Erzieher*innen bzw. Heilerziehungspfleger*innen bzw. Kinderpfleger*innen (m/w/d) im Kinderheim
Festanstellung Teilzeit
Die Bürgerliche Waisenhausstiftung sucht zum 01.08.2024 für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in den stationären Heimgruppen (18 Plätze)
Erzieher*innen bzw. Heilerziehungspfleger*innen bzw. Kinderpfleger*innen (m/w/d) im Lukas-Kern-Kinderheim Passau
zunächst befristet auf ein Jahr. Die Möglichkeit einer unbefristeten Weiterbeschäftigung ist nicht ausgeschlossen. Die Beschäftigung erfolgt in Teilzeit.
Die zu betreuenden Kinder sind im Alter von 3 bis 18 Jahren. Ihnen wird ein Bezugskind/Bezugsjugendlicher zugeteilt.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Effenberger (Tel. 0851/2524) gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung inklusive der einschlägigen Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis spätestens 8. Mai 2024 an die
Stadt Passau, Personalamt, Rathausplatz 3, 94032 Passau
oder per E-Mail an bewerbung@passau.de
Die Informationen im Internet unter www.passau.de/stellenausschreibungen sind Bestandteil dieser Stellenausschreibung.
Qualifikation
- Abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in bzw. abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte*r Heilerziehungspfleger*in bzw. Kinderpfleger*in
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (Schicht-, Feiertagsarbeit)
- Führerschein der Klasse B, da auch Fahrdiensttätigkeiten mit den stiftungseigenen Fahrzeugen bestehen
Vergütungsrahmen
- Entgelt nach Entgeltgruppe S 8b bzw. S 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst – (TVöD-SuE)
- Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe
- Ein positives Arbeitsklima
- Ein tarifgerechtes Entgelt nach Entgeltgruppe S 8b bzw. S 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst – (TVöD-SuE) sowie Heim- und Schicht-Zulage, Zusatzurlaub, Regenerationstage
- Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen wie Leistungsentgelt, „Weihnachtsgeld“, vermögenswirksame Leistungen
- Eine attraktive zusätzliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber
- Eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist nicht ausgeschlossen