Wahlprogramme 2021

„Kinderschutz“ – Was sagen die Bundestagsfraktionen zu kinder- und jugend(hilfe)politischen Themen?

Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe hat die Wahlprogramme der Parteien zur diesjährigen Bundestagswahl nach Schlagworten durchsucht, die für die Kinder- und Jugendhilfe sowie ihre Schnittstellen relevant sind. Bis zur Wahl am 26. September 2021 werden in regelmäßigen Abständen die Äußerungen der Parteien zu bestimmten kinder- und jugend(hilfe)politischen Themen vorgestellt. Dieser Artikel dreht sich um den Themenbereich „Kinderschutz – Gewalt, Kindeswohl und Prävention“.

01.09.2021

In den nächsten Wochen werden weitere Themenbereiche vorgestellt, darunter beispielsweise , „Kindertagesbetreuung – von Kita bis Ganztag“ und „Nachhaltigkeit – Bildung für nachhaltige Entwicklung und das Klima“. Die gesamte Artikelserie sowie weitere Beiträge zur Bundestagswahl lassen sich unter www.jugendhilfeportal.de/politik/bundestagswahl/ nachlesen.

Verglichen werden die Aussagen der Parteien, die durch die letzte demokratische Wahl im Deutschen Bundestag vertreten sind. Die Reihenfolge der Auflistung wurde nach dem Stimmenanteil bei der letzten Bundestagswahl 2017 festgelegt.

Die unten stehenden Tabellen fassen Zitate aus den Programmen, in denen die Schlagworte enthalten sind, in Themenblöcken zusammen. So lassen sich die Aussagen der Parteien miteinander vergleichen sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten erkennen. Werden die gesuchten Schlagworte im Programm einer Partei nicht genannt, so ist die Partei unter dem jeweiligen Themenbereich nicht aufgeführt.


Wir weisen darauf hin, dass die Inhalte wörtlich aus den Wahlprogrammen entnommen wurden.
Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe distanziert sich von den Inhalten der einzelnen Parteien.

Kinderschutz – Gewalt, Kindeswohl und Prävention

Die Schlagworte, nach denen die Wahlprogramme durchsucht wurden, bilden die Überschriften der Themenbereiche und sind zusätzlich an den entsprechenden Textstellen markiert.

Kinderschutz

CDU/CSU

„Wir brauchen eine umfassende Gesetzeskonzeption, die den Schutz des Kindes in den Mittelpunkt stellt. Hinsehen und Helfen ist wichtig. [...] Wir müssen auch in der digitalen Welt unsere Kinder besser schützen. Wir werden ihre Medienkompetenz fördern und Telemedienanbieter zu besseren Kindesschutzkonzepten verpflichten. Es ist uns wichtig, dass Kinderschutz zum Pflichtfach für alle wird, die mit Kindern arbeiten: in der Erzieherausbildung, im Studium Soziale Arbeit, in der Pädagogik, in der Ausbildung für das Familiengericht, im Psychologiestudium und in der Ausbildung von Kinderärzten. Kinder müssen so behutsam wie möglich behandelt werden, wenn sie als Opferzeuginnen und -zeugen auftreten. Wir wollen, dass die Rechtsansprüche der kindlichen Verfahrensbeteiligten, wie beispielsweise die audiovisuelle Zeugenvernehmung, beachtet und durchgesetzt werden.“ (S. 109)

SPD

„Mit einem Bundesprogramm „Gemeindehaus 2.0“ werden wir aufbauend auf dem Netz der Mehrgenerationenhäuser noch mehr Angebote unter einem Dach bündeln: außerschulische Bildung, Sport, Kultur und Jugendarbeit, Netzwerke für den Kinderschutz, barrierefreie digitale Infrastruktur für alle Kinder und Jugendlichen, die sie für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe benötigen.“ (S. 40)

„Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche sicher aufwachsen. Wir werden daher Strafrecht und Prävention besser verbinden, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen. Wir brauchen Schutzkonzepte unter anderem mit Kinderschutzbeauftragten für Kitas, Schulen, Jugendhilfe-Einrichtungen und Vereine und werden das durch vom Bund geförderte Pilotprojekte unterstützen. Darüber hinaus werden wir unabhängige Ombudsstellen einrichten.“ (S. 41)

Schutzstandards für Kinder und Jugendliche müssen auch im digitalen Raum gelten, also auch beim Schutz der persönlichen Integrität, vor sexueller Belästigung und Gewalt, bei Entwicklungsbeeinträchtigungen und wirtschaftlicher Ausbeutung. Um die Belastungen für Kinder und Jugendliche vor allem in Kinderschutz- oder Familienrechtsverfahren so gering wie möglich zu halten, setzen wir uns für eine kindersensible Justiz ein.“ (S. 41)

AfD

„Häufig wird die politische Beeinflussung von einer Frühsexualisierung im Sinne „diverser“ Geschlechterrollen begleitet. Die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ versucht, Kinder in Bezug auf ihre sexuelle Identität zu verunsichern und Geschlechterrollen aufzulösen. Sie werden dadurch massiv in ihrer Entwicklung gestört. Kinder haben das Recht auf Schutz ihrer Intimsphäre, damit sie ihre Sexualität selbstbestimmt herausbilden können.“ (S. 114)

Bündnis 90/Die Grünen

„Häusliche Gewalt muss in Entscheidungen über Besuchs- und Sorgerecht berücksichtigt werden. Es gilt den Kinderschutz vor Gericht zu stärken und die Meinung von Kindern zu berücksichtigen. Anhörungen müssen kindgerecht ausgestaltet sein und mehrfache Befragungen nach Möglichkeit vermieden werden. Im familiengerichtlichen Verfahren braucht es entsprechende interdisziplinäre Angebote, wie zum Beispiel Childhood-Häuser. Wir machen einerseits die Fortbildungen für Familienrichter/-innen verbindlich und werden diese andererseits beim Arbeitspensum der Richter/-innen berücksichtigen. Auch in Kindschaftssachen wollen wir die Rechtsbeschwerdemöglichkeit zum Bundesgerichtshof herstellen. In Strafverfahren wollen wir die Opferrechte von Kindern weiter stärken.“ (S. 202 f.)

