Familienpolitik
djb kritisiert ungenügende Anpassung der Düsseldorfer Tabelle
Zum 1. Januar 2015 steht wieder einmal eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle (Richtlinie für den Kindesunterhalt) an. Doch wer auf einen höheren Kindesunterhalt gehofft hatte, wurde enttäuscht.
11.12.2014
Es wird, so die Vorsitzende der zuständigen Fachkommission im Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb), Brigitte Meyer-Wehage, "unter dem Weihnachtsbaum keine Geschenke geben". Denn erhöht werden allein die Sätze zum Selbstbehalt, also dem Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. Die Anpassung berücksichtige, so die Begründung aus Düsseldorf, u.a. die Erhöhung der SGB II-Sätze ("Hartz IV") zum 1. Januar 2015.
Es sind aber nicht nur die Lebenshaltungskosten der unterhaltspflichtigen Väter, sondern auch der Bedarf der Kinder gestiegen. Mit der Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags, an dem sich der sogenannte Mindestunterhalt orientiert, ist allerdings erst im Laufe des kommenden Jahres zu rechnen. Die seit einem Jahr überfällige Anpassung hat der Gesetzgeber bis zum Jahresende nicht umgesetzt.
Nachdem der Gesetzgeber jedoch schon vor Jahren angetreten ist, die Bedarfssätze für Kinder im Unterhalts-, Steuer- und Sozialrecht zu harmonisieren, ist das Anheben nur des Selbstbehalts nach Auffassung der Juristinnen ein verfehltes Signal und ein Schritt in die falsche Richtung. Denn immer noch zahlen viele Pflichtige zu wenig oder gar keinen Unterhalt. Jetzt auch noch mit dem Segen der Düsseldorfer Tabelle.
Weihnachtsfreude mag da nicht aufkommen, zumal auch noch der Selbstbehalt im Ehegattenunterhalt erhöht wird.
Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.12.2014
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