Sozialpolitik

LVR richtet "Beirat für Inklusion und Menschenrechte" ein

Beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) wird es künftig den "LVR-Beirat für Inklusion und Menschenrechte" geben, der zu einem großen Teil aus Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertreterorganisationen bestehen.

09.02.2015

Beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) wird es künftig einen "LVR-Beirat für Inklusion und Menschenrechte" geben, der den LVR-Ausschuss für Inklusion der 14. Landschaftsversammlung Rheinland berät. Der neue Beirat wird zu einem großen Teil aus Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertreterorganisationen bestehen; sie sollen die politische Vertretung des LVR als Expertinnen und Experten in eigener Sache beraten.

Menschen mit Behinderung sollen gemäß UN-Behindertenrechtskonvention mitreden

Der LVR-Ausschuss für Inklusion hat diesbezüglich heute eine Geschäftsordnung verabschiedet, welche die künftige Zusammenarbeit zwischen Ausschuss und Beirat regelt. "Das Ziel sind gemeinsame Beratungen der politischen Vertretung mit der organisierten Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe", heißt es in der Präambel der Geschäftsordnung für einen "LVR-Beirat für Inklusion und Menschenrechte" des Ausschusses für Inklusion der 14. Landschaftsversammlung Rheinland.

"Als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland und als großer öffentlicher Krankenhausträger für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist der LVR in ganz besonderer Weise bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) gefordert. Eine wichtige Zielrichtung des im letzten Jahr veröffentlichten LVR-Aktionsplanes zur Umsetzung der BRK heißt Partizipation. Diese Zielrichtung wurde mit dem heutigen Beschluss verfolgt," so der Vorsitzende des Ausschusses für Inklusion Josef Wörmann.

"Der LVR will, dass Menschen mit Behinderungen in den sie betreffenden Angelegenheiten mitbestimmen. Die Gründung des "LVR-Beirates für Inklusion und Menschenrechte" ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Der Grundsatz der BRK "Nicht ohne uns über uns" findet damit praktische Anwendung", fasst LVR-Direktorin Ulrike Lubek zusammen.

Zusammensetzung des Beirats

Gemäß Geschäftsordnung erhält der Landesbehindertenrat NRW e.V. (LBR) sechs stimmberechtigte Mitglieder im "Beirat für Inklusion und Menschenrechte" des LVR. Ferner kann die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in NRW ein Mitglied benennen. Außerdem werden politische Vertreterinnen und Vertreter aus dem LVR-Ausschuss für Inklusion dem "Beirat für Inklusion und Menschenrechte" angehören, ebenso wie der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Inklusion. Der Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderung hat als Gast im Beirat Rederecht.

Der LVR-Aktionsplan "Gemeinsam in Vielfalt" ist im Internet unter <link http: www.inklusion.lvr.de external-link-new-window aktionsplan in>www.inklusion.lvr.de einsehbar.

Hintergrundinfomationen zum LVR

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,4 Millionen Menschen im Rheinland.

Mit seinen 40 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen sowie mit seinem Heilpädagogischen Netzwerk und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. "Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die 12 Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR und finanzieren ihn. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

Quelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR) vom 09.02.2015

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