Ampel-Koalition 2021-2025

Welche kinder- und jugend(hilfe)politischen Themen stehen im Koalitionsvertrag?

Logo und Schriftzug des Koalitionsvertrages „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit".

Anschließend an die Artikelreihe zum Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl am 26. September 2021 fasst das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Artikel zusammen, welche kinder- und jugend(hilfe)politischen Themen in dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung festgehalten wurden.

01.12.2021

Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe hat den Koalitionsvertrag zwischen der SPD, dem Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach kinder- und jugend(hilfe)politischen Themen durchsucht und die relevantesten Punkte gesammelt. Die Suchbegriffe und Struktur dieses Artikels orientieren sich an der Artikelserie, die das Fachkräfteportal im September 2021 zum Vergleich der Wahlprogramme veröffentlicht hat.

Die gesamte Berichterstattung zur Bundestagswahl sowie Stellungnahmen zum Koalitionsvertrag und Beiträge zur Regierungsbildung lassen sich auf der Sonderseite zur Bundestagswahl 2021 nachlesen.

Soziale Arbeit, Kinder- und Jugendhilfe und Familienpolitik

Kinder- und Jugendhilfe  / SGB VIII

„An Mitwirkungspflichten, die in der Teilhabevereinbarung festgehalten werden, halten wir fest. Sie werden gesetzlich bis spätestens Ende 2022 neu geordnet. Der Neuregelung geht eine Evaluation voraus. Damit setzen wir auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes um, wie die Kosten der Unterkunft von Sanktionen auszunehmen und Unter-25-Jährige gleich zu behandeln. Ihnen machen wir im Sanktionsfall ein Coaching-Angebot in Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfe (nach § 16h SGB II)." (S. 76)

„Kinder und Jugendliche bedürfen besonderer Unterstützung für einen gelingenden Bildungs- und Ausbildungsverlauf. Wir werden § 16h SGB II ausweiten, um die Kooperation mit der Jugendhilfe zu stärken und gemeinsame Anlaufstellen zu schaffen." (S. 76)

„In einem Beteiligungsprozess mit Ländern, Kommunen und Verbänden sollen notwendige Anpassungen zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII erarbeitet und in dieser Legislatur gesetzlich geregelt und fortlaufend evaluiert werden. Wir werden dafür Modellprogramme auf den Weg bringen und die Verfahrenslotsen schneller und unbefristet einsetzen. (S. 99)

„Wir werden Angebote der Jugendhilfe bei der Digitalisierung unterstützen. (...) Die Mittel der „Stiftung Frühe Hilfen“ werden wir dynamisieren. Das Telefon- und Onlineberatungsangebot des Bundes werden wir finanziell absichern." (S. 99)

Sozialarbeit

„Das Teilhabechancengesetz (§ 16i und § 16e SGB II) wollen wir entfristen und weiterentwickeln. Begleitendes Coaching und aufsuchende Sozialarbeit werden Regelinstrumente in SGB II und SGB XII." (S. 76)

„Mit dem neuen Programm „Startchancen“ wollen wir Kindern und Jugendlichen bessere Bildungschancen unabhängig von der sozialen Lage ihrer Eltern ermöglichen. Wir werden mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders stärken. Dazu wollen wir diese Schulen mit einem Investitionsprogramm für moderne, klimagerechte, barrierefreie Schulen mit einer zeitgemäßen Lernumgebung und Kreativlaboren unterstützen. Wir stellen diesen Schulen ein Chancenbudget zur freien Verfügung, um Schule, Unterricht und Lernangebote weiterzuentwickeln und außerschulische Kooperationen zu fördern. Wir unterstützen diese Schulen dauerhaft mit Stellen für schulische Sozialarbeit und fördern dort Schulentwicklung  und Berufsorientierung im Rahmen weiterer Programme." (S. 95-96)

„Über dieses Programm hinaus werden wir weitere bis zu 4.000 Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren gezielt und dauerhaft mit zusätzlichen Stellen für schulische Sozialarbeit unterstützen. An Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, wollen wir dauerhaft und unbürokratisch Angebote für Lernförderung und soziokulturelle Teilhabe etablieren, um sicherzustellen, dass die Inanspruchnahme dieser Leistungen steigt." (S. 96)

