Weiterbildung
Weiterbildung zur insoweit erfahrenen Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) nach § 8a SGB VIII
Professioneller, aktiver und präventiver Kinderschutz ist wichtiger denn je. Der Gesetzgeber hat mit der Einfügung des §8a - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - ins SGB VIII, verbunden mit der Realisierung eines wirksamen Kinderschutzes adäquat reagiert und die Verantwortlichkeiten und grundsätzlichen Verfahrensschritte verbindlich geregelt.
Der Gesetzgeber fordert von Fachkräften in Jugendämtern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wenn sie mit Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung konfrontiert werden, differenzierte rechtliche und verfahrensbezogene Klärungsprozesse sowie methodische Sicherheit im Umgang mit den Fallvarianten.
Die Weiterbildung vermittelt dafür die theoretischen und praktischen Grundlagen, um in den Bereichen kompetent erkennen, beurteilen und handeln zu können.
Ziel der Weiterbildung ist es, den Teilnehmer*innen die theoretischen und praktischen Grundlagen zu vermitteln, um in den Bereichen "Erkennen", "Beurteilen" und "Handeln" kompetent zu entscheiden.