Jugendpolitik

dbb jugend-Chefin begrüßt BAG-Urteil gegen altersabhängige Urlaubsstaffelung im öffentlichen Dienst

Als „bahnbrechende Entscheidung“ hat dbb jugend-Chefin Sandra Hennig das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur altersabhängigen Staffelung von Urlaubstagen im öffentlichen Dienst vom 20. März 2012 begrüßt.

22.03.2012

Die Erfurter Richter hatten die Erteilung von Urlaubstagen nach Lebensalter im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für unwirksam (<link http: juris.bundesarbeitsgericht.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window external link in new>9 AZR 529/10) erklärt. Damit haben ab sofort alle Beschäftigen Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr.

„Mit diesem richtigen und wichtigen Signal wird endlich die Benachteiligung der jüngeren Beschäftigten abgeschafft, deren Erholungsbedürfnis sich eben nicht nach Lebensalter, sondern nach tatsächlicher Belastung bemisst“, sagte die dbb jugend-Vorsitzende in Berlin. Hennig: „Aktuell sind es doch gerade die lebensjüngeren Leistungsträger, auf deren Rücken die durch massiven Personalabbau entstandene Arbeitsverdichtung im öffentlichen Dienst lastet. Sie haben sich mehr Urlaub und Regeneration wahrlich verdient, damit sie ihren Job weiter gut und motiviert machen können.“ Die dbb jugend-Chefin forderte alle jungen Beschäftigten auf, ihr Recht nun gegenüber Arbeitgebern und Dienstherren geltend zu machen. „Wir erwarten, dass der Tenor des Urteils auch für die Arbeitnehmer im Bereich des gleichlautenden Tarifvertrags für die Länder (TV-L) und selbstverständlich auch im gesamten Beamtenbereich umgehend umgesetzt wird“, so Hennig.

Bisher bekommen Beschäftigte laut TVöD bis zum 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre werden 29 Urlaubstage gewährt, ab 40 Jahren gibt es 30 Tage. Die obersten deutschen Arbeitsrichter sahen darin einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Diese Staffelung nach dem Alter benachteilige jüngere Arbeitnehmer, begründete der neunte Senat. „Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolgt nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älteren Menschen Rechnung zu tragen“, erklärte das Gericht. Auch lasse sich kaum ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab 30 beziehungsweise 40 Jahren begründen. Geklagt hatte eine 1971 geborene Mitarbeiterin des Landkreises Barnim (Brandenburg).

Quelle: dbb jugend

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