Sozialpolitik

Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen der sozialen Infrastruktur

Gemeinsam mit Ländern und Kommunen hat die Bundesregierung gezielte, eng verzahnte Maßnahmen für Organisationen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur auf den Weg gebracht, um Solidarität und Zusammenhalt in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Für Organisationen stehen ein Factsheet und eine Übersicht, mit detaillierten Informationen über die einzelnen Maßnahmen, zur Verfügung.

10.07.2020

Um die aktuelle Krise zu meistern, ist es von großer Bedeutung, neben den wichtigen Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft auch in den Erhalt der sozialen Infrastruktur für Familien, Kinder, Jugendliche und soziale Zwecke zu investieren.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir haben in Deutschland eine teilweise über 100 Jahre gewachsene vielfältige Landschaft aus Einrichtungen für Familien, für Kinder und Jugendliche, für Hilfsbedürftige und für Senioren. Diese gilt es zu erhalten und so zu unterstützen, dass sie gut durch die Krise kommen. Gerade jetzt brauchen wir die gemeinnützigen Organisationen, die mit ihren vielen Ehren- und Hauptamtlichen jeden Tag unermüdliche Arbeit leisten und die sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abfedern. Ohne sie wären viele Unterstützungsleistungen für einsame Menschen, für bedürftige Familien, für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen in der derzeitigen schwierigen Lage kaum möglich. Jetzt brauchen auch die gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen unsere Hilfe, damit es für sie weitergehen kann.“

Die Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Organisationen ruhen auf drei Säulen: Der Unterstützung als Darlehen, Unterstützung als Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfen und im Rahmen der Strukturstärkung durch ein Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe.

Mit dem KfW-Sonderkreditprogramm werden Bundesmittel bereitgestellt, um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen effektiv und schnell zu unterstützen. Der Bund stellt hierfür eine Milliarde Euro bereit.

Mit den Überbrückungshilfen, die die Bundesregierung am 12. Juni beschlossen hat, können viele Einbußen aufgefangen werden. Jugendherbergen, Schullandheime oder Träger von Jugendeinrichtungen oder der Behindertenhilfe können seit Anfang Juli die Gelder für die Monate Juni bis Augst ausgezahlt bekommen. Mit zusätzlichen Mitteln aus dem Nachtragshaushalt wird das Bundesfamilienministerium ab September ein Anschlussprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro starten.

„Mit den eng aufeinander abgestimmten Maßnahmen spannen wir ein Unterstützungsnetz, das es den betroffenen Einrichtungen und Organisationen erlaubt, ihre Arbeit trotz der schwierigen Umstände fortzuführen. Wir stellen sicher, dass sie sich weiter kümmern, helfen, schützen und fördern können, wo immer es in unserem Land nötig ist. Damit stärken wir in der aktuellen Ausnahmesituation unsere Zivilgesellschaft, unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und schlussendlich unser Land“, so Bundesfamilienministerin Giffey.

Informationen zur Beantragung

Die einzelnen Maßnahmen im Detail sowie Informationen dazu, wer Hilfen wie beantragen kann, zeigt ein Factsheet (PDF, 197 KB).

Ein Schaubild (PDF, 60 KB) visualisiert die Unterstützungsmöglichkeiten für gemeinnützige Organisationen im Bereich des BMFSFJ in der Coronavirus-Pandemie.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.07.2020

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