Familienpolitik
Haushalt 2017: Mehr Entlastung für Familien
Mit rund 9,2 Mrd. Euro ist der Etat des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2017 so groß wie nie zuvor. Der Kinderzuschlag wurde erhöht, ebenso wie die Haushaltsmittel für frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung. Auch Plätze in der Kindertagesbetreuung sollen ausgebaut werden.
09.09.2016
"Mit diesem Haushalt geben wir deutlich mehr Geld für die Familien. Wir unterstützen Familien mit modernen familienpolitischen Leistungen, die Eltern ein solides Auskommen sichern und die Kinderarmut bekämpfen. Es gibt mehr Geld für gute Kinderbetreuung. Und es gibt mehr Geld für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft", betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anlässlich der Einbringung des Einzelplans in den Deutschen Bundestag am 8. September. "Denn Geld für starke Familien und Geld für starke Strukturen in der Zivilgesellschaft sind Investitionen in den Zusammenhalt und in die Zukunft unseres Landes."
Elterngeld, ElterngeldPlus und Kinderzuschlag
Bei den gesetzlichen Leistungen für Familien sind das neue ElterngeldPlus und das klassische Elterngeld so beliebt wie nie zuvor. Im kommenden Jahr werden hierfür 6,2 Mrd. Euro veranschlagt. Dies hängt auch mit der erhöhten Geburtenrate zusammen. Im vergangenen Jahr sind so viele Kinder (insgesamt 738.000) zur Welt gekommen wie seit 15 Jahren nicht.
"Jeder einzelne Cent ist gut investiert, denn besonders das ElterngeldPlus gibt Paaren eine flexiblere Unterstützung, wenn beide früh nach der Geburt in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen. Und es hilft Müttern und Vätern dabei, Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen", so Schwesig.
Der Kinderzuschlag wurde erhöht für die Eltern, die arbeiten gehen, aber am Ende des Monats kaum etwas übrig haben. So bekommt eine Frau, die zwei Kinder allein großzieht und 1.200 Euro netto verdient, 320 Euro Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag trägt mit dazu bei, dass alleinerziehende Mütter ein besseres Auskommen für sich und ihre Kinder haben und besser vor Armut geschützt sind.
Kinderbetreuungsausbau
Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht auch der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2017 insgesamt 446 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zugeführt.
"Mir ist es besonders wichtig, dass wir nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern auch mehr Qualität und mehr Flexibilität in die Kindertagesbetreuung bringen. Besonders Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, zum Beispiel am Abend oder am Wochenende, sind auf flexible Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten angewiesen. Für diese Bedarfe gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Angebot. Das wollen wir ändern und deshalb fördern wir mit dem Bundesprogramm "KiTa-Plus" bedarfsgerechte Betreuungszeiten in 300 Kitas bundesweit", erklärte die Ministerin.
In Deutschland besuchen rund 721.000 Kinder unter 3 Jahren eine Kita. Aber noch mit fünf Jahren hat ein Viertel der Kinder einen Bedarf an Sprachförderung. Dies gilt für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund.
Frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung
Für eine gute schulische Bildung und für gesellschaftliche Teilhabe wurden in einem ersten Schritt die Haushaltsmittel für frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung in Kitas um 150 Mio. Euro auf insgesamt 278 Mio. Euro erhöht. Doppelt so viele Kitas wie bisher können künftig zur Sprach-Kita werden und Mittel für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle abrufen.
Demokratieförderung und Extremismusprävention
Einen großen Aufwuchs im Haushalt gibt es ebenfalls im Bereich "Demokratieförderung und Extremismusprävention". Das erfolgreiche Bundesprogramm "Demokratie leben" wird mit über 100 Mio. Euro breiter aufgestellt und um neue Themenbereiche ergänzt. Ziel ist es, die Entstehung demokratiefeindlicher extremistischer Tendenzen frühzeitig zu verhindern oder wenigstens zu unterbrechen.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.09.2016
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