Seminar

Case Management in der Eingliederungshilfe

Case Management in der Eingliederungshilfe

Rechtliche Rahmenbedingungen des BTHG - Nachhaltige Implementierung von Case Management - Professionelle Fallsteuerung - Berufsbegleitende Weiterbildung

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Auswirkungen auf das Case Management

Die gesetzlichen Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) konfrontieren viele Akteure der Eingliederungshilfe mit erheblichen sozialrechtlichen Veränderungen. Dabei spielen sowohl ökonomische Aspekte, wie die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen, als auch Aspekte der fachlich-inhaltlichen Arbeit, wie die Verwendung ICF-basierter Bedarfsermittlungsinstrumente, die Erstellung von individuellen und ausdifferenzierten Teilhabeplänen oder die Wirkungsmessung von Leistungen, eine bedeutende Rolle.

Einer professionellen und personenzentrierten Fallsteuerung, die sowohl pädagogischen als auch ökonomischen Aspekten Rechnung trägt und sich souverän innerhalb der neuen sozialrechtlichen Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe bewegen kann, kommt daher bei der Umsetzung des BTHG eine wachsende Bedeutung zu. Das Case Management unterstützt den Wertewandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft, der mit der Reformierung des SGB IX deutlich an Geschwindigkeit zugenommen hat.

Der Workshop vermittelt einen kompakten und praxisnahen Überblick über das neue Recht der Eingliederungshilfe. Der Fokus liegt auf der 2020 in Kraft tretenden dritten Reformstufe. Im Mittelpunkt des Workshops steht dabei die Frage, wie Case Management innerhalb der neuen sozialrechtlichen Rahmenbedingungen Lösungen für die vielseitigen Herausforderungen des BTHG bieten kann.

Veranstaltungsort

Alexanderstr. 1
20099 Hamburg
Deutschland

Beginn

- 09:00 Uhr

Ende

- 17:00 Uhr

Veranstalter

ZEPRA - an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg

Kontakt

Telefon: 040 - 42875 - 7070
E-Mail Adresse: weiterbildung@haw-hamburg.de

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