Finanzierung der Jugendpolitik

Wie wird Jugendpolitik finanziert?
Bundesebene
Die Förderung der Jugendpolitik ist im Bundeshaushalt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Posten ‚Kinder- und Jugendpolitik‘ verortet. Haushaltsansatz für Kinder- und Jugendpolitik 2019: 987.834.000 Euro. Darunter fällt auch der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP, Titel 684 01; PDF, 1 MB), das wichtigste Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs VIII. Für die Förderung aus dem KJP muss ein besonderes überregionales Interesse an der Umsetzung solcher Maßnahmen bestehen. 2019 verwaltet das BMFSFJ 2,93 % (10.448.322.000 Euro) des gesamten Bundeshaushalts von 356.400.000.000 Euro.
Der im Rahmen des KJP verfügbare Haushalt beläuft sich 2019 auf rund 205 Millionen Euro (2018: rund 199 Millionen Euro). Dies entspricht etwa 20,7 % des Haushalts im Posten ‚Kinder- und Jugendpolitik‘ (gesamt rund 988 Millionen Euro). Die Projektförderung für Maßnahmen in den Handlungsfeldern Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Integration sowie Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte ist im Vergleich zu 2018 gestiegen.
Besondere Zielgruppen von jungen Menschen, die im KJP hervorgehoben werden:
- junge Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung,
- junge Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen.
Länderebene
Jedes der deutschen Bundesländer hat einen eigenen Landesjugendplan oder die Fördermittel auf die Haushalte mehrerer Ministerien verteilt. Diese umfassen Maßnahmen, die für die Region relevant sind und daher nicht über den Kinder- und Jugendplan des Bundes finanziert werden können. Beispiele für Haushaltsansätze in den Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Angesetzte Gesamtausgaben 2019 im Bereich ‚Jugend und kulturelle Angelegenheiten‘ des Haushalts des Landes Baden-Württemberg, Einzelplan 04 (verwaltet durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport) S. 9 (253): 26.483.400 Euro (2018: 26.207.000 Euro).
- Nordrhein-Westfalen (das bevölkerungsmäßig größte Bundesland)
- Zugewiesener Jahreshaushalt 2019 (PDF, 41 KB) im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans 2018-2022 (PDF, 213 KB), verwaltet vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: 122.534.100 Euro.
- Brandenburg
- Geplante Ausgaben 2018 (verwaltet vom MInisterium für BIldung, Jugend und Sport) für Kinder- und Jugendhilfe nach Sozialgesetzbuch VIII (ohne Kindertagesbetreuung) (PDF:1,4 MB) : 20.394.000 Euro (2017: 20.077.000 Euro). Dazu gehören:
- Weitere Aufgaben der Jugendhilfe: 3.940.000 Euro (2017: 3.868.000 Euro)
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie: 48.000 Euro (2017: 48.000 Euro)
- Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit: 16.407.000 Euro (2017: 16.162.000 Euro)
- Geplante Ausgaben 2018 (verwaltet vom MInisterium für BIldung, Jugend und Sport) für Kinder- und Jugendhilfe nach Sozialgesetzbuch VIII (ohne Kindertagesbetreuung) (PDF:1,4 MB) : 20.394.000 Euro (2017: 20.077.000 Euro). Dazu gehören:
- Sachsen-Anhalt
- Geplante Ausgaben 2018 im Bereich Kinder und Jugend (PDF: 1,1 MB) (verwaltet vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration): 437.523.200 Euro (2017: 472.637.800 Euro). Dazu gehören:
- Jugendarbeit (Zuschüsse an freie Träger): 2.507.000 Euro
- Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz (Zuschüsse an freie Träger): 481.100 Euro
- Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen: 80.000 Euro.
- Geplante Ausgaben 2018 im Bereich Kinder und Jugend (PDF: 1,1 MB) (verwaltet vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration): 437.523.200 Euro (2017: 472.637.800 Euro). Dazu gehören:
Kommunale Ebene
Die Finanzierung für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt hauptsächlich durch die Kommunen.
Was wird finanziert?
Bereiche, die im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (PDF, 528 KB) gefördert werden, umfassen unter anderem:
- politische Jugendbildung,
- kulturelle Kinder- und Jugendbildung,
- Kinder- und Jugendarbeit im Sport,
- Kinder- und Jugendverbandsarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Jugendsozialarbeit und Integration,
- die gesellschaftliche und berufliche Integration junger Menschen,
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege,
- Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte,
- weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.