Gewalt und Missbrauch

CDU/CSU

„Wenn Kinder zu Opfern von Gewalt werden, brauchen sie unsere gemeinsame Hilfe. Wir wollen Einrichtungen für die Erstversorgung von Kindern deutschlandweit etablieren, die eine medizinische und psychologische Notfallversorgung mit der Aufnahme juristisch verwertbarer Befunde und gerichtsfesten Befragungen der Opfer kombinieren. Wir wollen über ein Bundesprogramm – wie bei Frauenhäusern – eine Anschubfinanzierung zum Beispiel für die Ausstattung gewähren. Mit dem Programm verbinden wir die aktuelle Justizreform zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder mit einer umfassenden Opfererstversorgung – auch für Opfer von nichtsexualisierter Gewalt.“ (S. 78)

„Voller Schutz für Kinder und Frauen vor Gewalt und Missbrauch: Mit sexuellem Missbrauch fügen Täter Kindern unermessliches Leid zu. Kindesmissbrauch zerstört Kinderseelen. Für uns haben Kindeswohl und Kindesschutz daher oberste Priorität. Wir stehen dafür, dass sich kein Täter sicher fühlen darf, und stellen Opferschutz vor Täterschutz. Vieles haben wir hier bereits erreicht – wie zuletzt die Bestrafung von Kindesmissbrauch als Verbrechen mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr. Doch damit ist für uns der Kampf noch nicht gewonnen. Wir wollen den Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Sexualstraftätern erweitern. Wer sich an Kindern und Jugendlichen vergeht, darf nie wieder beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit ihnen haben. Dazu ist ein lebenslanger Eintrag im erweiterten Führungszeugnis notwendig. Wir haben durchgesetzt, dass Provider bei Kenntnis von Sexualstraftaten gegen Kinder die IP-Adressen an das Bundeskriminalamt melden müssen. Darüber hinaus müssen die Internetdienste verpflichtet  werden, bei Kenntnis von sexuellem Missbrauch von Kindern auch Bestandsdaten wie etwa hinterlegte Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Kreditkartendaten an die Ermittler weiterzugeben. Schließlich sollen die Provider die Möglichkeit erhalten, anhand der digitalen Fingerabdrücke von Missbrauchsbildern diese in ihren Datenbanken aufzuspüren. Einzelne Täter härter zu bestrafen, reicht nicht aus, wenn gleichzeitig eine Vielzahl weiterer Täter nicht ermittelt werden kann. Wir wollen deshalb erneut darauf hinwirken, auf europäischer Ebene eine grundrechtskonforme Regelung zur Speicherung und zum Abruf von Telefonnummern und IP-Adressen zu schaffen, die den Einsatz der sogenannten Vorratsdatenspeicherung als schärfster Waffe im Kampf gegen den Kindesmissbrauch ermöglicht. Wir setzen uns für einen zügigen Fortschritt bei den E-Evidence-Regelungen auf europäischer Ebene ein, damit Ermittlungsbehörden europaweit leichter auf elektronische Beweismittel zugreifen können, wie etwa auf in einer Cloud gespeicherte E-Mails oder Dokumente.“ (S. 108 f.)

„Wir brauchen eine umfassende Gesetzeskonzeption, die den Schutz des Kindes in den Mittelpunkt stellt. Hinsehen und Helfen ist wichtig. Um Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch und Gewalt zu schützen, brauchen wir eine groß angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Wir wollen, dass Kitas und Schulen zu zentralen Schutzorten vor sexueller Gewalt werden und verpflichtend sexualpädagogische Schutzkonzepte einführen. Wir werden für kinderfreundliche Beschwerdeverfahren und geeignete Hilfsangebote auch für traumatisierte Kinder sorgen. Regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen eröffnen eine Möglichkeit, sexuellen Missbrauch von Kindern aufzudecken. Im Falle eines begründeten Verdachts sollte die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Jugendhilfe verbessert werden.“ (S. 109)

„Wir stehen an der Seite der Mädchen und Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, und all jenen, die davon bedroht sind. Ihrem Schutz müssen wir uns als gesamte Gesellschaft verpflichtet fühlen. Wir brauchen mehr Transparenz über frauenfeindliche Straftaten. Deshalb wollen wir, dass diese eigens in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden. Daraus müssen Lagebilder erstellt und Handlungsansätze für die Polizei abgeleitet werden. Den Opfern von sexualisierter oder häuslicher Gewalt soll flächendeckend angeboten werden, die Spuren vertraulich und gerichtsfest dokumentieren zu lassen, ohne dass ein Ermittlungsverfahren von Amts wegen eingeleitet werden muss.“ (S. 109 f.)

SPD

„Schutzstandards für Kinder und Jugendliche müssen auch im digitalen Raum gelten, also auch beim Schutz der persönlichen Integrität, vor sexueller Belästigung und Gewalt, bei Entwicklungsbeeinträchtigungen und wirtschaftlicher Ausbeutung. Um die Belastungen für Kinder und Jugendliche vor allem in Kinderschutz- oder Familienrechtsverfahren so gering wie möglich zu halten, setzen wir uns für eine kindersensible Justiz ein.“ (S. 41)

„Dass jeden dritten Tag eine Frau durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners stirbt, ist erschütternd. Jede siebte Frau erlebt Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz. Um Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen, werden wir die rechtlichen Grundlagen für eine wirksame Strafverfolgung und die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen verbessern. Entsprechend unserer Verpflichtungen aus der „Istanbul-Konvention“ werden wir das Hilfesystem aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen weiterentwickeln und die internationalen Vereinbarungen zum Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz (ILO Konvention 190) umsetzen. Für von Gewalt betroffene Frauen führen wir einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz ein.“ (S. 43)

