Recht

Bundesrat: Gesetzesentwurf zur Entlastung der Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung

Der vorliegende Gesetzentwurf soll einen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Kommunen leisten. Er soll - im Vorgriff auf das geplante Bundesteilhabegesetz - die Kommunen bereits in den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich entlasten.

07.10.2014

Dies erfolgt durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger und einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Zudem realisiert der Entwurf auch einen Teil der vorgesehenen Entlastung der Länder, indem der Bund das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" um 550 Millionen Euro aufstockt. Die Entlastungen sollen den Ländern und Gemeinden helfen, die großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen bewältigen zu können.

Link zur Drucksache: <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window external link in new>Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (PDF, 594KB, nicht barrierefrei)

Quelle: Bundesrat vom 07.10.2014

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