Familienpolitik

Bayern führt Betreuungsgeld wieder ein

Seit dem 22. Juni gilt das Bayrische Betreuungsgeldgesetz. Der Freistaat wollte die Leistung wieder einführen, nachdem das Betreuungsgeld auf Bundesebene abgeschafft wurde. Knapp 80.000 Anträge wurden zwischenzeitlich gestellt.

27.07.2016

Am 22. Juni ist das Bayerische Betreuungsgeldgesetz in Kraft getreten. Bayern ist damit das einzige Bundesland, dass die familienpolitische Leistung wieder einführte, nachdem der Bund das Instrument im Jahr 2015 abgeschafft hatte (<link https: www.jugendhilfeportal.de politik familienpolitik artikel datenbericht-zum-betreuungsgeld-leistung-bald-nur-noch-in-bayern external-link-new-window zum datenbericht betreuungsgeld und>Jugendhilfeportal berichtete).

Im Freistaat gilt nun wieder Wahlfreiheit für Eltern, ob sie ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen oder in eine Kita geben wollen. Bayerische Mütter und Väter wissen das zu schätzen, sagt das Bayrische Staatsministerium.

Antragszahlen

Hier die wichtigsten Zahlen zum Bayerischen Betreuungsgeld (gerundet):

Verschickte Anträge: 123.500
Eingegangene Anträge: 77.400
Bewilligungen: 36.800

Für Bayerns Familienministerin Emilia Müller spricht die Bilanz des ersten Monats eine ganz eindeutige Sprache: "Das Bayerische Betreuungsgeld ist ein Erfolg und eine Bestätigung unserer Familienpolitik. Wir unterstützen alle Eltern, egal, für welchen Lebensplan sie sich entscheiden: sie können entweder die öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen oder das Bayerische Betreuungsgeld." Müller ergänzte: "Eltern sollen schnell zu ihrem Geld kommen und das funktioniert auch: innerhalb des ersten Monats seit Inkrafttreten sind erfreulicherweise schon knapp 50 Prozent der bisher eingegangenen Anträge entschieden worden."

Antragstellung

Der Weg zum Bayerischen Betreuungsgeld ist einfach und unbürokratisch. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verschickt den Antrag auf Betreuungsgeld automatisch. Das Gesetz gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2015 - eine Versorgungslücke zwischen dem Bundes- und dem Bayerischen Betreuungsgeld gibt es deshalb nicht. "Verlässlichkeit ist für uns in der Familienpolitik einer der wichtigsten Werte. Wir haben den bayerischen Eltern das Betreuungsgeld versprochen und wir haben Wort gehalten. Jetzt bestätigt uns die hohe Zahl der Anträge innerhalb so kurzer Zeit, dass wir mit der Einführung die Wünsche und Vorstellungen der Eltern genau getroffen haben", so Müller.

Mehr Informationen zum Betreuungsgeld finden Sie hier: <link https: www.betreuungsgeld.bayern.de external-link-new-window und kontakt zur rechtslage in bayern auf der>www.betreuungsgeld.bayern.de

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 21.07.2016

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