Deutsches Kinderhilfswerk
Kinderrechte im digitalen Raum durchsetzen
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die beabsichtigte Verabschiedung eines „General Comment“ zu Kinderrechten in der digitalen Welt durch den Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen. Denn Kinderrechte müssen auch im digitalen Raum durchgesetzt werden. Mit dem „General Comment“ wird die UN-Kinderrechtskonvention für den digitalen Raum aktualisiert, um Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern auch im Internet zu gewährleisten.
17.11.2020
In einer gemeinsamen Stellungnahme von 32 Einrichtungen, Organisationen und Institutionen, die im Konsultationsverfahren zum UN-Entwurf für einen „General Comment“ unter Federführung des Deutschen Kinderhilfswerkes erarbeitet wurde, wird die Wichtigkeit einer solchen völkerrechtlichen Verpflichtung betont. „Der ‚General Comment‘ wird den Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention Orientierung und Handlungssicherheit dabei geben, ihrer Verpflichtung zur Umsetzung der Kinderrechte auch im digitalen Raum nachzukommen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Kinderrechte in der digitalen Welt
„Kinder bewegen sich bereits in jungen Jahren ganz selbstverständlich im Internet. Virtueller und realer Raum verschränken sich immer weiter. Digitale Identitäten beeinflussen verstärkt die reale Wahrnehmung junger Menschen und soziale Interaktionen werden vermehrt in das Internet übertragen oder sogar durch dieses verstärkt. Umso wichtiger ist es, dass Kinderrechte auch im Internet respektiert, geschützt und umgesetzt werden. Nur so können die Chancen der Technologie die Überhand gegenüber den Risiken behalten“, so Krüger weiter.
In Zeiten der Corona-Pandemie wird immer deutlicher, dass das Internet nicht nur zum Spielen, Kontakthalten und zur Unterhaltung, sondern auch für die Bildung junger Menschen eine größer werdende Bedeutung erlangt. Zurecht setzt sich der UN-Kinderrechteausschuss daher dafür ein, dass Staaten in die technologische Infrastruktur der Schulen investieren und ausreichend Computer sowie eine schnelle Verbindung zum Internet vorhalten. Auch sollen diese mit dem „General Comment“ aufgefordert werden Lehrkräfte für die Bildung mit digitalen Technologien auszubilden sowie die Erstellung und Verbreitung von vielfältigen digitalen Bildungsmaterialien zu befördern.
Internationaler Jugendmedienschutz
„Durch das Engagement des UN-Kinderrechteausschusses werden die Herausforderungen deutlich, die sich bei der Umsetzung von Kinderrechten auch im Zeitalter der Digitalisierung ergeben. Klar muss dabei sein, dass sich verändernde Medienwelten und damit verbundene Jugendschutzsysteme letztlich nicht alleinige Aufgabe einzelner Nationalstaaten sind, sondern internationale Zusammenarbeit erfordern“, sagt Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Mit Blick auf die Novellierung des Jugendschutzgesetzes durch die Bundesregierung begrüßt er, dass „mit der geplanten Aktualisierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in höchstem Maße kinderrechtsrelevante Herausforderungen angegangen werden. Die Novellierung des Jugendschutzgesetzes bietet die Chance, die im ‚General Comment‘ angeregten, internationalen Maßstäbe für eine kinderrechtlich ausgewogene Gestaltung des Jugendmedienschutzes bereits jetzt in nationaler Gesetzgebung zu berücksichtigen. Damit kann der Grundstein gelegt werden für einen nachhaltigen, kinderrechtlich ausgewogenen Kinder- und Jugendmedienschutz im digitalen Zeitalter.“
Richtungsweisende Interpretationshilfe
Der vom UN-Kinderrechteausschuss im Entwurf vorgelegte „General Comment“ ist eine richtungsweisende Interpretationshilfe, um die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention und ihren Fakultativprotokollen im Hinblick auf die Chancen, Risiken und Herausforderungen für die Rechte des Kindes im digitalen Umfeld zu gewährleisten. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes beobachtet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie ihrer Zusatzprotokolle durch die Nationalstaaten. Um einzelne Artikel und Bestimmungen der Konvention näher zu erläutern hat der UN-Ausschuss die Möglichkeit „General Comments“ zu veröffentlichen. Diese sind nicht Teil der völkerrechtlichen Verträge und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Staaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, da sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.
Weitere Infos und die Stellungnahme zum „General Comment“ finden sich auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerks.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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