Sozialpolitik

Wohnraumförderung: Integration durch gute Nachbarschaft

Die Bundesregierung unterstützt die Länder dabei, den hohen Bedarf an preiswerten Wohnungen zu decken. Die große Zahl der Geflüchteten hat die Nachfrage danach weiter verstärkt. Bundesbauministerin Hendricks hat im Kabinett berichtet, mit welchen Maßnahmen die Regierung hilft, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

16.06.2016

Wie soll der Wohnungsbau angekurbelt werden? Wie werden die Länder und Kommunen bei der Erstunterbringung von Flüchtlingen unterstützt? Und wie wird Integration durch Stadtentwicklungspolitik und gute Nachbarschaft gefördert?

Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat dem Kabinett einen Überblick gegeben, mit welchen Maßnahmen die Regierung hilft, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Günstige Wohnungen und eine gute soziale Infrastruktur vor Ort sind eine wesentliche Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander. Das gilt für Einheimische wie für mittel- oder langfristig in Deutschland bleibende geflüchtete Menschen.

Preisgünstigen Wohnraum schaffen

Deswegen kommt die Wohnungsbaupolitik der Bundesregierung allen zugute. Jede Bevölkerungsgruppe mit Förderbedarf profitiert gleichermaßen vom sozialen Wohnungsbau und der sozialen Infrastruktur in den Nachbarschaften.

Jedes Jahr müssten mindestens 350.000 preisgünstige neue Wohnungen gebaut werden, um den Bedarf an bezahlbaren Wohnungen zu decken, so die Prognose des Bundesbauministeriums. Die große Zahl der Geflüchteten und Asylbewerber in Deutschland hat die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum weiter verstärkt.

Entlastung bei der Flüchtlingsunterbringung

Die Bundesregierung hat den Ländern und Kommunen im vergangenen Jahr insgesamt zwei Milliarden Euro zur Aufnahme, Unterbringung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern zur Verfügung gestellt.

Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz hat bis 2019 die Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung etwa verdoppelt. Dadurch stehen den Ländern jährlich zusätzlich 500 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem sieht das Gesetz baurechtliche Erleichterungen für die Erstunterbringung von Flüchtlingen vor. Der Bund hat das Baugesetzbuch geändert, wodurch sich zum Beispiel leichter Unterkünfte in Gewerbegebieten oder mobile Unterkünfte einrichten lassen. Diese Regelungen sind bis Ende 2019 befristet.

Für die Unterbringung von Flüchtlingen bietet die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben den Ländern und Kommunen Liegenschaften des Bundes verbilligt an. Seit Ende vergangenen Jahres konnten dadurch bis Juni 2016 etwa 169.500 Flüchtlinge untergebracht werden.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat den Kommunen zinslose Kredite für Sanierung und Bau von Flüchtlingsunterkünften in Höhe von 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Außerdem können Kommunen für bauliche Schutzmaßnahmen für Frauen und Kinder verbilligte Investitionskredite der KfW erhalten. Hierfür ist ein Darlehensvolumen von bis zu 200 Millionen Euro vorgesehen.

Sozialer Wohnungsbau wird angekurbelt

Der Bundeshaushalt 2017 sieht zusätzliche jährliche Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro für den Wohnungsneubau vor. Außerdem hat die Bundesregierung im Februar einen Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von Mietwohnungsneubauten beschlossen. Der wird zurzeit noch im Bundestag beraten.

Im März hatte die Bundesregierung ein Zehn-Punkte-Programm für eine Wohnungsbau-Offensive auf den Weg gebracht: ein Maßnahmenpaket aus Baulandbereitstellung, steuerlichen Anreizen, weniger Bau- und Planungsvorschriften und steigenden Mitteln für sozialen Wohnungsbau und Wohngeld.

Integration durch gute Nachbarschaft

Wer als Flüchtling und Asylbewerber anerkannt ist, soll schnell und gut in unsere Gesellschaft integriert werden. Die Quartiere, die Stadt- oder Ortsteile und vor allem die Nachbarschaften sind zentrale Orte der Integration, des Zusammenlebens und des Kennenlernens. Hier entscheidet sich, ob Integration gelingt.

Soziale Brennpunkte sollen gar nicht erst entstehen, deswegen werden Instrumente des Wohnungsbaus mit Stadtentwicklungspolitik stärker verzahnt. Dafür hat der Bund die Städtebaufördermittel auf 700 Millionen Euro erhöht. Zusätzlich wurde das Leitprogramm Soziale Stadt, das sozial und wirtschaftlich benachteiligte Quartiere unterstützt, um weitere 150 Millionen Euro aufgestockt.

In Deutschland tragen Bund, Länder und Gemeinden wohnungspolitische Verantwortung. Der Bund gestaltet die Rahmenbedingungen für den Wohnungsmarkt - etwa beim Miet- oder Steuerrecht. Außerdem beteiligt er sich zusammen mit Ländern und Gemeinden an der Finanzierung der Förderinstrumente sowie an der Ausgestaltung der förderrechtlichen Grundlagen.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 16.06.2016

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