Freiwilliges Engagement

Verwaltung und Steuerung des freiwilligen Engagements Jugendlicher

Steuerung

Hauptakteure

An der programmatischen Regulierung, strategischen Ausrichtung und praktischen Umsetzung von Freiwilligendiensten sind zahlreiche Akteure und Akteurinnen beteiligt: auf politischer Ebene der Bundestag und verschiedene Bundesministerien sowie auf zivilgesellschaftlicher Ebene zahlreiche Trägerorganisationen und Arbeitskreise. 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist innerhalb der Bundesregierung federführend für den Bereich Engagementpolitik zuständig. Seit 2015 gibt es eine Abteilung Demokratie und Engagement. Dort sind das Referat 114 für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Referat 115 für die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) und Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) zuständig. 

Weitere relevante staatliche Akteure im Bereich der Freiwilligendienste sind:

Im Bundestag setzt sich der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dafür ein, die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement weiter zu verbessern. Er befasst sich mit aktuellen Gesetzesvorhaben, die bürgerschaftliches Engagement betreffen. Eine Grundlage für die Arbeit des Unterausschusses sind die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerlichen Engagements“. Diese hatte in den Jahren 1999-2002 eine Bestandsaufnahme zur Situation bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland erstellt und eine politische Strategie ausgearbeitet. Der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ knüpft an diese Strategie an und wirkt im Dialog mit der Zivilgesellschaft an der Weiterentwicklung der Engagementpolitik auf Bundesebene mit. 

Wichtige freie Träger für die Freiwilligendienste sind:

Die dsj macht im gesamten Bundesgebiet flächendeckend Sport-Angebote. Ziel ist, junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Die dsj bietet jungen Menschen viele Möglichkeiten, sich ehrenamtlich im Bereich Sport zu engagieren. Jugendliche können z. B. in sogenannten Juniorteams aktiv werden oder auch im Bereich Sport einen Freiwilligendienst leisten.

Der Internationale Bund (IB) ist mit seinem Verein und seinen Gesellschaften einer der großen Anbieter der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland, unter anderem im Bereich der Freiwilligendienste.

Die BKJ bietet mit ihren Partnerstrukturen im Trägerverbund Freiwilligendienste Kultur und Bildung das FSJ Kultur, FSJ Schule, das FSJ Politik, den Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung sowie die Freiwilligendienste Kultur und Bildung International an.

Der NABU ist einer der führenden Freiwilligen- und Ehrenamtsverbände im Natur- und Umweltschutz. Er bietet den Bundesfreiwilligendienst im Naturschutz an.

Die JAO gGmbH ist Träger von Einrichtungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialhilfe sowie Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

Eine Übersicht der Zentralstellen im BFD ist auf der Internetseite des Bundesfreiwilligendienstes verfügbar. Diese betreuen die Einsatzstellen, übernehmen zentrale Verwaltungsaufgaben und vertreten die Interessen der Einsatzstellen gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Es gibt verschiedene Arbeitskreise und Zusammenschlüsse im Bereich der Freiwilligendienste, die mit ihrer Arbeit auf die Weiterentwicklung und Verbesserung von Freiwilligendiensten hinwirken möchten. Dazu gehören:

  • Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF): Die AGDF ist ein Zusammenschluss von Organisationen und Institutionen, die im In- und Ausland Friedensarbeit leisten. Sie setzt sich für verbesserte Rahmenbedingungen und eine größere Anerkennung von längerfristigen Freiwilligendiensten ein.
  • Bundesarbeitskreis FSJ (BAK FSJ): Im BAK FSJ haben sich die Bundesverbände der Träger zusammengeschlossen. Der BAK FSJ vertritt die Interessen der Bundesverbände, schafft eine Plattform für Austausch und Abstimmungen und steht im Kontakt mit Partnern wie dem BMFSFJ. Ziel des BAK FSJ ist, möglichst vielen jungen Menschen zu ermöglichen, ein FSJ zu machen.
  • Bundesarbeitskreis FÖJ (BAK FÖJ): Im BAK FÖJ sind 45 von 49 zugelassenen Trägern vereint, die ein Freiwilliges Ökologisches Jahr anbieten. Der BAK FÖJ erarbeitet einheitliche Qualitätsstandards, die für alle Träger gelten und als Basis für die pädagogische Rahmenkonzeption dienen. Außerdem organisiert er Erfahrungs- und Informationsaustausche und möchte die Bedeutung des FÖJ in der Gesellschaft stärken. Die Freiwilligen werden durch sogenannte Bundessprecher*innen vertreten. Diese nehmen an den Treffen des BAK FÖJ teil.
  • Politische Freiwilligenvertretung internationaler Freiwilligendienste (PFIF): Die PFIF setzt sich politisch für die Weiterentwicklung internationaler Freiwilligendienste ein. Sie ist eine Gruppe von ehemaligen Freiwilligen, die sich für die Durchsetzung ihrer Vision von einer verstärkten politischen Teilhabe und Mitsprache von Freiwilligen verschiedener Dienstformate engagieren. Langfristig streben sie danach, eine gleichberechtigte Mitsprache von Süd-Nord- und Incoming-Freiwilligen in den Programmstrukturen zu verankern. 
  • Konferenz Evangelischer Freiwilligendienste (KeF): Die KeF umfasst Träger von Freiwilligendiensten im In- und Ausland. Sie informiert über die evangelischen Freiwilligendienste, berät und informiert zu Qualitätsentwicklungsprozessen und versteht sich als Austauschnetzwerk.
  • Evangelische Freiwilligendienste: Die Evangelischen Freiwilligendienste sind die Gruppe der evangelischen Träger, die Freiwilligendienste im In- und Ausland anbieten. In ihr sind 60 Organisationen aus Jugendarbeit, Diakonie, Landes- und Freikirchen zusammengeschlossen.
  • Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste: Die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste vereint Träger und Anbieter von Freiwilligendiensten im In- und Ausland im Bereich der Katholischen Kirche in Deutschland. Außerdem sind dort Institutionen vertreten, die Freiwilligendienste fördern und begleiten. Neben der Interessenvertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit erarbeitet sie Stellungnahmen und berät in förderpolitischen Fragen.
  • Gesprächskreis Internationale Freiwilligendienste (GIF): Der Gesprächskreis ist beim AKLHÜ e.V. - Netzwerk und Fachstelle für internationale Personelle Zusammenarbeit) angesiedelt. Ziel des Gesprächskreises ist die gemeinsame Abstimmung der wichtigsten Träger internationaler Freiwilligendienste über rechtliche Regelungen und staatliche Förderprogramme. Zudem vertritt und vermittelt er die gemeinsamen Anliegen in die Politik.
  • evangelisches Forum entwicklungspolitischer Freiwilligendienst (eFeF): Das eFeF ist ein Zusammenschluss und Interessensvertretung kirchlicher und entwicklungspolitischer Organisationen, Verbünde und Einrichtungen, die über das Programm ‚weltwärts‘ Freiwillige entsenden und aufnehmen.

