Sozialpolitik

Deutscher Familienverband: Bedeutung des Regelsatz-Urteils geht weit über Regelsätze hinaus

(Berlin). Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung eines menschenwürdigen Existenzminimums fordert der Deutsche Familienverband Konsequenzen für den Kinderfreibetrag und das Kindergeld.

09.02.2010

„Von der Verfassungswidrigkeit der Regelsatzermittlung ist auch der steuerliche Kinderfreibetrages und das daran anknüpfende Kindergeld betroffen, die auf Grundlage des Regelsatzes festgelegt wurden. Jetzt ist klar, dass jedes Kind als Grundrechtsträger einen individuellen Bedarf zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins hat, der nicht nach Kassenlage heruntergerechnet werden darf. Mit seinem Grundsatzurteil zeigt das höchste Gericht dem Gesetzgeber nicht nur bei Hartz IV die dunkelrote Karte, die Tragweite geht weit über die Regelsätze hinaus und stellt die ganze Familienbesteuerung auf den Prüfstand. Denn wenn die Höhe des soziokulturellen Existenzminimums nicht stimmt, erhalten nicht nur bedürftige Familien zuwenig Geld - allen anderen Familien nimmt der Staat per Steuer zuviel Geld weg“, so der Präsident des Verbandes Dr. Albin Nees. 

Die Verfassungsrichter haben klargestellt, dass die bisherige Festlegung des Existenzminimums von Kindern gleich doppelt falsch sei: Weil sie nur auf einer politisch gegriffenen Ableitung des Erwachsenenregelsatzes in Hartz IV basierten und weil der Regelsatz in Gänze verfassungswidrig festgelegt sei - inklusive der Kürzung von ganzen Ausgabenpositionen „ins Blaue hinein“. Völlig unberücksichtigt blieben zum Beispiel Ausgaben für die Bildung, wie die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner - ein Armutszeugnis für die „Bildungsrepublik“. 

„Wir erwarten jetzt vom Parlament und von der Regierung, dass sie die Flickschusterei beim Existenzminimum von Kindern beenden und im Steuer- und Sozialrecht endlich realitätsgerechte, transparente und nachvollziehbare Regelungen für alle Familien schaffen. Dass die Bundesfamilienministerin direkt nach der Urteilsverkündung auf die umfassende familienpolitische Bedeutung der Entscheidung hingewiesen hat, lässt hoffen - jetzt müssen nur noch Taten folgen“, so Verbandspräsident Albin Nees. 

Quelle: Deutscher Familienverband

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