Adoptionen

„Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein." (S. 101)

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und deren Familien

Familienzusammenführung muss im Sinne der Integration und der Aufnahmefähigkeit der Gesellschaft gestaltet werden. Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen." (S. 140)

„Wir werden das Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln. Wir wollen den Zugang für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Gesundheitsversorgung unbürokratischer gestalten. Minderjährige Kinder sind von Leistungseinschränkungen bzw. -kürzungen auszunehmen." (S. 140)

Familienpolitik

„Durch die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen unterstützen wir die Vereinbarung von Familie und Beruf, die Erwerbsbeteiligung von Ehe- und Lebenspartnern und schaffen gleichzeitig mehr sozialversicherte Arbeitsplätze. Die Inanspruchnahme familien- und alltagsunterstützender Dienstleistungen erleichtern wir durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem und die Möglichkeit für flankierende steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse. Die Zulagen und die bestehende steuerliche Förderung werden verrechnet. Sie dient der Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Haushalt. Profitieren sollen zunächst Alleinerziehende, Familien mit Kindern und zu pflegenden Angehörigen, schrittweise alle Haushalte." (S. 70)

„Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege fassen wir in einem unbürokratischen, transparenten und flexiblen Entlastungsbudget mit Nachweispflicht zusammen, um die häusliche Pflege zu stärken und auch Familien von Kindern mit Behinderung einzubeziehen." (S. 81)

„In einem Neustart der Familienförderung wollen wir bisherige finanzielle Unterstützungen – wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie den Kinderzuschlag – in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung bündeln. Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern." (S. 100)

„Wir werden Familien dabei unterstützen, wenn sie Zeit für Erziehung und Pflege brauchen und dabei Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen. Wir werden das Elterngeld vereinfachen, digitalisieren und die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung stärken. Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben. Den Mutterschutz und die Freistellung für den Partner bzw. die Partnerin soll es bei Fehl- bzw. Totgeburt künftig nach der 20. Schwangerschaftswoche geben. Die Partnermonate beim Basis-Elterngeld werden wir um einen Monat erweitern, entsprechend auch für Alleinerziehende. Wir werden einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einführen und den Anspruch für Selbstständige modernisieren. Für die Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, erweitern wir den Anspruch auf Elterngeld. Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren. Wir verlängern den elternzeitbedingten  Kündigungsschutz um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf, um den Wiedereinstieg abzusichern. Wir werden die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf 15 Tage und für Alleinerziehende auf 30 Tage erhöhen." (S. 100-101)

„Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das „kleine Sorgerecht“ für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen." (S. 101)

„Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Damit die Brückenteilzeit künftig von mehr Beschäftigten in Anspruch genommen werden kann, werden wir die sogenannte „Überforderungsklausel“ entsprechend überarbeiten und gleichzeitig für die Unternehmen übersichtlicher gestalten." (S. 115)

Regenbogenfamilien werden wir in der Familienpolitik stärker verankern." (S. 119)

Kinderrechte und Jugendarbeit

Kinderrechte

„Wir wollen die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern und orientieren uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Dafür werden wir einen Gesetzesentwurf vorlegen und zugleich das Monitoring zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ausbauen." (S. 98)

Inklusion und Barrierefreiheit

„Wir wollen allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern." (S. 93)

„In einem Beteiligungsprozess mit Ländern, Kommunen und Verbänden sollen notwendige Anpassungen zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII erarbeitet und in dieser Legislatur gesetzlich geregelt und fortlaufend evaluiert werden. Wir werden dafür Modellprogramme auf den Weg bringen und die Verfahrenslotsen schneller und unbefristet einsetzen." (S. 99)

Gender und Gleichberechtigung bzw. -stellung

„Auch außerhalb der Ehe soll die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein. Wir werden ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren einführen, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich klären lassen kann ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen. Das Samenspenderregister wollen wir auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden öffnen." (S. 101-102)

„Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören (...) ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote. (...) Wir werden im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung Umgehungsmöglichkeiten beseitigen." (S. 119-120)