„Wir stellen uns konsequent gegen Diskriminierung und Gewalt. Wir werden einen nationalen Aktionsplan gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie und Gewalt gegen LSBTIQ* einführen und uns auf europäischer Ebene für die Ächtung solcher Diskriminierung einsetzen. Wir fördern den Kampf gegen Gewalt und Diskriminierung, die sich gegen queere Menschen richtet – in Deutschland und der Europäischen Union. Wir werden darauf hinwirken, dass die diskriminierende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Blutspende abgeschafft wird.“ (S. 44)

„Wir setzen uns ein für eine EU-weite Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarats als verbindliche Rechtsnorm gegen Gewalt an Frauen.“ (S. 58)

FDP

„Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die Überhöhung der eigenen Gruppe oder Nation und die Herabwürdigung anderer sowie Drohungen und Gewalt verfügen niemals über eine moralische Überlegenheit. Die wissenschaftliche Expertise in den Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung verschiedener Extremismusformen muss ausgebaut werden. Der Bund sollte die Präventionsarbeit und funktionierende Aussteigerprogramme zu unterschiedlichen Extremismusformen auf eine verlässliche finanzielle Grundlage stellen.“ (S. 51)

„Wir setzen uns für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit ein. Dieser soll Diskriminierungen, Beleidigungen und Gewalt wirksam entgegentreten. Bundes- und Länderpolizeien sollen LSBTI-feindliche Straftaten bundesweit einheitlich erfassen, sie in ihrer Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen, die Ermittlungsdienste entsprechend schulen und LSBTI-Ansprechpersonen benennen. Homo- und transfeindliche Gewalt muss im Strafgesetzbuch genauso behandelt werden wie rassistische Gewalt. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sowie die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wollen wir stärken.“ (S. 52)

„Wir Freie Demokraten fordern, dass die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schnell, umfassend und wirksam umgesetzt wird. Bund und Länder müssen hier intensiver zusammenarbeiten. Wir wollen Betroffenen anzeigeunabhängig, kostenlos und anonym die Spurensicherung bei sexueller oder sexualisierter Gewalt ermöglichen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Polizei und Justiz müssen nach gemeinsamen Standards aus- und weitergebildet werden. Wir setzen uns für einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhausplätzen, eine bundesweit einheitliche Finanzierung sowie ein nationales Online-Register ein. Informationen über Hilfsangebote zu häuslicher Gewalt sollen standardmäßig beim Besuch der Frauenärztin oder des Frauenarztes zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wollen wir eine besser ausgebaute und institutionalisierte präventive und sowie repressive Täter- und Täterinnenarbeit.“ (S. 52)

„Fairplay, Respekt, Gewaltfreiheit und Antidiskriminierung müssen zu selbstverständlichen und gesellschaftlich anerkannten Leitlinien des Verhaltens aller am Sportleben Beteiligten werden. Dazu erwarten wir neben den Beiträgen der Politik vor allem zielführende Beiträge der beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) neu gegründeten unabhängigen Ethik-Kommission.“ (S. 54)

„Wir Freie Demokraten sind überzeugt, dass Frauen weltweit eine elementare Rolle in der internationalen Friedenssicherung, Streitschlichtung und Krisenprävention spielen. Wir wollen deshalb die Position von Frauen in der Krisen- und Konfliktbewältigung stärken. Daher fordern wir eine stärkere Anstrengung bei der Positionierung von Frauen in Schlüssel- und Führungspositionen bei der UNO, der EU und im Bund. Der Nationale Aktionsplan „Frauen, Frieden, Sicherheit“ und die entsprechende Resolution 1325 der Vereinten Nationen (VN) müssen ambitioniert umgesetzt werden. Weltweit werden Krisen und Konflikte in den kommenden Jahren zunehmen. Vor allem Kinder, ältere Menschen und Frauen sind in diesen Situationen besonders betroffen. Sexualisierte Gewalt wird systematisch als Kriegswaffe eingesetzt. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass diese Form der Kriegsführung geächtet wird und Vertragsstaaten sowohl die VN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) als auch die Istanbul-Konvention einhalten und umsetzen.“ (S. 73)

DIE LINKE

„Menschlichkeit ist für uns unteilbar: Viele Menschen werden wegen ihrer körperlichen Verfassung, ihrer Herkunft ihrer Armut, ihres Geschlechts, ihres Alters, Glaubens oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, von sozialer und politischer Teilhabe ausgegrenzt. Oft sind sie psychischer und körperliche Gewalt ausgesetzt. Wir aber wollen ein Land, in dem alle gleichberechtigt zusammenleben und an den demokratischen Entscheidungen beteiligt werden. Wir setzen Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt unser Modell einer inklusiven und sozialistischen Gesellschaft entgegen. Deshalb setzen wir uns für Bleiberecht und gleiche Rechte ein. Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht Geflüchtete. Elend und Sterben an den europäischen Außengrenzen müssen ein Ende haben: Seenotrettung und die Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen einzuhalten, muss selbstverständlich sein. Wir wollen die Lager evakuieren, in denen Geflüchtete unter unmenschlichen Bedingungen eingesperrt sind und kämpfen gemeinsam für die vollständige Wiederherstellung des Rechts auf Asyl.“ (S. 13)

„Wir zeigen unmissverständlich Haltung gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit, gegen Hetze und Gewalt von rechts.“ (S. 15)

„POC und Menschen mit Migrationsgeschichte haben Anspruch auf diskrimminierungs- und gewaltfreie Behandlung.“ (S. 37)

„Für alleinstehende Frauen, die in (Alters-)Armut leben, für alleinerziehende Frauen und für Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, muss preiswerter und sicherer Wohnraum geschaffen werden.“ (S. 41)

