Jugendpolitik
Deutscher Kinderschutzbund fordert Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen
Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) forderte anlässlich des Tages der gewaltfreien Erziehung am 30. April 2017, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, um den Interessen der Kinder in Gesellschaft, Politik und Verwaltung Vorrang zu gewähren.
03.05.2017
Seit 2000 heißt es im Paragraph 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Diese Norm gilt für Eltern und alle Personen, die das Kind pflegen, erziehen und beaufsichtigen. "Dieses Gesetz hat vor allem das Bewusstsein in der Gesellschaft für ein gesundes Aufwachsen von Kindern ohne Gewalt geschärft." betont Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
Ursachen von Gewalt gegen Kinder bekämpfen
Dennoch erleben noch heute, viel zu viele Kinder körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt in der Familie, in Einrichtungen und in ihrem sozialen Umfeld. Und die mediale Gewalt in Form von Cybermobbing ist weiter im Anstieg, betont der DKSB. Es gilt daher, Gewalt in allen seinen Formen wahrzunehmen und die damit verbundene Ausgrenzung zu benennen. Der Deutsche Kinderschutzbund tritt dafür ein, die Ursachen von Gewalt zu bekämpfen und ausreichende Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt gegen Kinder einzurichten.
Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
"Auch wenn die Bundesregierung durch die Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter in den Blick nimmt und die Beratung, Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen ausbaut, reicht dies im Sinne umfassender Kinderrechte nicht aus" kritisiert Hilgers. Notwendig ist eine Änderung des verfassungsrechtlichen Rahmens, um die individuellen Grundrechte von Kindern auf Förderung und Schutz durch den Staat und die Gesellschaft tatsächlich und umfassend in den Blick zu nehmen.
Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde dazu führen, dass alle bestehenden Gesetze auf den Prüfstand kämen. Gewalt gegen Kinder, Kinderarmut und fehlende Beteiligung von Mädchen und Jungen bekommt dann eine andere Aufmerksamkeit, wird zur Handlungsgrundlage auch für politisch Verantwortliche auf kommunaler sowie Landes- und Bundesebene.
"Der Tag der gewaltfreien Erziehung erinnert die gesamte Gesellschaft daran, dass sie eine besondere Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder trägt" so DKSB-Präsident Hilgers.
Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 28.04.2017
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