Sozialpolitik
Sozialministerin Schwesig begrüßt Karlsruher Entscheidung über Kinderregelsätze
Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen begrüßt. "Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht Klarheit geschaffen hat. Die Regelsätze sind nicht transparent und müssen neu berechnet werden. Die Politik hat von den höchsten Richtern den Auftrag bekommen, mehr für Kinder und Jugendliche in unserem Land zu tun", sagte Schwesig heute. Rund 61.000 Kinder leben in Mecklenburg-Vorpommern in Hartz-IV-Familien.
09.02.2010
"Das Urteil ist ein klares Plädoyer für mehr Menschenwürde", sagte Schwesig. Das Urteil bestätige auch die langjährigen Forderungen der Sozialminister nach eigenständigen Regelsätzen, wie sie vom damaligen Sozialminister Erwin Sellering initiiert wurden. Die Ministerin sieht in der Karlsruher Entscheidung auch eine Bestätigung der Politik der Landesregierung, die sich auf allen Ebenen dafür stark mache, dass alle Kinder gut und gesund aufwachsen können. Eine gute Infrastruktur vor Ort sei aber genauso wichtig.
Dazu gehören, so die Ministerin, qualitativ hochwertige Betreuungseinrichtungen, gute Ganztagsschulen und ein warmes und gesundes Mittagessen für jedes Kind. Die Landesregierung habe mit dem kostenfreien Mittagessen für Kinder aus sozial schwachen Familien in Kitas und der KiföG-Novelle den richtigen Weg eingeschlagen.
"Jetzt ist die Bundesregierung am Zuge. Sie darf nicht länger mit ihrer verantwortungslosen Steuerpolitik die finanzielle Basis von Ländern und Kommunen zerstören. Die schwarz-gelbe Klientelpolitik leistet der Kinderarmut in unserem Land Vorschub."
Schwesig forderte die Bundesregierung auf, eigenständige Regelsätze für Kinder und kinderspezifische Einmalleistungen zu schaffen. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse. Die beste Waffe gegen Kinderarmut aber ist Arbeit für die Eltern, von der sie sich und ihre Kinder ernähren können. Deshalb brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn. Es darf nicht sein, dass rund 55.000 Eltern allein in Mecklenburg-Vorpommern den ganzen Tag hart arbeiten und dann trotzdem mit Hartz IV aufstocken müssen, weil ihr Arbeitgeber Hungerlöhne zahlt", sagte die Ministerin.
Quelle: Ministerium für Soziales und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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