Schulabbruch verhindern

Nationale Strategie
In Deutschland gibt es keine flächendeckende Strategie, um dem Abbrechen der Schule oder Ausbildung entgegenzuwirken. Es gibt einzelne Strategien und Aktionspläne. Sie bieten jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Schul- beziehungsweise Ausbildung abzuschließen und damit die notwendigen Qualifikationen zu erlangen, um im Arbeitsleben erfolgreich zu sein.
Der Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2007 zum Handlungsrahmen zur Reduzierung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss, Sicherung der Anschlüsse und Verringerung der Zahl der Ausbildungsabbrecher (PDF, 78,9 KB) definiert strategische Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen, um gegen Schulabbruch vorzugehen.
Die Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler von März 2010 ist noch immer gültig. 2013 wurde ein Bericht zum Stand der Umsetzung der Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler (PDF, 956 KB) veröffentlicht. Darin wird über folgende Aktivitäten der Länder zur Umsetzung der Förderstrategie berichtet:
- Im Unterricht individuell fördern und Bildungsstandards sichern,
- mehr Lernzeit ermöglichen und gezielt unterstützen,
- Unterricht praxisnah gestalten,
- Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund stärker fördern, Chancen der Vielfalt nutzen,
- Hauptschulabschlüsse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ermöglichen,
- geeignete Ganztagsangebote entwickeln und Bildungspartnerschaften stärken,
- Berufsorientierung professionalisieren sowie Übergänge gestalten und sichern,
- Lehrerbildung qualitativ weiterentwickeln,
- Ergebnisse evaluieren und Erfolgsmodelle verbreiten.
Das deutsche Bildungssystem ist von der föderalen Struktur des Landes geprägt. Sofern nicht das Grundgesetz dem Bund die Kompetenz zuweist, sind die Bundesländer zuständig und haben die Entscheidungsgewalt. Informationen gibt es auch unter:
Formale Bildung: Wichtige politische Maßnahmen gegen Schulabbruch
In Deutschland besteht Schulpflicht. Schulen müssen daher dem unentschuldigten Fernbleiben von Schüler(inne)n vom Unterricht nachgehen. Da jedes Bundesland aufgrund der Zuständigkeit der Bundesländer ein eigenes Schulgesetz und jede Schule eine eigene Schulordnung besitzt, gibt es keine allgemeinen Regelungen für den Umgang mit unentschuldigtem Fernbleiben.
Schulabbruch durch non-formales und informelles Lernen sowie hochwertige Jugendarbeit angehen
Nachfolgend einige praktische Beispiele, wie Jugendarbeit vor Ort dazu beiträgt, Schulabbruch entgegenzuwirken.
Ressortübergreifende Koordination und Monitoring von Hilfen gegen Schulabbruch
Behördenübergreifende Partnerschaften
Um die berufliche Ausbildung in Deutschland zu stärken, haben das Bundesbildungsministerium und weitere Bundesministerien am 12. Dezember 2014 gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit sowie Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Länder die Allianz für Aus- und Weiterbildung beschlossen. Sie folgt auf den 'Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs', der Ende 2014 ausgelaufen ist. Zu den Zielen gehören unter anderem:
- die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss weiter zu reduzieren,
- jedem ausbildungsinteressierten Menschen im Rahmen der im Koalitionsvertrag 2013-2017 (PDF, 1,7 MB) angesprochenen Ausbildungsgarantie einen „Pfad“ aufzuzeigen, der ihn frühestmöglich zu einem Berufsabschluss führen kann.
Darüber hinaus haben sich Bund, Länder und die Bundesagentur für Arbeit auf gemeinsame Konzepte für die Berufsorientierung – auch an Gymnasien – verständigt sowie Maßnahmen für einen besseren Übergang von der Schule in Ausbildung initiiert und ausgebaut.
Schulen arbeiten im Kontext der Berufsberatung und -orientierung eng mit der Arbeitsverwaltung beziehungsweise den lokalen Arbeitsagenturen zusammen. Ebenso gibt es Kooperationen zwischen Schule und Jugendarbeit/Jugendhilfe/Jugendsozialarbeit. Gespräche mit Schulsozialarbeiter(inne)n sind z.B. ein Angebot an Schulen, das Jugendliche wahrnehmen können.
Siehe auch den Bericht von Eurydice und Cedefop zum vorzeitigen Ausscheiden aus der allgemeinen und beruflichen Bildung (auf Englisch) mit Kurzzusammenfassung auf Deutsch
Monitoring und Evaluation
Mit dem Berufsbildungsbericht kommt das Bundesbildungsministerium seinem gesetzlichen Auftrag nach, die Entwicklung in der beruflichen Bildung kontinuierlich zu beobachten und der Bundesregierung jährlich zum 1. April Bericht zu erstatten. In Kapitel 3 werden die neuen und laufenden berufsbildungspolitischen Maßnahmen und Programme der Bundesregierung dargestellt sowie Eckdaten, Ziele, Ergebnisse erläutert. Darunter fallen auch Programme wie „Bildungsketten“ und „Jugend Stärken“, die die Prävention von Schul- oder Ausbildungsabbruch zum Ziel haben und die Berufsorientierung in unterschiedlichen Formen unterstützen.
Der Nationale Bildungsbericht ist Teil der für den Schulbereich 2006 von der Ständigen Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) erklärten und 2015 überarbeiteten Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring in Deutschland.
Verbindung zur Jugendgarantie
Im Rahmen der Umsetzung der Jugendgarantie wurden Maßnahmen wie die assistierte Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen eingeführt und andere, wie die Zusammenarbeit zwischen den Jugendberufsagenturen, gestärkt. Die von der EU-Jugendgarantie vorgeschlagenen Empfehlungen wurden weitgehend aufgegriffen und in Deutschland umgesetzt. Rechtlich vorgeschriebene Vermittlungsangebote wurden mehrfach angepasst.
Die Agenturen für Arbeit sind nach Art. 37 Sozialgesetzbuch Drittes Buch verpflichtet, mit Arbeits- oder Ausbildungssuchenden eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese muss bei jungen Menschen nach spätestens drei Monaten überprüft werden. Die Eingliederungsvereinbarung umfasst das Eingliederungsziel, die Vermittlungsbemühungen der Agenturen für Arbeit, die Eigenbemühungen der Jugendlichen, die eine Ausbildung bzw. Arbeit suchen und die vorgesehenen Leistungen der Arbeitsförderung. Auf dieser Grundlage haben auch Jugendliche im arbeitsfähigen Alter, die Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, Vorrang bei der Vermittlung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen.
Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.