„Wir wollen Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern und treten für Barrierefreiheit, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit ein." (S. 121)

„Wir stärken die Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von Frauen, Mädchen und marginalisierter Gruppen wie LSBTI. Die gleichberechtigte politische, wirtschaftliche und soziale Teilhabe, die Stärkung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte von Frauen und Mädchen sowie der uneingeschränkte Zugang zu gleichwertiger Bildung und Gesundheitsversorgung sind für uns zentral. Wir werden einen umfassenden Gender-Aktionsplan unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiten und ihn finanziell unterlegen." (S. 152)

Kinder- und Jugendarbeit

„Die Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen Gruppen, wie Sportvereinen, Kirchen und der Jugendarbeit, werden wir begleiten, aktiv fördern und wenn erforderlich gesetzliche Grundlagen schaffen." (S. 108)

„Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, erarbeiten wir einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und setzen ihn finanziell unterlegt um. Darin unterstützen wir u. a. die Länder bei der Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit, fördern Angebote für ältere LSBTI und bringen in der Arbeitswelt das Diversity Management voran, insbesondere im Mittelstand und im öffentlichen Dienst." (S. 119)

Kinder- und Jugendarmut bzw. -arbeitslosigkeit

„Jede und jeder soll das eigene Leben frei und selbstbestimmt gestalten können. Aber die Chancen sind nicht für alle gleich verteilt. Deshalb müssen die Grundlagen für soziale Aufstiegschancen schon in Kita und Schule gelegt werden. Wir konzentrieren uns auf die Bereiche, in denen Unterstützung besonders gebraucht wird und wollen enger mit den Ländern zusammenarbeiten. Wir wollen Familien stärken und mehr Kinder aus der Armut holen. Dafür führen wir eine Kindergrundsicherung ein." (S. 6)

„Die gemeinnützigen Wohlfahrtsverbände sehen wir samt ihrer Angebotsvielfalt als wichtigen Partner bei der Förderung des gesellschaftlichen Engagements und Zusammenhalts. Bei der Erstellung des 7. Armuts- und Reichtumsberichts richten wir auch einen Fokus auf verdeckte Armut und beziehen Menschen mit Armutserfahrung stärker ein." (S. 78)

„Bis zur tatsächlichen Einführung der Kindergrundsicherung werden wir von Armut betroffene Kinder, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben, mit einem Sofortzuschlag absichern. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift." (S. 100)

„Wir wollen Kinderarmut bekämpfen und einen Schwerpunkt auf die Chancen und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen legen." (S. 134)

Engagement und Ehrenamt

„Bürgerschaftliches Engagement ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Demokratiepolitik in den vergangenen Jahren immer bedeutsamer geworden. Wir wollen Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren, unterstützen, gerade auch junge Menschen für das Ehrenamt begeistern und daher das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken entlasten. Das erfolgreiche Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“ wird fortgeführt." (S. 117)

„Wir erarbeiten mit der Zivilgesellschaft eine neue nationale Engagementstrategie." (S. 117)

„Wir werden die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in ihrem Förderauftrag stärken und ihre Mittel erhöhen, damit sie bürgerschaftliches Engagement insbesondere in strukturschwachen Räumen stärker unterstützen kann." (S. 117)

„Wir wollen das zivilgesellschaftliche Engagement durch die Stärkung gemeinnütziger Tätigkeit über Grenzen hinweg fördern. Wir wollen EU-Rechtsformen für Vereine und Stiftungen, die Äquivalenzprüfungen für Gemeinnützigkeit aus anderen Mitgliedstaaten vereinfachen und so grenzüberschreitende Spenden und Kooperationen EuGH-konform erleichtern." (S. 132-133)

Demokratieförderung und Mitbestimmung

Demokratie

„Jede und Jeder hat die gleichen Rechte, sollte die gleichen Chancen haben und vor Diskriminierung geschützt sein. Wir fördern die vielfältige, tolerante und demokratische Zivilgesellschaft." (S. 116)

„Zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft werden wir bis 2023 nach breiter Beteiligung ein Demokratiefördergesetz einbringen. Damit stärken wir die zivilgesellschaftliche Beratungs-, Präventions- und Ausstiegsarbeit sowie das Empowerment von Betroffenengruppen und werden sie vor Angriffen schützen." (S. 117)

„Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wollen wir die bestehenden Strukturen stärken und weiterentwickeln, vermehrt mehrjährige Zuwendungen ermöglichen und die Fördermodalitäten vereinfachen. Die Finanzierung sichern wir dauerhaft ab. Für uns ist es selbstverständlich, dass alle unterstützten Maßnahmen eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten und die dazu geförderten Organisationen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen müssen." (S. 117)

„Wir werden die Arbeit zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus fortsetzen, inhaltlich weiterentwickeln und sie nachhaltig finanziell absichern. Wir entwickeln eine Strategie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung sowie Extremismusprävention. Wir stärken die Arbeit gegen Hass im Netz und Verschwörungsideologien." (S. 120)

„Unser Ziel sind leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge, eine starke Wirtschaft und eine engagierte Zivilgesellschaft. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind die Basis für Vertrauen in unsere Demokratie und halten unser Land zusammen." (S. 127)

Wahlalter

„Wir werden das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre senken. Wir wollen das Grundgesetz ändern, um das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken." (S. 12)

Politische Bildung

Politische Bildung und Demokratieförderung sind mehr gefordert denn je, denn auch in Deutschland steht die pluralistische, freiheitliche Demokratie unter Druck. Akteurinnen und Akteure der nachhaltigen Demokratieförderung, die auf Basis von Respekt, Toleranz, Würde und Menschenrechten arbeiten, werden auch in Zukunft mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Arbeit und Finanzierung der politischen Stiftungen wollen wir rechtlich besser absichern. Dies soll aus der Mitte des Parlaments geschehen unter Einbeziehung möglichst aller demokratischen Fraktionen. Die Informationsfreiheitsgesetze werden wir zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln." (S. 11)

„Wir wollen die politische Bildung und die Demokratiebildung entlang der Bildungskette stärken, die Projektmittel der Bundeszentrale für politische Bildung erhöhen und die Unabhängigkeit ihrer Arbeit achten." (S. 98)

Internationale Jugendarbeit

„Wir werden die europäische und internationale Jugendarbeit, insbesondere für Auszubildende, stärken. Die Arbeit, auch der im Aufbau befindlichen Jugendwerke, setzen wir fort." (S. 98)

Jugendbegegnung und -austausch

„Wir werden Mittler, insbesondere das Goethe Institut, den Deutschen Akademischer Austauschdienst, die Alexander von Humboldt-Stiftung, das Deutsche Archäologische Institut und das Institut für Auslandsbeziehungen stärken und in der kulturellen Bildung neue Präsenzformate auch in Deutschland ermöglichen – ebenso wie die Einrichtung gemeinsamer Kulturinstitute zwischen den europäischen Partnern in Drittländern und den Aufbau einer digitalen europäischen Kulturplattform." (S. 126)

„Wir wollen die Beziehungen mit dem Kongress, mit Bundesstaaten, Städten, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie den Jugendaustausch fördern und in die ganze Breite des Landes und der Gesellschaft bringen." (S. 153)

„Wir werden die EU-Türkei-Dialogagenda mit Leben füllen und den Austausch mit der Zivilgesellschaft und Jugendaustauschprogramme ausbauen." (S. 155)

ErasmusPlus

„Wir stärken Erasmus+. Wir werden die europäischen Hochschulnetzwerke mit weiteren Standorten und digital ausbauen. Bologna-Kooperationen mit Nachbarländern vertiefen wir. Um für internationale Talente attraktiv zu sein, werden wir administrative Hürden abbauen und mit einer Plattform die Rekrutierung von internationalen Spitzen-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftlern unterstützen." (S. 23)

Freiwilligendienste

„Wir werden die europäische und internationale Jugendarbeit, insbesondere für Auszubildende, stärken. Die Arbeit, auch der im Aufbau befindlichen Jugendwerke, setzen wir fort. Die Plätze in den Freiwilligendiensten werden wir nachfragegerecht ausbauen, das Taschengeld erhöhen und Teilzeitmöglichkeiten verbessern. Wir werden den Internationalen Freiwilligendienst stärken und das „FSJ digital“ weiter aufbauen." (S. 98-99)