„Digitale Gewalt im Netz muss juris­tisch anerkannt und verfolgt werden. Dazu muss auch Kompetenz in den Strafverfolgungsbehörden aufgebaut werden. Das betrifft besonders digitale Gewalt gegen Frauen, Kinder/Jugendliche und Angehörige von Minderheiten.“ (S. 96)

„Wir wollen, dass jeder Mensch – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – ohne Angst vor Gewalt leben kann.“ (S. 104)

„Die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, muss konsequent und vollständig umgesetzt werden. Die durch die Bundesregierung bei der Ratifizierung vorgenommenen Einschränkungenwollen wir zurücknehmen, damit zahlreichengeflüchteten oder migrierten Frauen nicht der Zugang zu Schutz verweigert wird.“ (S. 104)

„Strukturen des Gewaltschutzes und Hilfesysteme wollen wir ausbauen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstatten. Die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Hier brauchen wir eine bundeseinheitliche Pauschalfinanzierung, an der sich der Bund beteiligt.“ (S. 104)

Gewalt gegen die Mutter gefährdet massiv das Kindeswohl und kann für Mütter und Kinder lebensgefährlich sein. Bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht muss Gewaltschutz oberste Priorität haben.“ (S. 104)

„Alle Formen von Gewalt und Gewaltverherrlichung gegen Frauen, Kinder und LSBTIQA* (...) müssen konsequent geahndet werden.“ (S. 105)

„DIE LINKE setzt sich für die umfassende Unterstützung von Präventionsprojekten und Organisationen ein, die sich mit der Hilfe für Gewaltopfer beschäftigen. Die Strafverfolgung von queerfeindlicher Gewalt muss stärker verfolgt und geahndet werden als bisher.“ (S. 108)

„Frauen, Kranke, Alte, Kinder, religiöse und ethnische Minderheiten sowie Menschen mit Behinderung und queere Menschen sind besonders schutzbedürftige Personen. Sie müssen vor Gewalt, Elend und Ausbeutung sicher sein. Schnellverfahren und Inhaftierung von Schutzsuchenden (ob in sogenannten Rückkehr-, Transit-, kontrollierten Zentren oder »Hotspots«) lehnen wir ab.“ (S. 116)

Gewalt stoppen – Opfer schützen! Um die Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen braucht es endlich eine Vollfinan­zierung von Frauenberatungsstellen und -­notrufen, ausreichend Frauenhausplätzeund Präventionsprogramme für gewalttätige Männer.“ (S. 121)

Bündnis 90/Die Grünen

„Kinder und Jugendliche brauchen im Netz besonderen Schutz vor Straftaten wie Hassrede, Cybergrooming oder sexualisierter Gewalt. Dem Mobbing im Netz wollen wir einen Riegel vorschieben. Dafür setzen wir auf eine Präventionsstrategie mit verpflichtenden sicheren Voreinstellungen für Plattformen und altersgerechten und leicht auffindbaren Informations- und Beschwerdemöglichkeiten.“ (S. 100)

„Für viele Kinder und Jugendliche ist psychische, körperliche, sexualisierte Gewalt und Vernachlässigung leidvoller Alltag. Dagegen gehen wir hart vor – mit starker Prävention, konsequenter Aufarbeitung und Strafverfolgung sowie weiteren Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Kinderschutz in familiengerichtlichen Verfahren. Das oberste Ziel ist es, Taten zu verhindern. Dafür braucht es Aufklärung, Qualifizierung, altersgerechte Präventionsprogramme und gelebte Schutzkonzepte sowie die Kooperation aller Akteur(-inn)en überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten und betreut werden. Basiswissen über Kinderrechte, insbesondere Beteiligung, Sensibilisierung und Schutz bei Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt, gehören in die Curricula für Jura, Medizin, Pädagogik und Polizei. Die Fortbildungspflicht für Familienrichter/-innen und die Anforderungen an die Qualifikation von Verfahrensbeiständen sind klar gesetzlich zu regeln. Alle zivilgesellschaftlichen und politischen Ebenen und Kräfte müssen den Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern zu einem zentralen Thema machen. Organisationen, die Kinder betreuen, tragen dabei eine besondere Verantwortung. Die wichtige Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs werden wir auf eine gesetzliche Grundlage stellen und damit dauerhaft absichern und dabei auch die Zuständigkeiten der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs adäquat verankern. Wir werden bundesweit spezialisierte Fachberatungsstellen systematisch ausbauen sowie telefonische und Online-Beratungsangebote finanziell absichern.“ (S. 100 f.)

„Wir wollen ambulante Psychotherapieplätze durch mehr Kassenzulassungen von Psychotherapeut(-inn)en schaffen. Es braucht eine gemeindenahe und personenzentrierte Versorgung und eine verbesserte, sektorübergreifende Zusammenarbeit. Dabei müssen auch die Besonderheiten der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, von LSBTIQ*, geflüchteten und traumatisierten Menschen sowie von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, berücksichtigt werden.“ (S. 121)

„Die vielen Gläubigen, die sich für eine notwendige Modernisierung der christlichen Kirchen einsetzen und auf eine lückenlose Aufklärung der Fälle sexualisierter Gewalt dringen, unterstützen wir.“ (S. 175)

„Bei Entscheidungen darüber, welche Inhalte auf digitalen Plattformen keinen Platz haben dürfen, könnte der gezielte Einsatz von repräsentativen, zivilgesellschaftlichen Plattformräten eine Möglichkeit sein. Große Anbieter/-innen sollen sich durch eine Abgabe an den unabhängigen Beratungsangeboten für Betroffene von Hass und Hetze beteiligen. Dies wollen wir bündeln in einem Gesetz für digitalen Gewaltschutz, das die Möglichkeit beinhaltet, gegen Accounts vorzugehen, wenn kein/-e Täter/-in festgestellt wird. Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten.“ (S. 180)

„Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die vor allem Frauen betrifft, ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Gewalt im häuslichen und persönlichen Nahbereich ist ein strukturelles Problem, das sowohl in der medialen Darstellung als auch in der Rechtsprechung oft verharmlost wird. Wir brauchen daher mehr Aufklärungsarbeit und spezifische Gewaltpräventionsprogramme. Mit der Istanbul-Konvention haben wir ein Instrument an der Hand, das die notwendigen Maßnahmen beschreibt.“ (S. 189)

„Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es ist die Pflicht des Staates, Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Frauenhäusern kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Deshalb müssen deutlich mehr Frauenhausplätze geschaffen werden, auch im ländlichen Raum. Denn jede von Gewalt betroffene Frau, ob mit oder ohne Kinder, braucht eine Anlaufstelle und Schutz – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, ihrer Wohnsituation oder davon, ob sie eine Beeinträchtigung hat. Mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sichern wir über eine Geldleistung des Bundes Betroffene unabhängig von ihrem Einkommen ab und verbessern den Zugang zu Schutzeinrichtungen und deren Angeboten für alle Frauen.“ (S. 189 f.)

„Auch Männer, die Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden sind, brauchen Unterstützung und Zufluchtsräume. Dieses Angebot wollen wir ausbauen. Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte und Zufluchtsräume, insbesondere auch für queere, nichtbinäre Menschen, entwickelt und bereitgestellt werden. Wir fördern die Barrierefreiheit von Frauenhäusern und Beratungseinrichtungen, damit auch für von Gewalt betroffene Frauen mit Behinderungen Schutzmöglichkeiten zur Verfügung stehen.“ (S. 190)

„LSBTIQ* sind besonders oft von sexualisierter Gewalt betroffen. Gegen LSBTIQ* gerichtete Hasskriminalität werden wir entschieden bekämpfen. Um queere Jugendliche insbesondere auch im ländlichen Raum zu schützen und zu stärken, wollen wir mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne für junge Menschen über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten informieren und bezüglich Homo-, Bi-, Trans*- und Queerfeindlichkeit sensibilisieren. Wir werden uns gemeinsam mit den Ländern dafür einsetzen, dass sich geschlechtliche und sexuelle Vielfalt und Diversität in den Lehr- und Bildungsplänen wiederfinden und diese konsequent umgesetzt werden. Queerfeindliche Straftaten sollen statistisch gesondert erfasst werden.“ (S. 192)

„Wir werden unabhängige wissenschaftliche Studien zu Rassismus und Rechtsextremismus in den verschiedenen Sicherheitsbehörden initiieren, Hassgewalt erfassen und konsequent verfolgen. Rechtsextreme müssen konsequenter und zügiger als bisher aus Sicherheitsbehörden entfernt werden.“ (S. 197)

„In familienrechtlichen Verfahren werden Entscheidungen getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf das weitere Leben von Kindern und ihren Familien haben können. Häusliche Gewalt muss in Entscheidungen über Besuchs- und Sorgerecht berücksichtigt werden. Es gilt den Kinderschutz vor Gericht zu stärken und die Meinung von Kindern zu berücksichtigen. Anhörungen müssen kindgerecht ausgestaltet sein und mehrfache Befragungen nach Möglichkeit vermieden werden. Im familiengerichtlichen Verfahren braucht es entsprechende interdisziplinäre Angebote, wie zum Beispiel Childhood-Häuser. Wir machen einerseits die Fortbildungen für Familienrichter/-innen verbindlich und werden diese andererseits beim Arbeitspensum der Richter/-innen berücksichtigen. Auch in Kindschaftssachen wollen wir die Rechtsbeschwerdemöglichkeit zum Bundesgerichtshof herstellen. In Strafverfahren wollen wir die Opferrechte von Kindern weiter stärken. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder muss konsequent aufgeklärt und verfolgt werden, vor allem durch mehr – insbesondere auch auf Internetkriminalität spezialisiertes – Personal bei Polizei und Staatsanwaltschaften.“ (S. 202 f.)

„Gerade Kinder und Jugendliche, die sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt, Entführungen, Rekrutierung als Kindersoldat/-in erlebt haben, leiden unter schweren Traumata. Wird dieses Leid nicht aufgearbeitet, beeinträchtigt es das Leben dieser Menschen und ihrer Familien sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt über Generationen. Die individuelle Traumabearbeitung wollen wir durch mehr qualifiziertes Personal und sichere Traumazentren vor Ort auch mit unseren internationalen Partner/-innen und in Deutschland deutlich ausbauen.“ (S. 235)

„Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Menschenrecht. Ohne Geschlechtergerechtigkeit kann auch Armut nicht wirksam bekämpft werden. In vielen der ärmsten oder konfliktgebeutelten Länder sind Frauen und Mädchen besonders von Armut, Hunger und Gewalt betroffen. Wir setzen uns konsequent für die Rechte von Frauen und Mädchen weltweit ein, für ein selbstbestimmtes Leben, und werden alle diplomatischen Möglichkeiten nutzen, damit die Istanbul-Konvention Anwendung findet. Bildung und Gesundheit sind dafür die Schlüssel.“ (S. 236)

„Es gilt die Umsetzung der Agenda 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ innerhalb Deutschlands wie international voranzutreiben, sexualisierte und genderbasierte Gewalt entschieden einzudämmen, die reproduktiven Rechte von Frauen zu schützen und die Sicherheit und Partizipation von Frauen und Mädchen in der Prävention gegen Konflikte, bei der Transformation von Konflikten und in Stabilisierungsprozessen in den Fokus zu nehmen.“ (S. 247)

Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

CDU/CSU

„Wenn sich Eltern trennen, ändert sich für Kinder viel. Wir sind der Überzeugung, dass es für Kinder in aller Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für Erziehung und Entwicklung übernehmen. Eine Trennung der Eltern darf kein Beziehungsende für Kinder sein. Wir wollen die familienrechtlichen Vorschriften im Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht anpassen. Zentral ist dabei nach wie vor das Wohl des Kindes. Wir wollen eine Aufenthalts- und Betreuungsregelung, die in jedem Einzelfall bestmöglich das Kindeswohl sicherstellt.“ (S. 77 f.)

