Fortbildung
Beurkundungsrecht - Grundlagenlagenseminar für Einsteiger
Schwerpunkte
• Stellung der Urkundsperson im Jugendamt (Abgrenzung zur Beistandschaft)
• Gesetzliche Grundlagen (Beurkundungsgesetz und SGB VIII)
• Aufgabenkatalog
• Ablauf einer Beurkundung, insbesondere Belehrungspflichten
• Rechtsfolgen
• Beurkundungsmuster
Ziel
Nach § 59 Absatz 3 SGB VIII ist die Wahrnehmung der Aufgaben als Urkundsperson im Jugendamt geeigneten Beamten und Angestellten zu übertragen. Landesrechtliche Regelungen bestimmen teilweise, dass die Urkundsperson im Jugendamt die Befähigung zum gehobenen Verwaltungs- und Sozialdienst haben muss. Gleichwohl werden die erforderlichen Kenntnisse nicht in den entsprechenden Studiengängen vermittelt. Ziel dieses Fachseminars ist es, insbesondere neuen Mitarbeitern des Jugendamtes systematisch fundierte Kenntnisse über das Beurkundungsrecht zu vermitteln. Sie erhalten Rechtssicherheit bei der Bewertung ihrer Stellung, Rechte und Pflichten. In diesem Grundlagenseminar werden die häufig vorkommenden Beurkundungen des Abstammungs-, Sorge- und Unterhaltsrechts eingehend besprochen. Im Seminar werden auch die Auswirkungen des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht auf die Beurkundungstätigkeit (Verbot der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung) behandelt.
Zielgruppe
Urkundspersonen und andere Mitarbeiter von Jugendämtern, die mit Beurkundungen befasst sind und sich in die fachliche Materie einarbeiten wollen.