Gewalt, Prävention und Schutz

Kinderschutz

„Wir wollen Prävention und Kinderschutz stärken und für eine kindersensible Justiz sorgen. Mit Modellprojekten werden wir die Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen. (...) Wir werden die länderübergreifende Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen verbessern und streben einheitliche Standards für das fachliche Vorgehen, z.B. Meldeketten an. Die Mittel der „Stiftung Frühe Hilfen“ werden wir dynamisieren. Das Telefon- und Onlineberatungsangebot des Bundes werden wir finanziell absichern." (S. 99)

„Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern." (S. 102)

Gewalt und Missbrauch

„Den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt werden wir verstetigen und die unabhängige Aufarbeitungskommission in ihrer jetzigen Form weiterführen." (S. 99)

„Die Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen Gruppen, wie Sportvereinen, Kirchen und der Jugendarbeit, werden wir begleiten, aktiv fördern und wenn erforderlich gesetzliche Grundlagen schaffen." (S. 108)

„Um den Kampf gegen physische, psychische und insbesondere sexualisierte Gewalt im Sport zu verbessern, unterstützen wir den Aufbau eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport. Wir legen ein Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport auf." (S. 114)

„Wir werden eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt." (S. 114)

„Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Wir bauen das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung. Dies gilt auch für bedarfsgerechte Unterstützung und Zufluchtsräume für männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt. Wir berücksichtigen die Bedarfe vulnerabler Gruppen wie Frauen mit Behinderung oder geflüchteter Frauen sowie queerer Menschen. Präventive Täterarbeit bauen wir aus. Wir wollen ein starkes Bündnis gegen Sexismus. Die gerichtsverwertbare vertrauliche Beweissicherung setzen wir flächendeckend, wohnortnah um." (S. 115)

„Wir wollen eine präzisere Regelung für Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt, die nur ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht besitzen. Auch Opfer von Menschenhandel sollen ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft erhalten." (S. 139)

„Im Kampf gegen Kindesmissbrauch stärken wir das Bundeskriminalamt (BKA) personell und entlasten die Beschäftigten bei der Auswertung der beschlagnahmten Datenträger durch technische Lösungen – unter Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten der Opfer – und realisieren den tagesaktuellen Abgleich mit den Datenbanken. Die Informationsweitergabe zwischen den Ämtern und den am Hilfenetzwerk des Kindes beteiligten Akteurinnen und Akteuren muss verbessert und verbindlicher geregelt werden – unter Wahrung des Datenschutzes und Achtung der Vertrauensstellung der Jugendämter. Präventionsprogramme wie „Kein Täter werden“ unterstützen wir. Wir wollen eine kindgerechte Justiz und Verwaltung, die Kindern Gehör schenkt." (S. 108)

Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

„Wir wollen allen Familie eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen." (S. 102)

„Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen. Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten." (S. 102)

Gesetzlicher Jugendschutz

„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus." (S. 87)

Kindertagesbetreuung

Kinder(tages)betreuung, Kitas und Kindertagespflege

„Wir werden das Gute-Kita-Gesetz auf der Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation fortsetzen und bis Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführen. Dabei fokussieren wir auf Verbesserung der Betreuungsrelation, Sprachförderung und ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot. Zum weiteren Ausbau von Kita-Plätzen soll ein Investitionsprogramm aufgelegt werden. Die Kindertagespflege wollen wir als Angebot der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln und fördern und das Programm „Sprach-Kitas“ weiterentwickeln und verstetigen." (S. 95)

„Mit hochwertigen Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung, sorgen wir für attraktive Arbeitsbedingungen. Wir wollen die praxisintegrierte Ausbildung ausbauen, horizontale und vertikale Karrierewege sowie hochwertige Fortbildungsmaßnahmen fördern und Quereinstieg erleichtern. Umschulungen werden wir auch im dritten Ausbildungsjahr vollständig fördern." (S. 99)

