Recht

ver.di hofft auf Verbesserung der finanziellen Situation von Kindern Erwerbsloser und prekär Beschäftigter

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vertritt im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtschutzes eine Familie, über deren Fall morgen das Bundesverfassungsgericht auf Vorlage des Bundessozialgerichts verhandelt (Az. 1 BvR 3/09).

19.10.2009

Dabei geht es um die Frage, ob die Regelungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zur Höhe der Grundsicherung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Sozialgeld) und für Erwachsene (Regelleistung) Verfassungsgemäß sind.

ver.di vertritt die Auffassung, dass dies bei den Leistungen für Kinder und Jugendliche nicht der Fall ist. „Kinder haben andere Bedarfe als Erwachsene. Um dem Kindeswohl gerecht zu werden, müssen sich die Bedarfssätze künftig an den entsprechenden Rahmenbedingungen orientieren und dürfen nicht einfach dieselben Maßstäbe wie bei den Erwachsenen anlegen - zumal auch die schon vorne und hinten nicht ausreichen“, sagte ein ver.di-Sprecher.

Bildung, eine gesunde Ernährung, Kleidung und altersgerechte Aktivitäten müssten bei der Festlegung des Sozialgeldes eine grundlegende Rolle spielen. „Der damalige Satz von 207 Euro monatlich reichte für ein Schulkind nicht aus: Wer davon gesunde Ernährung bezahlen will, muss auf andere existentiell wichtige Ausgaben verzichten. Von einer Mitgliedschaft in Sportvereinen können die Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern oftmals nur träumen. Durchschnittlich liegen die Ausgaben von Eltern für den Nachwuchs zwischen 500 und 700 Euro im Monat. Mehr Geld für eine Schulzeit mit gleichen Chancen muss auch den Kindern in den von Arbeitslosigkeit oder Niedriglöhnen betroffenen Familien zur Verfügung stehen“, forderte der ver.di-Sprecher.

Quelle: Vereinte Dienstleistungswerkschaft

 

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