Weiterbildung

Weiterbildung zur insoweit erfahrenen Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) nach § 8a SGB VIII

Professioneller, aktiver und präventiver Kinderschutz ist wichtiger denn je. Der Gesetzgeber hat mit der Einfügung des §8a - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - ins SGB VIII, verbunden mit der Realisierung eines wirksamen Kinderschutzes adäquat reagiert und die Verantwortlichkeiten und grundsätzlichen Verfahrensschritte verbindlich geregelt.

Der Gesetzgeber fordert von Fachkräften in Jugendämtern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wenn sie mit Anhalts­punkten einer Kindeswohlgefährdung konfrontiert werden, differen­zierte rechtliche und verfahrensbezogene Klärungsprozesse sowie methodische Sicherheit im Umgang mit den Fallvarianten.

Die Weiterbildung vermittelt dafür die theoretischen und prakti­schen Grundlagen, um in den Bereichen kompetent erkennen, beurteilen und handeln zu können.

Ziel der Weiterbildung ist es, den Teilnehmer*innen die theoretischen und praktischen Grundlagen zu vermitteln, um in den Bereichen "Erkennen", "Beurteilen" und "Handeln" kompetent zu entscheiden.

Veranstaltungsort

Heinrich-Mann-Straße 29
13156 Berlin
Deutschland

Beginn

Ende

Veranstalter

Bundesakademie für Kirche und Diakonie gGmbH

Kontakt

E-Mail Adresse: michael.rautenberg@akademien-kd.de

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