Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung gem. § 35a SGB VIII
von: 11.03.2021
bis: 12.03.2021
Handlungsfeld:
- Hilfen zur Erziehung
- Kinder- und Jugendarbeit
Veranstaltungsart: Fortbildung
Strukturebene: Bund
Kurzbeschreibung:
Wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Jugendamt gestellt oder wird sonst ein Bedarf bekannt, müssen die Verfahrensvorschriften des SGB IX beachtet und die Voraussetzungen von § 35a SGB VIII geprüft werden. Neben den fachlichen Aufgaben entstehen dabei auch immer wieder rechtliche Fragen, besonders seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), aber auch nach wie vor im Hinblick auf die Zuständigkeitsabgrenzung.
In der Online-Fortbildung werden die rechtlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung dargestellt und mit Beispielen verdeutlicht. Berücksichtigt werden aktuelle Gerichtsentscheidungen und Empfehlungen zur Umsetzung des BTHG. Die Online-Fortbildung wird durch Input, Präsentation und Austausch der Teilnehmenden gestaltet.
Inhalte:
- Tatbestandsvoraussetzungen § 35a SGB VIII
- Antragsvoraussetzungen
- Vorgaben durch das BTHG
- Fristen und Zuständigkeiten
- Hilfegewährung
- Fachaustausch zur Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten.
Link zur Veranstaltung: https://igfh.de/veranstaltungen/fortbildungen/eingliederungshilfe-bei-seelischer-behinderung-gem-ss-35a-sgb-viii
Weitere Informationen zur Veranstaltung:
Veranstaltungsprogramm 2021
Veranstaltungsort:
Online
60486 Frankfurt am Main
Kontakt zum Veranstalter:
Stefan Wedermann
stefan.wedermann@ igfh.de
Schlagworte:
Eingliederungshilfe, SGB VIII - Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Seelische Behinderung, Behinderung, Hilfen zur Erziehung, Bundesteilhabegesetz (BTHG)