Seminar
Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt nach der Vormundschaftsrechtsreform
Strukturebene: Bund
Eine gelingende Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform kann nur gemeinsam mit Jugendämtern und Familiengerichten gelingen. Neuerungen bei Auswahl, Bestellung und familiengerichtlicher Aufsicht sind ebenso auf beide Partner angewiesen wie Überlegungen, wie vorläufige Vormundschaft (§ 1781 BGB), der zusätzlichen Pfleger (§ 1776 BGB), die ehrenamtliche Pflegschaft (§ 1777 BGB) und die Vormundschaft von Pflegeeltern in die Praxis finden und sich weiterentwickeln können.
Die “Warendorfer Praxis” hat hierzu einen ersten "Leitfaden Vormundschaft" vorgelegt, der Vorschläge zur zukünftigen Zusammenarbeit von Familiengerichten und Jugendamt in vormundschaftlichen Angelegenheiten unterbreitet. Andreas Hornung, Richter am Oberlandesgericht Hamm, Mitinitiator und langjähriger Mitstreiter in diesem aktiven Netzwerk stellt gemeinsam mit Anke Frölich, Leiterin des Kreisjugendamtes Warendorf den Leitfaden und die Anforderungen sowie Möglichkeiten einer guten Kooperation vor.
Weitere Themen
Kinder- und Jugendarbeit Kinder- und Jugendschutz