„Kindesmissbrauch zerstört Kinderseelen. Für uns haben Kindeswohl und Kindesschutz daher oberste Priorität. Wir stehen dafür, dass sich kein Täter sicher fühlen darf, und stellen Opferschutz vor Täterschutz. Vieles haben wir hier bereits erreicht – wie zuletzt die Bestrafung von Kindesmissbrauch als Verbrechen mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr.“ (S. 108)

„Durch Abschottung und negative Vorbilder krimineller Familienangehöriger sind Kinder in Clanfamilien oft an einer positiven Entwicklung gehindert. Dies stellt eine Gefährdung des Kindeswohls dar und erfordert schützende Maßnahmen. Wir brauchen daher engen Kontakt zu diesen Familien und deren ständige Kontrolle seitens der Jugendämter. Clanmitglieder, die sich aus ihrem kriminellen Umfeld befreien wollen, bekommen unsere Hilfe. Dafür wollen wir gezielte, langfristig angelegte Aussteiger- und Zeugenschutzprogramme auflegen, die die Chance auf ein geregeltes Leben in Sicherheit eröffnen. Dabei sind vor allem junge Clanmitglieder sowie Frauen in diesen Familien in den Blick zu nehmen.“ (S. 112)

FDP

„Wir Freie Demokraten wollen Mehrelternschaften rechtlich anerkennen und rechtswirksame Elternschaftsvereinbarungen bereits vor der Empfängnis ermöglichen. Bis zu vier Elternteile sollen im Interesse des Kindeswohls rechtliche Eltern sein können. Eine Überforderung des Kindes im Erwachsenenalter kann durch Quotierungen von unterhaltsrechtlichen Ansprüchen vermieden werden. Die Ehefrau der leiblichen Mutter soll von Geburt an automatisch rechtlich zweite Mutter sein, wenn das Kind mit Hilfe einer nicht-gerichteten Samenspende gezeugt wurde oder der leibliche Vater anderweitig Einvernehmen erklärt hat.“ (S. 41)

„Wir Freie Demokraten wollen Adoptionen auch unverheirateten Paaren ermöglichen. Unverheiratete Paare sollen verheirateten Paaren im Adoptionsrecht gleichgestellt werden. Zur Vermeidung von Diskriminierung soll das Adoptionsverfahren solange wie möglich anonym sein. Bei Stiefkindadoptionen soll das Verwandtschaftsverhältnis zu beiden leiblichen Elternteilen erhalten bleiben können, sofern dies einvernehmlich gewünscht wird und es dem Kindeswohl nicht widerspricht.“ (S. 41)

„Wir Freie Demokraten wollen das sogenannte „Wechselmodell“ zum gesetzlichen Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung der Eltern machen. Beide Eltern sollten berechtigt und verpflichtet sein, sowohl für den Unterhalt als auch für die Betreuung mit einem substantiellen Anteil zu sorgen. Viele Eltern möchten die Kinder auch nach der Trennung gemeinsam erziehen. Die Politik muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür schaffen und insbesondere vorsehen, dass Erziehungs- und Unterhaltsverantwortung gemeinschaftlich ausgeübt werden, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht.“ (S. 43)

„Wir Freie Demokraten wollen den für das Kindeswohl wichtigen Umgang von Großeltern mit ihren Enkelkindern auf eine bessere Grundlage stellen, denn der Umgang der Großeltern mit ihren Enkelkindern kann für das Kindeswohl von entscheidender Bedeutung sein.“ (S. 43)

Bündnis 90/Die Grünen

„Das oberste Ziel ist es, Taten zu verhindern. Dafür braucht es Aufklärung, Qualifizierung, altersgerechte Präventionsprogramme und gelebte Schutzkonzepte sowie die Kooperation aller Akteur/-innen überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten und betreut werden. Basis-wissen über Kinderrechte, insbesondere Beteiligung, Sensibilisierung und Schutz bei Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt, gehören in die Curricula für Jura, Medizin, Pädagogik und Polizei.“ (S. 100)

„Für getrennt erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wollen wir einen Umgangsmehrbedarf einführen. Das Betreuungsmodell soll im Einzelfall am Kindeswohl orientiert gefunden und nicht schematisch definiert werden. Ob ein wichtiger Abendtermin im Job, ein Beratungsgespräch oder Arztbesuch – Kinder können und sollten nicht immer dabei sein. Es gilt, familienunterstützende Dienstleistungen zu fördern, zum Beispiel für ergänzende Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Das ist besonders im Krankheitsfall wichtig, denn Kinder und Haushalt müssen trotzdem versorgt sein.“ (S. 102)

„Familien gehören zusammen und das Kindeswohl hat oberste Priorität. Auch Menschen mit subsidiärem Schutzstatus müssen deshalb ihre Angehörigen ohne die bisherigen Einschränkungen nachholen können und mit Geflüchteten gemäß der Genfer Konvention gleichgestellt werden.“ (S. 239)

Prävention von Gewalt, Missbrauch und Kindeswohlgefährdung

CDU/CSU

„Wir werden die Sportentwicklung in allen Bereichen unterstützen und vor allem die Gesundheitsprävention ausbauen. Zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs im Kontext des Sports werden wir eine zentrale Stelle für „safe sports“ einrichten und bestehende Präventionsprogramme stärken.“ (S. 138)

SPD

„Wir werden Präventionsketten und Netzwerke für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen schaffen, in denen Jugendhilfe und Gesundheitsdienst, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, öffentliche und freie Träger, Sportvereine und Verbände, Polizei und Familiengerichte auf kommunaler Ebene verbindlich zusammenwirken.“ (S. 41)

