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Unter-Dreijährige. Gemeinsames Ziel des Bundes, der Länder und Kommunen dabei war ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder in den ersten drei Lebensjahren zu schaffen. Doch Bedarf und Realität klaffen weit auseinander. Der Deutsche Familienverband und der Verband Bildung und Erziehung kritisieren die nicht eingelösten Versprechen der Politik.
14.08.2023
Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung für Unter-Dreijährige fehlen deutschlandweit insgesamt über 380.000 Kitaplätze. Seit zehn Jahren ist der Fachkräftemangel ein ungelöstes Problem. In den Kindertagesstätten sind rund 25.000 Stellen unbesetzt. Schon längst bekommen Eltern und Kinder die Konsequenzen von stark gekürzten Öffnungszeiten, Gruppenaufstockungen und fehlenden Bildungsangeboten zu spüren.
Schlechte Bilanz für Kinderbetreuung
Weder Betreuungsplätze noch die Betreuungsqualität sind dauerhaft gesichert. Unter diesen Bedingungen ist der Rechtsanspruch für Familien immer noch nicht ausreichend, betont der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV), Sebastian Heimann. Gerade für die jüngsten Kinder wünschten sich Eltern eine bedarfsgerechte Betreuung mit qualifizierten, festen Bezugspersonen und kleinen Gruppen. Der Bedarf für Familien konnte in dieser Hinsicht nie abgedeckt werden.
Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, betont, dass besonders Familien, die sozioökonomisch benachteiligt sind und Kinder, die aufgrund einer nicht-deutschen Muttersprache eine besondere Förderung brauchen, schlechtere Chancen auf einen Kitaplatz haben. Sie finden nur selten schnell einen Kitaplatz, manchmal sogar erst, wenn das Kind das dritte Lebensjahr bereits vollendet hat.
Um das Kitasystem im Ganzen – qualitativ und quantitativ – zu stärken, und um es für Kinder, Eltern, pädagogische Fachkräfte und unsere Gesellschaft insgesamt gerechter zu machen, brauche es immense Investitionen von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern.
Deutscher Familienverband fordert Einführung eines Betreuungsbudgets
Angesichts der absehbar anhaltenden Personalnot plädiert Sebastian Heimann vom DFV dafür, ein Betreuungsbudget – im Anschluss an das Elterngeld – in Höhe von mindestens 800 Euro im Monat einzuführen. Dies würde den Eltern erlauben, ihre Kinder selbst zu betreuen und parallel dafür sorgen, die Situation in den Kitas zu entschärfen.
Das Betreuungsbudget ist keine Konkurrenz der Kitabetreuung und soll auch nicht ihren Ausbau und Verbesserung ersetzen. Das Betreuungsbudget soll Eltern unterstützen. Sie können damit frei entscheiden, in welcher Form sie ihre Kinder während der dreijährigen Elternzeit betreuen wollen: ob zu Hause oder in einer anderen Betreuungsform. Mit dem Betreuungsbudget können sich Eltern die Art der Kinderbetreuung selbst aussuchen und zeitlich genau auf die Bedürfnisse ihres Kindes und der ganzen Familie zuschneiden, sagt Heimann.
Mit Blick auf die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026, fordern beide Verbände Bund und Länder dazu auf die Kommunen bei diesem Kraftakt zu unterstützen. Denn die Bilanz der letzten zehn Jahren ist deutlich verbesserungswürdig.
Quelle: Deutscher Familienverband e.V. vom 01.08.2023, Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 02.08.2023
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