Ganztagsbildung und -betreuung

„Wir werden den Ausbau der Ganztagsangebote mit einem besonderen Augenmerk auf die Qualität weiter unterstützen. Mit Ländern und Kommunen werden wir uns über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und -betreuung und der qualitativen Weiterentwicklung verständigen und unter Berücksichtigung der änderspezifischen Ausprägungen einen gemeinsamen Qualitätsrahmen entwickeln. Wir vereinfachen den Abruf bereitgestellter Mittel, indem wir Basis- und Bonustopf zusammenführen und die Frist für den Beschleunigungstopf verlängern. Wir wollen den sinnvollen gemeinsamen Einsatz von Fachkräften im schulischen und außerschulischen Bereich ermöglichen. Wir unterstützen, fördern oder stärken Angebote wie „Kultur macht stark“, den MINT-Aktionsplan – insb. für Mädchen –, Sprachförderung und herkunftssprachliche Angebote, „Haus der  Kleinen  Forscher“, Mentoring und Patenschaften, Begabtenförderung sowie Sport-  und Bewegungsangebote. Wir unterstützen zivilgesellschaftliches Bildungsengagement und die Einbindung außerschulischer Akteure." (S. 95)

„Bei neuen Aufgaben, die der Bund auf die anderen Ebenen übertragen will, wird auf die Ausgewogenheit der Finanzierung stärker geachtet. Dazu gehört auch weiterhin eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Flüchtlingsunterbringung, -versorgung und -integration sowie die dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern." (S. 128)

Teilhabe und Mobilität junger Menschen

Partizipation und Teilhabe

„Um der gesellschaftlichen Wirklichkeit Rechnung zu tragen, ermöglichen wir gleichberechtigte Teilhabe und modernisieren die Rechtsnormen – vom Familienrecht bis hin zum Staatsbürgerschaftsrecht. Jeglicher Diskriminierung wirken wir entgegen." (S. 6)

„Ein Staat, der die Kooperation mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft sucht, mehr Transparenz und Teilhabe in seinen Entscheidungen bietet und mit einer unkomplizierten, schnellen und digitalen Verwaltung das Leben der Menschen einfacher macht." (S. 8)

„Wir wollen die Entscheidungsfindung verbessern, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte nutzen, ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben. Wir werden Bürgerräte zu konkreten Fragestellungen durch den Bundestag einsetzen und organisieren. Dabei werden wir auf gleichberechtigte Teilhabe achten. Eine Befassung des Bundestages mit den Ergebnissen wird sichergestellt." (S. 10)

„Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein." (S. 75)

„Wir werden Kitas, Schulen und sonstige Angebote der Bildung und Teilhabe sowie Mobilität weiter stärken." (S. 100)

„Mit einem neuen digitalen Kinderchancenportal, in dem Leistungen für Bildung und Teilhabe zu finden sind, wollen wir Kindern einen einfachen Zugang ermöglichen." (S. 100)

„Wir wollen durch digitale Technologien einen chancengleichen und freien Zugang zu Informationen und Teilhabe ermöglichen und diese insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Klima- sowie Ressourcenschutz einsetzen." (S. 152)

Mobilität

„Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (...), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein." (S. 78)

„Wir werden Kitas, Schulen und sonstige Angebote der Bildung und Teilhabe sowie Mobilität weiter stärken." (S. 100)

Gesundheit

Gesundheitswesen und -system

„Wir setzen das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ mit einem Aktionsplan um. Wir evaluieren mögliche Fehlanreize rund um Spontangeburten und Kaiserschnitte und führen einen Personalschlüssel für eine 1:1-Betreuung durch Hebammen während wesentlicher Phasen der Geburt ein. Wir stärken den Ausbau hebammengeleiteter Kreißsäle und schaffen die Möglichkeit und Vergütung zur ambulanten, aufsuchenden Geburtsvor- und -nachsorge für angestellte Hebammen an Kliniken." (S. 85)

„Für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeiten wir mit den Beteiligten bis Ende 2022 einen Aktionsplan, stärken die Versorgung schwerstbehinderter Kinder und entlasten ihre Familien von Bürokratie." (S. 85)