„Wir werden das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiter ausbauen und hierüber Präventionsprojekte auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene fördern.“ (S. 47)

„Durch vorbeugende Maßnahmen wollen wir verhindern, dass Bürger/-innen Opfer von Kriminalität werden. Gute Sozial-, Arbeitsmarkt-, Kinder-, Familien- und Integrationspolitik bilden die notwendige Basis einer erfolgreichen Prävention.“ (S. 51)

FDP

„Wir Freie Demokraten wollen das Präventionsgesetz reformieren. Wir setzen auf Überzeugung statt Bevormundung. Wir wollen Kindern und Jugendlichen bereits in Kindergärten, Schulen und in der Ausbildung einen gesunden Lebensstil vermitteln und damit die Verhütung von Krankheiten ermöglichen. Im Sinne eines lebenslangen Gesundheitslernens sollen aber auch Erwachsene entsprechende Informationen erhalten können. Der Prävention, Krankheitsfrüherkennung und Gesundheitsförderung kommen eine wichtige Bedeutung zu, die nicht nur das Gesundheitswesen umfasst, sondern altersunabhängig die gesamte Gesellschaft.“ (S. 36)

„Wir Freie Demokraten wollen die Wartezeiten auf einen Therapieplatz reduzieren, den Ausbau von Therapieplätzen fördern, Prävention und Aufklärung stärken sowie die Ausbildung der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterentwickeln. Die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wollen wir deutlich erhöhen. Ebenso wollen wir mehr Studienplätze für Psychologie und Psychotherapie schaffen. Schulpsychologische Beratungsangebote wollen wir ausbauen. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sollen an jeder Schule verfügbar sein. Schließlich fordern wir eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, denn die psychische Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe. Durch die Förderung von psychischer Gesundheit und Prävention wird die Gesellschaft sensibilisiert und Einzelnen kann schnell geholfen werden.“ (S. 37 f.)

„Bundes- und Länderpolizeien sollen LSBTI-feindliche Straftaten bundesweit einheitlich erfassen, sie in ihrer Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen, die Ermittlungsdienste entsprechend schulen und LSBTI-Ansprechpersonen benennen. Homo- und transfeindliche Gewalt muss im Strafgesetzbuch genauso behandelt werden wie rassistische Gewalt. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sowie die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wollen wir stärken.“ (S. 52)

DIE LINKE

„Die regionalen Gesundheitszentren bilden wichtige Schnittstellen zu anderen Versorgungsbereichen wie Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Suchthilfe und weiteren Angeboten. Sie sollen auch präventiv und gemeinwesenorientiert arbeiten, gerade in Bezug auf die sozialen, ökonomischen und ökologischen Voraussetzungen von Gesundheit.“ (S. 37)

„Wir fordern die Anwendung ziviler Maßnahmen der Gewaltprävention und Konfliktlösung. Deutsche Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik muss Friedenspolitik und Geschlechtergerechtigkeit weltweit voranbringen.“ (S. 105)

„DIE LINKE setzt sich für die umfassende Unterstützung von Präventionsprojekten und Organisationen ein, die sich mit der Hilfe für Gewaltopfer beschäftigen. Die Strafverfolgung von queerfeindlicher Gewalt muss stärker verfolgt und geahndet werden als bisher.“ (S. 108)

„Gewalt stoppen – Opfer schützen! Um die Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen braucht es endlich eine Vollfinan­zierung von Frauenberatungsstellen und ­-notrufen, ausreichend Frauenhausplätzeund Präventionsprogramme für gewalttätige Männer.“ (S. 121)

„DIELINKE setzt sich für einen Paradigmenwechsel ein: weg von der Strafverfolgung, hin zu Prävention, Beratung und Hilfe. Wir sehen es nicht als Aufgabe der Politik an, Menschen zu erziehen, sondern ihnen eine informierte und risikobewusste Konsumentscheidung zu ermöglichen. Wir wollen den Wunsch nach Rausch nicht moralisch werten. Er ist ein Bestandteil der Kultur, auch wenn damit Risiken und mögliche Schäden verbunden sind.“ (S. 131)

„Zugleich bindet die Repression große finanzielle Mittel: Mehrere Milliarden Euro werden für die Strafverfolgung ausgegeben, für Hilfe und Prävention nur ein Bruchteil davon. Drogen und Sucht sind ein Spiegel der Gesellschaft: Abhängig sein kann man nicht nur von illegalen oder legalen Substanzen, Tabak oder Alkohol, sondern zum Beispiel auch von Glücksspiel, Medikamenten und Energydrinks. Sucht hat vielfältige soziale und psychologische Ursachen und sollte – wie andere Erkrankungen auch – nicht als Versagen einzelner Menschen interpretiert werden.“ (S. 132)

Bündnis 90/Die Grünen

„Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die vor allem Frauen betrifft, ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Gewalt im häuslichen und persönlichen Nahbereich ist ein strukturelles Problem, das sowohl in der medialen Darstellung als auch in der Rechtsprechung oft verharmlost wird. Wir brauchen daher mehr Aufklärungsarbeit und spezifische Gewaltpräventionsprogramme.“ (S. 188 f.)

„Deutschland ist grundsätzlich ein sicheres Land. Das liegt auch an der guten Arbeit der Polizei. Wir wollen, dass das so bleibt. Diebstahl, Einbrüche, Gewalttaten, Hassverbrechen oder organisierte Kriminalität belasten Opfer und ihre Angehörigen dennoch schwer. Für ihre Aufgaben wie Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung und den Schutz der Grundrechte wollen wir die Polizei stärken, in der Stadt und auf dem Land, analog und digital.“ (S. 193 f.)