Ein zentrales Register für Organisationen, die ehrenamtliche Mitwirkungsmöglichkeiten für junge Menschen anbieten, gibt es nicht.

Im Internet erhält man Übersichten zu


Diese werden regelmäßig aktualisiert.

Allgemeine Verteilung der Zuständigkeiten

Die föderale Struktur in Deutschland spiegelt sich auch im Bereich des freiwilligen Engagements wider. Auf Bundesebene ist hierfür das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig. Auf Bundesländerebene sind es die jeweils für das Thema Engagementpolitik zuständigen Ministerien, z. B. das Ministerium für Soziales und Integration in Baden-Württemberg. Eine kohärente Engagementpolitik zwischen Bund und Ländern gibt es bisher nicht.

Die meisten Freiwilligendienst-Programme sind auf Bundesebene gesetzlich geregelt, wie die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), sowie der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Die Verwaltung und Förderung des BFD geschieht allein auf Bundesebene. Bei den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ ist der Bund hingegen nur für die Förderung der pädagogischen Begleitung zuständig, während die übrigen Aufgaben von den jeweiligen Bundesländern übernommen werden. Für die Organisation und die Umsetzung der Freiwilligendienste sind gemeinnützige Trägerorganisationen als Teil der Zivilgesellschaft zuständig. Ihnen obliegen z.B. die Auswahl und Begleitung der Freiwilligen. Die Trägerorganisationen vermitteln die Freiwilligen auch an die Einsatzstellen oder Projekte, in denen sie sich engagieren.

Zusammenarbeit

Es liegen keine Informationen zu bestehenden Kooperationen mit Freiwilligensystemen in anderen Ländern vor.

Ressortübergreifende Zusammenarbeit

Die Bundesministerien sind grundsätzlich gehalten, in Angelegenheiten, die die Geschäftsbereiche mehrerer Bundesministerien berühren, zusammenzuarbeiten. Diese und andere Regelungen zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit sowie zur Zusammenarbeit mit Dienststellen im Geschäftsbereich eines anderen Bundesministeriums und des Bundeskanzleramtes, mit dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss sowie mit den obersten Landesbehörden der Bundesländer regelt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird in BFD-bezogenen Angelegenheiten durch den Beirat für den Bundesfreiwilligendienst beraten. Dieser tagt einmal jährlich und besteht aus 23 Mitgliedern, die jeweils für vier Jahre berufen werden. Seine Mitglieder sind die Bundessprecher*innen der Freiwilligen sowie Vertreter*innen von BFD-Zentralstellen, Kirchen, Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*innenorganisationen, den Ländern und der kommunalen Spitzenverbände.

Ein ähnliches Gremium wie den Beirat für den Bundesfreiwilligendienst gibt es für die Jugendfreiwilligendienste nicht. Das BMFSFJ kommt regelmäßig mit Vertreter*innen der für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) zuständigen Zentralstellen zusammen. In einer jährlichen Bund-Länder-Konferenz werden Erfahrungen ausgetauscht und politische Initiativen – einschließlich Ideen und Projekte zur Weiterentwicklung der Jugendfreiwilligendienste – besprochen. Außerdem finden anlassbezogen Tagungen, Konferenzen oder sonstige Sitzungen statt. Bei Bedarf werden ad hoc Arbeitsgruppen eingerichtet.

Eine interministerielle Arbeitsgruppe von BMFSFJ, dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) koordiniert und diskutiert die internationalen Jugendfreiwilligendienste, die von der Bundesregierung angeboten werden, zum Beispiel der Internationale Jugendfreiwilligendienst und andere Freiwilligendienste wie weltwärts oder kulturweit. Die Arbeitsgruppe spricht auch über Anpassungen bei Entsendungen in Bezug auf Visaangelegenheiten, die Anerkennung von Auslandsaufenthalten, Gesundheitsthemen oder die Sicherheitslage. Als nachgeordnete Behörde des BMFSFJ wird auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu dieser Arbeitsgruppe eingeladen.

Zudem beraten sich BMFSFJ und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), wenn es um sozialversicherungsrechtliche Fragen von Freiwilligen im In- und Ausland oder um Fragen der Arbeitsmarktneutralität von Freiwilligendiensten geht.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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