Gesundheitliche und pflegerische Versorgung muss zukunftssicher, bedarfsgerecht und wohnortnah sein. Dafür werden wir die sektorenübergreifende Versorgung weiter stärken, auch durch mehr Spielräume für regionale Modellprojekte und verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten." (S. 129)

„Die gleichberechtigte politische, wirtschaftliche und soziale Teilhabe, die Stärkung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte von Frauen und Mädchen sowie der uneingeschränkte Zugang zu gleichwertiger Bildung und Gesundheitsversorgung sind für uns zentral." (S. 152)

Ausbildung und Qualifizierung in Gesundheitsberufen

„Wir implementieren die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie in Fort- und Weiterentwicklung. Die Pflegeausbildung soll in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation ermöglicht werden, soweit diese die Voraussetzungen erfüllen. Die Approbationsordnung wird mehr auf Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung und berufsgruppenübergreifende Kooperation ausgerichtet." (S. 82)

„Wir berücksichtigen geschlechtsbezogene Unterschiede in der Versorgung, bei Gesundheitsförderung und Prävention und in der Forschung und bauen Diskriminierungen und Zugangsbarrieren ab. Die Gendermedizin wird Teil des Medizinstudiums, der Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Gesundheitsberufe werden." (S. 86)

Corona

„Im Anschluss an das Corona-Aufholpaket werden wir die Situation für Kinder und Jugendliche mit einem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit schnell und wirksam verbessern. Wir wollen das Investitionsprogramm für Familien- und Jugendbildungsstätten fortführen." (S. 98)

„Wir werden das Krisenmanagement der Bundesregierung zu Bekämpfung der Corona-Pandemie neu ordnen. Hierzu setzen wir unverzüglich einen gemeinsamen Krisenstab der Bundesregierung ein, um die gesamtstaatliche Bekämpfung der Corona-Pandemie besser zu koordinieren. Zur wissenschaftlichen Beratung wird ein interdisziplinär besetzter wissenschaftlicher Pandemierat beim Bundesministerium für Gesundheit geschaffen." (S. 175-176)

Digitalisierung

Digitale Infrastruktur in Bildung und Erziehung

„Deutschland braucht einen umfassenden digitalen Aufbruch. Wir wollen das Potenzial der Digitalisierung für die Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen, für Wohlstand, Freiheit, soziale Teilhabe und Nachhaltigkeit nutzen." (S. 15)

„Wir stärken die Digitalkompetenz, Grundrechte, Selbstbestimmung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir sorgen für Sicherheit und Respekt auch in Zeiten des Wandels. Wir machen aus technologischem auch gesellschaftlichen Fortschritt. Dabei ist uns bewusst: Ein digitaler Aufbruch, der unsere Werte, die digitale  Souveränität und einen starken Technologiestandort sichert, gelingt nur in einem fortschrittlichen europäischen Rahmen." (S. 15)

„Mit einer Stärkung der frühkindlichen Bildung, besseren Startchancen in sozial benachteiligten Schulen, einem Digitalpakt 2.0 und einem grundlegend reformierten BAföG legen wir den Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen." (S. 94)

„Mit einem Förderprogramm für Volkshochschulen und andere gemeinnützige Bildungseinrichtungen investieren wir in digitale Infrastruktur." (S. 97)

„Wir werden Angebote der Jugendhilfe bei der Digitalisierung unterstützen." (S. 99)

„Mit einem neuen digitalen Kinderchancenportal, in dem Leistungen für Bildung und Teilhabe zu finden sind, wollen wir Kindern einen einfachen Zugang ermöglichen." (S. 100)

„Wir wollen durch digitale Technologien einen chancengleichen und freien Zugang zu Informationen und Teilhabe ermöglichen und diese insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Klima- sowie Ressourcenschutz einsetzen." (S. 152)

Digitale Bildung und Kompetenzen

„Wir werden die Einrichtung einer Bundeszentrale für digitale Bildung prüfen." (S. 18)

„Wir implementieren die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie in Fort- und Weiterentwicklung." (S. 82)