„Wir setzen auf den ehrlichen Interessenausgleich, auf eine feministische Außenpolitik, die Achtung der Rechte marginalisierter Gruppen, auf Zusammenarbeit und Rechtsstaatlichkeit, auf Gewaltfreiheit und koordinierte Krisenprävention und regelbasierte sowie vorrangig zivile Konfliktbearbeitung in einer eng vernetzten Welt.“ (S. 219)

„Es gilt die Umsetzung der Agenda 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ innerhalb Deutschlands wie international voranzutreiben, sexualisierte und genderbasierte Gewalt entschieden einzudämmen, die reproduktiven Rechte von Frauen zu schützen und die Sicherheit und Partizipation von Frauen und Mädchen in der Prävention gegen Konflikte, bei der Transformation von Konflikten und in Stabilisierungsprozessen in den Fokus zu nehmen.“ (S. 247)

Gesetzlicher Jugendschutz

CDU/CSU

„Hinzuverdienstregeln für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr und während der  Ausbildung  zum  ersten  berufsqualifizierenden Abschluss in Bedarfsgemeinschaften werden wir im Rahmen des Jugendschutzes ebenfalls deutlich ausweiten.“ (S. 62)

„Eine Legalisierung illegaler Drogen lehnen wir ab. Zu groß sind die gesundheitlichen Folgen für den Einzelnen und die Auswirkungen auf Familie, Umfeld und Gesellschaft. Wer legalisiert, der stellt gerade nicht Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt der Drogenpolitik, entzieht sich seiner Verantwortung und lässt Betroffene sowie ihre Angehörigen mit den Problemen allein. Das ist nicht unser Weg. Was wir brauchen, sind Aufklärung sowie frühe und massentauglichere Sanktionen, die der Tat auf dem Fuße folgen und unmittelbar zur Wahrnehmung von Beratungs- und Therapieangeboten veranlassen. Bei legalen Suchtmitteln setzen wir auf verantwortungsvollen Umgang. Dafür braucht es mehr Aufklärung, bessere Hilfsangebote und einen starken Jugendschutz, um den Gefahren des Rauchens und des Alkoholmissbrauchs wirkungsvoll zu begegnen.“ (S. 65)

SPD

„Wie Alkohol ist auch Cannabis eine gesellschaftliche Realität, mit der wir einen adäquaten politischen Umgang finden müssen. Verbote und Kriminalisierung haben den Konsum nicht gesenkt, sie stehen einer effektiven Suchtprävention und Jugendschutz entgegen und binden enorme Ressourcen bei Justiz und Polizei. Eine regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene soll in Modellprojekten von Ländern und Kommunen erprobt werden können, begleitet durch Maßnahmen der Prävention, Beratung und Behandlung im Jugendbereich. Zudem werden wir bundeseinheitlich regeln, dass der Besitz kleiner Mengen von Cannabis strafrechtlich nicht mehr verfolgt wird.“ (S. 52)

FDP

„Wir Freie Demokraten fordern eine kontrollierte Freigabe von Cannabis. Wir setzen uns dafür ein, den Besitz und Konsum für volljährige Personen zu erlauben. Nur mit einem Verkauf in lizenzierten Geschäften können die Qualität kontrolliert, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden. Wenn Cannabis ähnlich wie Zigaretten besteuert wird, können jährlich bis zu einer Milliarde Euro eingenommen werden. Zu beachten bleibt jedoch, dass eine zu hoch angesetzte Steuer und damit ein entsprechend hoher Preis nicht zur effektiven Eindämmung des Schwarzmarktes führen wird. Das zusätzliche Geld soll für Prävention, Suchtbehandlung und Beratung eingesetzt werden. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, bindet immense Polizeiressourcen und erleichtert durch illegalen Kontakt zu Dealern den Einstieg zu härteren Drogen.“ (S. 36)

DIE LINKE

„DIE LINKE will Jugendschutz im Internet verbessern. Effektiver Jugendschutz besteht für uns insbesondere in flächendeckenden medienpädagogischen Angeboten für Eltern, Lehrkräfte, Kinder und Jugendliche. Medienbildung gehört in allen Bildungseinrichtungen – generationenübergreifend – auf die Tagesordnung.“ (S. 130)

Bündnis 90/Die Grünen

„Wir wollen einen Wechsel in der Drogenpolitik, der Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Befähigung zum eigenverantwortlichen Umgang mit Risiken in den Mittelpunkt stellt. Grüne Drogenpolitik beruht auf den vier Säulen Prävention, Hilfe, Schadensminimierung und Regulierung. Das heutige Betäubungsmittelrecht ist reformbedürftig. Auf dem Schwarzmarkt existiert kein Jugend- und Verbraucherschutz. Wer abhängig ist, braucht Hilfe und keine Strafverfolgung. Grundsätzlich soll sich die Regulierung von Drogen an den tatsächlichen gesundheitlichen Risiken orientieren. Wir wollen Kommunen ermöglichen Modellprojekte durchzuführen und sie dabei unterstützen, zielgruppenspezifische und niedrigschwellige Angebote in der Drogen- und Suchthilfe auszubauen. Hierzu zählen etwa aufsuchende Sozialarbeit, Substanzanalysen (Drug Checking), Substitutions- und Diamorphinprogramme (auch in Haftanstalten) und Angebote für Wohnsitzlose sowie die bessere Vermittlung in ambulante und stationäre Therapie.“ (S. 129)

„Die Entwicklungen von E-Sport und Gaming werden wir insbesondere im Hinblick auf Diversität, Nachhaltigkeit, Jugendschutz sowie Medienkompetenz fördern und zusammen mit Gamer(-inne)n, Verbänden und Wissenschaft gestalten; gemeinsam mit allen Akteur(-inn)en stellen wir uns gegen Diskriminierung und Hatespeech.“ (S. 210)

Die Wahlprogramme der Parteien sind hier zu finden:

Redaktion: Pia Kamratzki

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