Jugendpolitik

Jugendministerin Clauß dankt Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses Sachsen

Anlässlich der Klausur des Landesjugendhilfeausschusses am vergangenen Freitrag betonte Staatsministerin Clauß das nachhaltige Wirken dieses Gremiums nicht nur für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen.

11.07.2011

»Ohne das Engagement der Mitglieder wäre die heutige Struktur der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen mit seinen vielen, Leistungen, Angeboten und Diensten im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Jugendberufshilfe, des Jugendschutzes, der Familienhilfe, der Kindertageseinrichtungen, der Tagespflege, der Hilfen zur Erziehung undenkbar. Das Gremium hat die letzten 20 Jahre eine nachhaltige Wirkung hinterlassen. Das war und ist eine ausgezeichnete Leistung«, so die Ministerin.

Der Landesjugendhilfeausschuss ist landesrechtlich auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches Achtes Buch im Jahr 1991 vom Landesgesetzgeber installiert worden. Die erste wesentliche Aufgabe war nach der Wende die Neustrukturierung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen. Es galt, viele neue Dienste und Leistungen zu kreieren, aufzubauen und fachlich zu entwickeln. Mit diesem Rahmen sollten Kindern und Jugendlichen neben der Familie oder Schule angemessene und anregende Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen geschaffen werden. Nach dem Aufbau ging es um die Konsolidierung und Qualifizierung. Dafür hat der Landesjugendhilfeausschuss viele Empfehlungen, Orientierungshilfen oder Arbeitspapiere erstellt, Modellprojekte initiiert und damit auch die sächsische Jugendpolitik mit gestaltet.

Der Freistaat hat dieses Unterfangen in besonderem Maße zusammen mit den Kommunen mit weit über 500 Millionen Euro an Landesmitteln gefördert.

Staatsministerin Clauß dankt in ihrem Grußwort vor allem den Mitgliedern des Ausschusses für deren Arbeit in den zurückliegenden 20 Jahren und bietet ihre Mithilfe bei der Bearbeitung der anstehenden Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen an. Sie nennt dazu einige Schwerpunkte, wie den Kinderschutz, die frühen Hilfen, die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Medienkompetenz oder die Beförderung von Teilhabe von jungen Menschen.

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