„Wir wollen Länder und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützen. Den Mittelabruf beim Digitalpakt Schule werden wir beschleunigen und entbürokratisieren. Bund, Länder und Kommunen identifizieren noch im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam Vorschläge für kurzfristige Lösungen und vereinbaren Umsetzungsschritte. Zur Unterstützung vor Ort werden wir Service-, Beratungs- und Vernetzungsangebote schaffen. Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Digitalpakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg bringen, der einen verbesserten Mittelabfluss und die gemeinsam analysierten Bedarfe abbildet. Dieser Digitalpakt wird auch die nachhaltige Neuanschaffung von Hardware, den Austausch veralteter Technik sowie die Gerätewartung und Administration umfassen. Die digitale Lernmittelfreiheit werden wir für bedürftige Schülerinnen und Schüler weiter fördern. Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Einrichtung, den Betrieb und die Vernetzung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung fördern und eine zentrale Anlaufstelle für das Lernen und Lehren in der digitalen Welt schaffen. Wir werden gemeinsam mit den Ländern digitale Programmstrukturen und Plattformen für Open Educational Ressources (OER), die Entwicklung intelligenter, auch lizenzfreier Lehr- und Lernsoftware sowie die Erstellung von Positivlisten datenschutzkonformer, digitaler Lehr- und Lernmittel unterstützen." (S. 96)

Medien(-kompetenzen)

„Freie und unabhängige Medien sind in einer Demokratie unverzichtbar. Dazu gehören private und öffentlich-rechtliche Medien. Sie sichern Pluralität und Vielfalt und müssen barrierefrei sein. Gemeinsam mit den Ländern befördern wir eine breite gesellschaftliche Debatte über den Wert freier Medien für die Demokratie. In der Gesetzgebung wollen wir die Kohärenz zwischen Europa-, Bundes- und Landesrecht optimieren und in einer Bund-Länder-AG die Gesetze mit medienrechtlichen und politischen Bezügen überarbeiten." (S. 124)

„Den fachlich fundierten Einsatz von digitalen Medien mit angemessener technischer Ausstattung in der frühkindlichen Bildung werden wir fördern und die Medienkompetenz stärken." (S. 95)

Nachhaltigkeit – Bildung für nachhaltige Entwicklung und das Klima

Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung

„Wir wollen die Potentiale der Digitalisierung für mehr Nachhaltigkeit nutzen." (S. 18)

„Den Nationalen Aktionsplan zur Bildung für nachhaltige Entwicklung wollen wir in allen Bildungsphasen und -bereichen bundesweit verankern und deutlich stärken. Wir wollen auch Schülerfirmen als Bestandteil von Bildung für Nachhaltige Entwicklung fördern." (S. 98)

„Wir wollen Europa zu einem Kontinent des nachhaltigen Fortschritts machen und international vorangehen. Durch europäische Standards setzen wir Maßstäbe für globale Regelwerke." (S. 132)

„Wir setzen uns weltweit für nachhaltige Entwicklung, den Kampf gegen Hunger und Armut, Klimagerechtigkeit, Biodiversität und für eine sozial-ökologische Wende ein." (S. 150)

Klimawandel und -schutz

„Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat für uns oberste Priorität. Klimaschutz sichert Freiheit, Gerechtigkeit und nachhaltigen Wohlstand." (S. 5)

„Wir werden das Klimaschutzgesetz noch im Jahr 2022 konsequent weiterentwickeln und ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg bringen. Wir werden Klimaschutz zu einer Querschnittsaufgabe machen, indem das jeweils federführende Ressort seine Gesetzentwürfe auf ihre Klimawirkung und die Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen hin prüft und mit einer entsprechenden Begründung versieht (Klimacheck)." (S. 55)

„Wir werden im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse die nötigen Zukunftsinvestitionen gewährleisten, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur, auch um die deutsche Wirtschaft zukunftsfest und nachhaltig aufzustellen und Arbeitsplätze zu sichern." (S. 159)

Der Koalitionsvertrag zwischen der SPD, dem Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ist unter anderem auf der Website der SPD in Gänze nachzulesen.

Redaktion: Pia Kamratzki

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