Familienpolitik

Thüringens Sozialministerium unterstützt Kommunen bei Auditierung zur „Familiengerechten Kommune“

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat über den beabsichtigten Start der Auditierung „Familiengerechte Kommune“ für Thüringer Städte, Gemeinden und Kreise informiert.

20.08.2012

Der in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Brandenburg bereits erfolgreich tätige Verein „Familiengerechte Kommune“ möchte seine Erfahrungen gerne interessierten Thüringer Kommunen zur Verfügung stellen. Das erprobte Auditierungsverfahren soll daher nun auch in Thüringen Anwendung finden.

Unter dem Dach der Stiftung FamilienSinn ist eine Förderung und Begleitung von zunächst bis zu drei interessierten Thüringer Kommunen beabsichtigt. Im Herbst sollen eine Informationsveranstaltung und ein Interessensbekundungsverfahren stattfinden.

Sozialministerin Heike Taubert sagte: „Wir wollen die Situation der Thüringer Familien weiter verbessern und vor Ort ihre Lebensqualität steigern. Das betrifft sowohl die Sorge um die Kinder als auch um die alt werdenden Eltern. Dafür brauchen wir eine den Bedürfnissen der Menschen gerecht werdende und abgestimmte Infrastruktur in deren Lebensumfeld. Ich will die Kommunen dabei unterstützen.“

Nach Ansicht der Sozialministerin ist das bereits in der Praxis bewährte Audit „Familiengerechte Kommune“ dabei sehr hilfreich. „Wir müssen konkret wissen, was für Familien wichtig und welche Unterstützung wirksam ist. Das Audit ,Familiengerechte Kommune‘ untersucht querschnittsorientiert zentrale Handlungsfelder in der Familienpolitik und entwickelt Strategien zur Steigerung der Familiengerechtigkeit vor Ort. Es erfolgt ausdrücklich einvernehmlich mit interessierten Kommunen und Landkreisen. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Betroffene aktiv beteiligt. Familiengerechtigkeit in all ihren Facetten wird bei diesem Prozess gemeinsam mit allen kommunalen Akteuren definiert. Darum will ich es in Thüringen als ein Unterstützungs- und Bewertungsinstrument einsetzen.“

Laut Taubert sind die Kommunen am besten in der Lage, substanzielle Entwicklungen in Sachen Familiengerechtigkeit herbeizuführen. „Es gibt in Thüringen vor Ort die verschiedensten Netzwerke für Familien. Ihre Arbeit gilt es zu festigen und gegebenenfalls auszubauen. Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage können das Audit für ihre familienpolitische Arbeit nutzen und mit den daraus resultierenden Vereinbarungen die Steuerungswirkung kommunalpolitischer Entscheidungen erhöhen. Das Verfahren hat das Potential, die Eigenkräfte einer kommunalen Verantwortungsgemeinschaft zu aktivieren und zu stärken sowie die Bedingungen für Familien zu verbessern.“

In Erweiterung der bisherigen Erfahrungen in den anderen Bundesländern soll unter anderem in Thüringen erstmals für die Beteiligung eines Landkreises geworben werden und die kommunale Infrastruktur bei der Sorge der Familien um die alt werdenden Eltern besondere Beachtung finden.

Hintergrund

Das Audit „Familiengerechte Kommune“ ist in einer gemeinsamen Initiative der Bertelsmann Stiftung, des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und der berufundfamilie gGmbH (Eine Initiative der Hertie-Stiftung) entwickelt und erprobt worden.

Das Audit-Verfahren verläuft über ein Jahr auf der Grundlage von Ratsbeschlüssen. Es teilt sich in sechs zentrale Handlungsfelder auf:

  • Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit
  • Familie, Arbeitswelt, Betreuung
  • Bildung und Erziehung
  • Beratung und Unterstützung
  • Wohnumfeld und Lebensqualität
  • Senioren und Generationen

In einer Analysephase verschaffen sich die Kommunen zunächst einen Überblick über wichtige ökonomische und soziodemografische Daten und vereinbaren auf dieser Grundlage mit den Akteuren vor Ort konkrete Ziele und Maßnahmen für die nächsten drei Jahre. Das Verfahren mündet in eine Zertifizierung und anschließende Umsetzungsphase. Während der gesamten Zeit sind die Kommunen Teil eines bundesweiten Netzwerkes „Familiengerechter Kommunen“ mit dazugehörigen Fortbildungsveranstaltungen.

Das Audit „Familiengerechte Kommune“ soll 2013 unter Beteiligung des Freistaats beginnen. Dazu wird die Stiftung FamilienSinn die Mitfinanzierung des Audits für interessierte Kommunen bis zu 50 Prozent übernehmen. Die Kosten richten sich nach der Einwohnerzahl und belaufen sich einmalig schätzungsweise auf 20.000 bis maximal 50.000 Euro pro Kommune.

Weitere Informationen im Internet unter: <link http: www.familiengerechte-kommune.de>www.familiengerechte-kommune.de

Quelle: Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Freistaat Thüringen vom 17.08.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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