Sozialpolitik
DGB: Hartz IV-Regelsätze endlich verfassungskonform gestalten
Erfreut zeigte sich DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach anlässlich der heute vom Berliner Sozialgericht in Frage gestellten Verfassungskonformität der Hartz IV-Regelsätze. Kläger im nun an das Bundesverfassungsgericht verwiesenen Verfahren ist eine dreiköpfige Familie, die vom DGB-Rechtsschutz vertreten wird.
25.04.2012
Buntenbach sagte heute in Berlin, der DGB teile die vom Gericht geäußerten Zweifel an der Verfassungskonformität der Regelsätze. Vor allem das Kindern zugestandene Existenzminimum sei völlig unzureichend. Jugendliche wie im konkreten Fall der 15-Jährige hätten rechnerisch ganze 3,50 Euro pro Tag für Ernährung zur Verfügung.
"Das Gericht hat den Finger in die Wunde gelegt, die der politische Kuhhandel Anfang letzten Jahres im Vermittlungsausschuss nicht heilen konnte. Vor einem Jahr wurde durch die Einbeziehung weiterer Politikfelder ein Bündel geschnürt, ohne jedoch die Regelsätze zu erhöhen. In zwei von der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Rechtsgutachten wurde aufgezeigt, dass die Regelsätze auch weiterhin verfassungswidrig sind. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht gefragt, die von ihm selbst aufgestellten Maßstäbe zur Ermittlung des notwendigen Existenzminimums zu kontrollieren. Der Gesetzgeber sollte aber nicht nach Karlsruhe schauen und abwarten. Es ist ein Armutszeugnis für die Politik, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen muss", so Buntenbach.
Der DGB fordert eine transparente, methodisch-saubere Regelbedarfsbestimmung durch den Gesetzgeber. Dazu gehöre vor allem ein Ausschluss von so genannten Hartz IV-Aufstockern und verdeckt Armen aus der Referenzgruppe, deren Konsumverhalten der Regelsatzbemessung zugrunde liege. Zudem sei die teils willkürlichen Abschläge auf einzelne Verbrauchspositionen zu überprüfen. Eine unabhängige Expertenkommission solle dem Gesetzgeber Vorschläge erarbeiten und dabei vor allem den besonderen Bedarf von Kindern berücksichtigen, foderte DGB-Vorstandsmitglied Buntenbach.
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund
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