Jugendpolitik
Bundesregierung: Auswirkungen der Wehrdienstverkürzung auf Zivildienstdauer derzeit noch offen
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarten Verkürzung der Dauer des Grundwehrdienstes auf sechs Monate werde derzeit vorbereitet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/352) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/93).
06.01.2010
Laut Fragesteller hat dies "Konsequenzen für den von der Wehrpflicht abgeleiteten Zivildienst", auf den zahlreiche Fragen von Bündnis 90/Die Grünen abzielen. Ob der Zivildienst zum 1. Januar 2011 analog und zeitgleich zum Wehrdienst verkürzt werden soll, lässt die Bundesregierung jedoch offen. "Die Beantwortung der Frage durch die Bundesregierung ist erst nach Abschluss der derzeitigen Überlegungen möglich", heißt es in der Antwort.
Eine grundsätzliche Überprüfung der Wehrpflicht und des Zivildienstes hält die Regierung nicht für notwendig. Der Koalitionsvertrag halte "im Grundsatz an der allgemeinen Wehrpflicht und am Zivildienst als Wehrersatzdienst fest", heißt es weiter,"die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlass, eine grundsätzliche Überprüfung der Wehrpflicht und des Zivildienstes vorzunehmen."
Auf zahlreiche Fragen nach dem Einsatz von Zivildienstleistenden in Gesundheitskonzernen in privater Trägerschaft antwortet die Bundesregierung: "Bei Einrichtungen in privater Rechtsform ist entscheidungserheblich, dass das betreffende Krankenhaus in den Krankenhausbedarfsplan aufgenommen, d.h. für die Gesundheitspflege im betreffenden Gebiet notwendig ist." Nur in diesem Fall diene der dortige Einsatz von Zivildienstleistenden dem Allgemeinwohl.
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Quelle: Deutscher Bundestag
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