Jugendpolitik
Länder billigen Wehrrechtsänderung
Der Bundesrat hat heute das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 akzeptiert, mit dem der Bundestag den Grundwehrdienst von neun auf sechs Monate verkürzt. Hiermit geht eine entsprechende Verkürzung des Zivildienstes einher. Die Bestimmung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst ab dem 1. Juli 2010 antreten.
09.07.2010
Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes, der an den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst angelehnt ist.
Im Rahmen einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass sich die Verkürzung des Zivildienstes unmittelbar auf die soziale Infrastruktur in den Ländern auswirkt. Er fordert daher eine generelle Anhebung der Mittel für die Jugendfreiwilligendienste. Zudem solle die Bundesregierung bei weiteren Überlegungen zur Reform des Wehrdienstes deren Auswirkungen auf den Zivildienst maßgeblich berücksichtigen und die Länder bei gesetzlichen Vorhaben dieser Bedeutung künftig frühzeitiger beteiligen. Über die Auswirkung des Gesetzes auf die soziale Infrastruktur soll die Bundesregierung dem Bundesrat bis zum 30. Dezember 2012 einen Bericht vorlegen.
Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Länder im Rahmen der anstehenden Strukturveränderungen bei der Bundeswehr angemessen und frühzeitig zu beteiligen, um zu einem Konzept zu gelangen, das auch die Interessen der Länder hinreichend berücksichtigt. Dies gelte insbesondere hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Standorte der Bundeswehr, die Erhaltung der Einsatzfähigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes und den Ausbau der Jugendfreiwilligendienste.
Weitere Informationen unter: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2010/0301-400/0367-10.html
Herausgeber: Bundesrat
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