Seminar
Einführung in die Jugendhilfe für Vormünder
Jedem jungen Menschen steht, laut SGB VIII, das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu, unabhängig von Herkunft und Pass.
Wenn Sie eine Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete übernommen haben, oder dies tun wollen, bedeutet dies meist nicht automatisch die Übernahme der Betreuung und Erziehung. Dies leiten oftmals Erzieherinnen und SozialarbeiterInnen, die bei freien Trägern angestellt sind.
Das jeweilige Jugendamt übernimmt in diesen Fällen die Fnanzierung der Maßnahme. Oftmals treten bei diesem Betreuungskonstrukt Fragen und Unsicherheiten auf. Im Rahmen dieser Fortbildung werden Ihre Anliegen anhand von exemplarischen Fallbeispielen erörtert und geklärt.
Lerninhalte:
- Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfen für Volljährige
- Verhältnis Vormund/ Eltern– Jugendamt– freier Träger, etc.
- Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe
- Beteiligung im Hilfeplanverfahren
- Inobhutnahme
- Zuständigkeit und Kosten
Zielgruppe:
Vormünder von minderjährigen Geflüchteten (UMF), Interessierte, Fach– und Führungskräfte aus der pädagogischen Praxis
Ziel des Seminars:
Erwerb von Basiswissen im Bereich Jugendhilferecht