Sozialpolitik

SkF: Anerkennung der Erziehungsleistung bei Hartz IV-Empfängern erhalten

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hält die Anrechnung des Elterngeldes auf Leistungen nach SGB II (Hartz IV) für nicht vertretbar, da sie zu einer Ungleichbehandlung einer Elterngruppe führt. Der SkF fordert, die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei Bezug von SGB II Leistungen aufrecht zu erhalten. Der Verband ist der Ansicht, dass die Sparmaßnahmen der Bundesregierung bei den Sozialleistungen nicht auf dem Rücken der Eltern mit Hartz IV Bezug ausgetragen werden dürfen - auch wenn beabsichtigt sei, die Einsparungen für das geplante Bildungspaket zu verwenden.

18.10.2010

 „Das Elterngeld für Hartz IV-Empfänger würde faktisch zum Lückenfüller“, kritisiert Maria Elisabeth Thoma, Bundesvorsitzende des SkF. „Durch die Anrechnung des Elterngeldes auf die Regelleistungen würden diese um 300 Euro reduziert. Damit stünden sie den Eltern nicht mehr für Ausgaben rund um ihr Kind zur Verfügung. Dies würde unserer Meinung nach eine eklatante Ungleichbehandlung der Eltern mit Hartz IV-Bezug gegenüber Eltern, die den Sockelbetrag auch ohne vorhergehende Berufstätigkeit erhalten, darstellen.“

Die Bundesregierung plant, durch die Anrechnung des Elterngeldes, die SGB II-Leistungen um die Höhe des Mindestelterngeldes (Sockelbetrag) von 300 Euro zu kürzen. Bisher hat der Gesetzgeber unabhängig von einer Erwerbstätigkeit der Eltern mit dem Sockelbetrag die Erziehungsleistungen und die zusätzlichen Belastungen, die mit der Geburt eines Kindes verbunden sind, anerkannt. Eine Anrechnung auf die Sozialleistungen ist bislang ausdrücklich ausgeschlossen.

Quelle: Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)

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