Je nach Bundesland variieren die Schwerpunkte, die über die Landeshaushalte bzw. Landesjugendpläne finanziert werden. Hier einige Beispiele (Auswahl):
Titel 'Jugend und kulturelle Angelegenheiten' im Staatshaushaltsplan Baden-Württemberg (2018/19) | Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen (2018-2022) | Aufgabenbereiche im Haushalt des Landes Brandenburg (2017/18) | Handlungsbereich „Kinder und Jugend“ im Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt (2017/18) |
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Jugendleiterlehrgänge (Sportjugend) | präventive Angebote | Jugendarbeit | Jugendarbeit |
Maßnahmen der politischen, sozialen, sportlichen, musisch-kulturellen, ökologischen und technologischen Jugendbildung sowie zur Mädchen- und Jungenbildung (Sportjugend) | Angebote zur Förderung der Beteiligung und Mitbestimmung, Wertevermittlung, Stärkung demokratischer Haltungen | Jugendverbandsarbeit | Jugendsozialarbeit |
Bildungsmaßnahmen über Drogenbekämpfung und ähnliche Gefährdungen der Jugend | Angebote zur Förderung der Medienkompetenz | Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie | Kinder- und Jugendschutz |
Kooperationen im schulischen Umfeld | Angebote, die sich mit neuen Entwicklungen in der Kinder-und Jugendhilfe beschäftigen | Weitere Aufgaben der Jugendhilfe | Internationaler Jugendaustausch |
Internationale Jugendbegegnungen | Angebote zur Stärkung der Integration junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung, Behinderungen, sozialen Benachteiligungslagen | Arbeit der Jugendorganisationen | |
Jugendorganisationen zur Bildungsarbeit (Sportjugend) | Vorhaben im Bereich Gender Mainstreaming | Forschungsfeld Jugend | |
zentrale Aufgaben der Sportjugend | Vorhaben, die formales und non-formales Lernen verbinden | ||
bedeutsame Maßnahmen der Jugendbildung im schulischen Umfeld | Jugendfreiwilligendienste | ||
Schulbezogene Maßnahmen der Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund durch Jugendarbeit und Vereine, durch soziale Gruppenarbeit zur Stabilisierung gefährdeter Jugendlicher u.a. Maßnahmen | internationaler Jugend- und Fachkräfteaustausch | ||
Politische Bildung und Partizipation Jugendlicher | |||
Medienbildung Jugendlicher | |||
Naturwissenschaftlich-technische Bildung im schulischen Umfeld | |||
Jugendkunstschulen |
Finanzielle Rechenschaftspflicht
Je nach Verfahren unterliegen die Organisationen unterschiedlichen Berichtssystemen. Wenn sie dem Direktverfahren unterliegen, berichten sie direkt an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Wenn die Organisationen an eine zentrale Stelle angeschlossen sind (Zentralstellenverfahren), geht der Bericht dorthin. Die zentrale Stelle erstellt dann einen Sammelantrag und reicht diesen beim BMFSFJ ein.
Organisationen, die über das Länderverfahren finanzielle Mittel erhalten, berichten an das Landesministerium oder diejenige Behörde, an die sie ihren Antrag gestellt haben.
Alle Organisationen müssen einen Verwendungsnachweis für die Ausgaben einreichen sowie einen Sachbericht erstellen. Der Sachbericht erläutert die Ziele und Schwerpunkte der Maßnahmen, die Umsetzung der Aktivitäten, Erfahrungen und Ergebnisse sowie Schlussfolgerungen und Perspektiven.
Gemäß §§ 91 und 100 der Bundeshaushaltsordnung ist der Bundesrechnungshof berechtigt, die Verwendung der Mittel zu prüfen.
Verwendung von EU-Mitteln
Die Bundesregierung nennt die folgenden Ziele die wichtigsten für die ESF-Förderperiode 2014-2020:
- Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung,
- Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte,
- Förderung der sozialen Inklusion,
- Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung,
- Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung.
Die Hauptzielgruppen für Programme mit ESF-Finanzierung:
- benachteiligte junge Menschen, insbesondere auch ohne Schul- und Berufsabschluss,
- Langzeitarbeitslose,
- Frauen und Erwerbstätige, insbesondere solche mit geringer Qualifikation oder geringem Einkommen,
- Personen mit Migrationshintergrund, vor allem in schwierigen Lebenslagen (z. B. Flüchtlinge).
Dem BMFSFJ stehen 327 Millionen Euro (2014-2020) zur Verfügung. Es hat insgesamt sechs ESF-Programme entwickelt. Die meisten dieser Programme sollen junge Familien unterstützen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach der Elternzeit wieder integrieren helfen und eine familienfreundliche Arbeitswelt schaffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gut zu gestalten.
Ein Programm unterstützt ganz gezielt Jugendliche auf lokaler Ebene: JUGEND STÄRKEN im Quartier. Es wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Das Programm umfasst Angebote für junge Menschen zur Überwindung von sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von der Schule in den Beruf. Die Angebote umfassen individuelles Case Management, Streetwork oder mobile Beratung, niedrigschwellige Beratung und Mikroprojekte mit Mehrwert für das Quartier und dessen Bewohnerinnen und Bewohner. Zwischen 2015 und 2018 wurden Projekte in 178 Modellkommunen umgesetzt. Budget: ca. 115 Millionen Euro aus dem ESF sowie 5 Millionen Euro aus Bundesmitteln.
ESF in Deutschland
ESF in Nordrhein-Westfalen
Evaluation von ESF-Programmen
- STÄRKEN vor Ort (PDF: 2,7 MB). Förderung von benachteiligten jungen Menschen beim Einstieg in das Erwerbsleben.
- Schulverweigerung – Die 2. Chance (PDF: 1,9 MB). Angebote und Unterstützung für junge Menschen, die ihren Schulabschluss gefährden.
- Kompetenzagenturen (PDF: 1,8 MB). Unterstützung für junge Menschen im Übergang Schule-Beruf.
Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.