Kinderschutz
Haasenburg-Heime vor der Schließung
Die Haasenburg GmbH erhält nun Widerruf der Erlaubnis für den Betrieb der Jugendhilfeeinrichtungen in Neuendorf, Müncheberg und Jessern. Die Haasenburg GmbH hat den Betrieb dieser Einrichtungen bis zum 20. Dezember 2013 einzustellen.
13.12.2013
Die Betriebserlaubnis der Haasenburg GmbH wird gemäß § 45, Absatz 7, Satz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII widerrufen, da das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den drei Einrichtungen gefährdet ist und die Haasenburg GmbH nicht bereit oder in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden. Eine Gefährdung des Wohls der Kinder und Jugendlichen liegt insbesondere deshalb vor, weil in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH
- eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Minderjährigen nicht ausgeschlossen werden kann,
- die Alltagspraxis in erheblichem Maße dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung widerspricht,
- die notwendige gesundheitliche und medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend gewährleistet ist und
- die Eignung und Zuverlässigkeit der Haasenburg GmbH nicht mehr gegeben ist.
Wichtige Hinweise für die Schließung der Haasenburg-Heime gibt der am 06. November 2013 in der Öffentlichkeit präsentierte „Bericht und die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtungen der Haasenburg GmbH“, so Jugendministerin Martina Münch. „Der Bericht belegt eindrücklich, dass das pädagogische Selbstverständnis in den Heimen der Haasenburg überwiegend von überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf Kosten der dort untergebrachten Jugendlichen geprägt ist. Er verweist ausdrücklich darauf, dass eine latente Gefährdung für die dort untergebrachten Jugendlichen besteht, da diese jederzeit mit unverhältnismäßigen körperlichen Zwangsmaßnahmen rechnen müssen. Die Empfehlungen der Kommission machen klar, dass es nicht nur an einzelnen Punkten, sondern nahezu in allen Bereichen der Haasenburg-Heime erheblichen Reformbedarf gibt – diese weitreichenden Reformen sind, auch nach meiner Erkenntnis, weder realistisch noch umsetzbar. Aus diesem Grund wird die Betriebserlaubnis widerrufen.“
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg vom 13.12.2013
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