Recht

Hartz IV-Regelsätze: Sozialgerichtstag warnt vor neuer Klagewelle

„Endlich Klarheit! Nun muss die Bundesregierung umgehend handeln und die Regelsätze neu festsetzen, sonst droht den Sozialgerichten der Kollaps!“ Mit diesen Worten reagierte Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags, auf die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen Regelsätze für Leistungen nach dem SGB II gegen das Grundgesetz verstoßen.

10.02.2010

Der Deutsche Sozialgerichtstag begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich. Bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hatte er die Ermittlung der Bedarfssätze insbesondere für Kinder kritisiert, da das Verfahren keine Gewähr für die Deckung des tatsächlichen Bedarfs biete. Monika Paulat erklärte weiter: „Wichtig ist nun, dass die Regierung die Vorgaben des Gerichts schnell und eins zu eins umsetzt. Die Höhe der Regelsätze muss in einem transparenten und schlüssigen Verfahren ermittelt werden und unter den Bedingungen unserer Gesellschaft eine menschenwürdige Existenz garantieren.“

Der Deutsche Sozialgerichtstag wendet sich mit Nachdruck gegen eine im politischen Raum vorab diskutierte Neufestsetzung der Regelsätze frühestens im Jahre 2012, die trotz der Terminvorgabe des Verfassungsgerichts nicht ausgeschlossen wäre. „Für die Leistungsempfänger wäre es unerträglich, noch zwei Jahre mit verfassungswidrig zu niedrigen Regelsätzen auskommen zu müssen, auch wenn sie dann mit Nachzahlungen für die Zeit ab Januar 2011 rechnen könnten. Die Sachbearbeiter müssen den Menschen überzeugend erklären können, warum sie wie viel Geld bekommen und dass die Berechnung vor der Verfassung Bestand hat“ erläuterte Monika Paulat hierzu. „Sollten die Leistungsempfänger das Gefühl haben, es wird gemogelt oder auf Zeit gespielt, werden sie wieder Hilfe bei den Gerichten suchen.“

Nach Überzeugung des Deutschen Sozialgerichtstags werden die Sozialgerichte eine weitere Klagewelle kaum bewältigen können, denn sie arbeiten schon jetzt an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Für die Bürger käme es zu nicht mehr akzeptablen Wartezeiten bis zu einer Entscheidung, obwohl Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention Rechtsschutz binnen angemessener Frist garantieren. Das Vertrauen breiter Bevölkerungskreise in den Rechtsstaat könnte hierdurch Schaden nehmen. Verschärft wird die Situation durch die drohende Neuorganisation der Jobcenter. Sollte die erneut ins Gespräch gebrachte Verfassungsänderung scheitern, ist mit einem weiteren massiven Anstieg der Fallzahlen zurechnen.

An die Leistungsempfänger gewandt warnte Monika Paulat vor zu großen Erwartungen: Das Bundesverfassungsgericht habe die Höhe der Regelleistungen zwar für verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, diese bis zum Jahresende in verfassungsgemäßer Weise neu festzusetzen. Gleichzeitig habe es aber die bisherigen Regelsätze bis zum Ablauf dieser Frist für weiterhin anwendbar erklärt. Bis dahin müssten die Jobcenter und auch die Gerichte die Leistungen weiterhin nach den bisher geltenden Regelsätzen festsetzen, soweit keine Neuregelung erfolge. Auch für die Vergangenheit seien die bisherigen Regelsätze weiter verbindlich. Eine nachträgliche Erhöhung der Leistungen sei ausgeschlossen. Soweit das Bundesverfassungsgericht selbst eine ab sofort anwendbare Härtefallregelung angeordnet habe, stehe diese nach den Ausführungen des Gerichts unter engen und strikten Voraussetzungen und komme nur in seltenen Fällen in Betracht.

Quelle: Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

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