Jugendring Mecklenburg-Vorpommern

Kinder- und Jugendbeteiligung gehört in die Kommunalverfassung

In Mecklenburg-Vorpommern fordern der Landesjugendring und das Beteiligungsnetzwerk MV in einem offenen Brief, das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen müsse gesetzlich auch in der Kommunalverfassung des Landes verankert werden.

01.03.2021

Am 20. Januar 2021 verabschiedete das Bundeskabinett einen Referentenentwurf, der vorsieht, dass Kinderrechte in Artikel sechs, Absatz zwei des Grundgesetzes aufgenommen werden. Der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern und das Beteiligungsnetzwerk des Landes freuen sich über diese Entwicklung. Auch wenn sich das Recht auf Beteiligung im aktuellen Entwurf nur auf ein rechtliches Gehört beschränkt, so ist die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ein Schritt in die richtige Richtung.   

Für Johannes Beykirch, Vorstandsmitglied des LJR MV, bringt die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz zwei gewinnende Seiten mit sich: das Land und die Leute. „Umso wichtiger ist es, Kinderrechte auch in der Kommunalverfassung mit aufzunehmen und über ein flächendeckendes Netzwerk sicherzustellen, dass junge Menschen sich in echter Partizipation auch wirklich an allem beteiligen können, was sie betrifft.“

Demokratie und Demographie stärken

In einem gemeinsamen offenen Brief an Minister/-innen, Staatssekretäre und -sekretärinnen und Abgeordnete des Landtages Mecklenburg-Vorpommern fordern der Landesjugendring und und das Beteiligungsnetzwerk daher mit Blick auf Mecklenburg-Vorpommern, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch in der Kommunalpolitik zu verankern. Gerade für das Flächenland Mecklenburg-Vorpommern sei die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung, da das Bundesland besonders von der Abwanderung junger Menschen betroffen ist.

„Wir brauchen daher in Mecklenburg-Vorpommern in jeder Gebietskörperschaft Beteiligungsmoderator(inn)en, weil das Beteiligungsnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern durch seine Expertise genau an dieser Stelle ansetzt: Junge Menschen werden befähigt, sich einzubringen und Mitarbeiter/-innen aus der Kinder- und Jugendarbeit und der Verwaltung wird als Multiplikator(inn)en vermittelt, was echte Partizipation bedeutet und welche Dinge für partizipative Strukturen und Prozesse unerlässlich sind,“ so Johannes Beykirch. „Junge Menschen an allem, was sie betrifft, zu beteiligen, setzt Selbstwirksamkeitskräfte frei, die eine Grundvoraussetzung für eine gesunde Demokratieentwicklung sind und führt letztendlich auch hier bei uns dazu, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Bundesland ist, in dem auch die jungen Menschen gut und gerne leben.“   

Recht auf Mitbestimmung in der Kommunalverfassung

Die Beteiligungsmoderator(inn)en des Beteiligungsnetzwerks und des Landesjugendrings setzen sich gemeinsam dafür ein, dass das Recht auf Mitbestimmung in der Kommunalverfassung aufgenommen und ein Rechtsraum für Kinder und Jugendliche gesetzlich verankert wird. Im offenen Brief bitten sie die Adressaten aus der Kommunalpolitik um Unterstützung, sich für diesen Vorstoß einzusetzen. 

Quelle: Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern vom 17.02.2021

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