Familienpolitik

Fast 60.000 Anträge auf Unterhaltsvorschuss in Berlin im Jahr 2018

Die Zahl der Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beantragen, ist im vergangenen Jahr erneut stark gestiegen. Das geht aus dem Jahresbericht 2018 zum Unterhaltvorschuss hervor, den Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, im Senat zur Kenntnisnahme vorgelegt hat.

27.08.2019

Zum Ende des Jahres 2018 lag die Zahl der Anträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nach Angaben der Bezirke insgesamt bei rund 58.600. Das waren rund 15.100 Anträge mehr als am 31.12.2017. Insgesamt 29.100 Anträge wurden in 2018 bewilligt. Der Bericht wird nun dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.

Ein wichtiger Beitrag gegen Kinderarmut

Sandra Scheeres: „Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat ein, wenn ein Elternteil seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt. Diese Unterstützung ist für viele Alleinerziehende von enormer Bedeutung und ein wichtiger Beitrag gegen Kinderarmut. Ich begrüße es sehr, dass durch die Gesetzesänderung zum 1. Juli 2017 mehr Alleinerziehende diese Leistung in Anspruch nehmen können. In Folge der Reform kam es zu einem sprunghaften Anstieg der Antragszahlen und teilweise langen Bearbeitungszeiten. Wir sehen jetzt aber deutliche Fortschritte, auch weil inzwischen mehr Personal gewonnen werden konnte.“

Große Herausforderungen für Berlins Jugendämter

Der Unterhaltsvorschuss ist eine bundesstaatliche Leistung, die in Berlin über die bezirklichen Jugendämter beantragt wird. Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) trat mit Wirkung zum 1. Juli 2017 in Kraft. Anders als früher kann der Unterhaltsvorschuss seitdem auch für Kinder, die älter als 12 Jahre sind beantragt werden. Die Begrenzung auf einen Bezugszeitraum von sechs Jahren wurde aufgehoben. Der jährliche Bericht zur Antragslage und Personalbesetzung in den Unterhaltsvorschussstellen weist auf die großen Herausforderungen hin, die Berlins Jugendämter infolge der Reform und trotz zusätzlich genehmigter Personalstellen auch in 2018 zu bewältigen hatten. Durch Maßnahmen zur Personalgewinnung und zur effizienten Antragsbearbeitung konnte die Zahl der offenen Stellen aber reduziert und die Bearbeitungszeit der Anträge im Berichtszeitraum verkürzt werden. Diese Entwicklung setzt sich in 2019 fort. Aktuell liegt die durchschnittliche, gesamtstädtische Bearbeitungszeit ab Vorlage der vollständigen Unterlagen bei acht Wochen.

Geringe Rückholquote zugunsten schnellerer Antragsbearbeitung

Die Gesamtausgaben für Unterhaltsvorschüsse in Berlin summierten sich in 2018 auf rund 125,2 Millionen Euro. Das ist eine Verdoppelung der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr (2017: 64,77 Millionen Euro). Die Leistungen werden zwischen Bund und Ländern seit dem 1. Juli 2017 im Verhältnis 40 Prozent Bund, 60 Prozent Länder geteilt. Ein geringer Teil der Vorschuss-Ausgaben wurde von säumigen Elternteilen erstattet. Die sogenannte Rückholquote sank in 2018 auf 11 Prozent (2017: 16,5 Prozent), womit sich exakt der Bundestrend widerspiegelt, da der Bundesdurchschnitt der Rückholquoten von 23% im Jahr 2016 auf 13% im Jahr 2018 zurückgegangen ist. Dies erklärt sich vor allem damit, dass Dienstkräfte im Sinne eines bürgerfreundlichen Verwaltungshandelns zunächst für eine schnellere Antragsbearbeitung eingesetzt wurden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geht davon aus, dass die Rückholquote perspektivisch wieder ansteigen wird.

Quelle: Berliner Senatskanzlei vom 20.08.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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