Bundestagswahl

DVJJ schlägt Jugendstrafrechtsthemen für die nächste Legislaturperiode vor

Am 26. September ist Bundestagswahl. Dieses Ereignis nimmt die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) zum Anlass, ein paar Wünsche zu äußern.

14.09.2021

In einem offenen Brief des Vorstands und der Geschäftsführung hat die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) Wünsche geäußert. Der Umgang mit straffälligen und aus Sicht der Politik schwierigen jungen Menschen soll Teil der politischen Agenda sein und die Politiker/-innen ihren Gestaltungsauftrag ernst nehmen. Deshalb legt der DVJJ der zukünftigen Bundesregierung die Belange auch – und gerade – dieser jungen Menschen ans Herz.

Daher seien diese Punkte besonders wichtig:

  • Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren,
  • generelle Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende,
  • Streichung des Begriffs der „schädlichen Neigungen“ aus dem JGG,
  • Beschränkung der Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht auf Ausnahmefälle,
  • Unterstützung der Länder und Kommunen, damit diese ihre Aufgaben in den Bereichen der Jugendhilfe und des Jugendstrafrechts vollständig wahrnehmen können. Dazu gehören:
    • die langfristige Förderung von Jugendhilfeprojekten,
    • die Stärkung der sozialen Unterstützung für benachteiligte junge Menschen und
    • die Qualifizierung und Ausstattung aller im Jugendstrafrecht tätigen Beteiligten aus Polizei, Justiz und Jugendhilfe mit den nötigen Mitteln zur Erfüllung Ihrer Aufgaben.

Quelle: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. vom 27.08.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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