Sozialpolitik
Sachsen: Zusammenarbeit mit der Freien Wohlfahrtspflege
Die Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz haben ihre Zusammenarbeit auf die Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung gestellt.
01.09.2014
"Mit Blick auf die gesellschaftliche und die demografische Entwicklung im Freistaat Sachsen im Besonderen ist es wichtig, dass sich die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freigemeinnütziger Wohlfahrtspflege zum Wohle der Gesellschaft und ihrer Bürgerinnen und Bürger in gegenseitiger Achtung entfalten kann", so Staatsministerin Christine Clauß.
Ziel der Vereinbarung ist es,
- dass Zusammenwirken des Landes und der Freien Wohlfahrtspflege in der sozialen Arbeit zu vertiefen und abzustimmen,
- die eigenständige Arbeit der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für ein soziales und bürgerschaftlich ausgerichtetes Sachsen zu fördern und
- die Freie Wohlfahrtspflege insbesondere bei der Erbringung von gemeinnützigen sozialen Dienstleistungen
zu unterstützen.
Mit ihrer zum Teil bis in die Anfänge des 20. Jahrhunderts zurückreichenden Tradition hat die Freie Wohlfahrtspflege ein Fundament für den Sozialstaat deutscher Prägung gelegt. Nach dem Grundgesetz ist der Staat zur Wahrnehmung sozialer Aufgaben und zur Schaffung und Erhaltung sozialer Sicherungssysteme verpflichtet. Der Staat erfüllt diese Aufgabe im Rahmen der durch Jahrzehnte bewährten Zusammenarbeit von öffentlicher und freigemeinnütziger Wohlfahrtspflege.
In der Verfassung des Freistaates Sachsen wurde der wesentliche Beitrag der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege,
- der Arbeiterwohlfahrt – Landesverband Sachsen,
- dem Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen,
- dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Landesverband Sachsen,
- dem Deutschen Roten Kreuz – Landesverband Sachsen,
- dem Diakonischen Werk der Ev.- Luth. Landeskirche Sachsens und
- der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland – Zweigstelle Dresden
für die Funktionsfähigkeit des subsidär gegliederten Systems in der pluralen Gesellschaft anerkannt.
"Ich bin froh, dass mit der Vereinbarung die Zusammenarbeit eine gemeinsame Grundlage und einen in die Zukunft reichenden Rahmen für die Förderung der Arbeit der anerkannten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege erhalten hat", so Staatsministerin Christine Clauß.
Quelle: Sächsische Staatskanzlei vom 27.08.2014
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