Familienpolitik

91. Arbeits-und Sozialministerkonferenz in Mainz: Länder fordern Entlastung für Alleinerziehende und eine zügige Reform des Bundesteilhabegesetzes

Auf der Tagesordnung in Mainz steht neben der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes unter anderem auch die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.

25.11.2014

"Auf der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz werden wir uns erneut intensiv über die notwendige Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Rahmen eines Bundesteilhabegesetzes zu unterhalten haben", sagte die saarländische Sozialministerin Monika Bachmann heute auf der Landespressekonferenz in Saarbrücken. Dabei wird auch die Umsetzung der künftigen Bundesbeteiligung an den Kosten einer reformierten Eingliederungshilfe in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich ein Thema sein. Die Arbeits-und Sozialminister der Länder treffen sich ab morgen in Mainz zu ihrer jährlichen Konferenz.

"Der derzeitige rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Fürsorgesystem der Sozialhilfe aber auch die Finanzierungsbedingungen entsprechen nicht mehr dem Leitbild einer inklusiven Gesellschaft im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention, in der alle Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt leben können" erklärte die Ministerin. "Teilhabe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deshalb ist die Reform der Eingliederungshilfe vom Fürsorge- zu einem echten Teilhaberecht im Rahmen eines Bundesteilhabegesetzes unter finanzieller Beteiligung des Bundes überfällig", sagte Bachmann. "So können wir für Menschen mit Behinderungen mehr Eigenverantwortlichkeit,  die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und finanzielle Verbesserungen erreichen." Dies gehe allerdings nicht ohne eine zielgerichtete Entlastung der nach Landesrecht zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. „Die von den Ländern geforderte Entlastung durch den Bund bei dieser für Menschen mit Behinderungen bedeutsamen Sozialleistung, die eine äußerst dynamische Entwicklung aufweist, muss auch dort ankommen, wo die Last getragen wird.“  Das Saarland ist bei diesem Antrag Mitantragsteller mit Rheinland-Pfalz.

Auf der Tagesordnung in Mainz steht neben der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes unter anderem auch die Erhöhung  des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. "Wir sehen hier Handlungsbedarf, um das Armutsrisiko insbesondere von alleinerziehenden Müttern zu minimieren und damit einer Armutsgefährdung vorzubeugen", sagte die Ministerin.  Mit einem erhöhten Entlastungsbetrag soll den besonderen Belastungen von Alleinerziehenden beim Steuerabzug angemessen Rechnung getragen werden. 90 Prozent der alleinerziehenden sind Frauen und sie  tragen das höchste Armutsrisiko.  

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit seiner Einführung am 1. Januar 2004 unverändert 1.308 Euro. Ein reformierter Entlastungsbetrag für Alleinerziehende  mit Einführung einer Staffelung nach der Zahl der Kinder  soll  dazu beitragen, die Einkommenssituation von Ein-Eltern-Familien zu verbessern.

Das Saarland ist bei diesem Antrag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Mitantragsteller und hat diese Forderung bereits bei der  Jugendministerkonferenz im Mai 2014 sowie bei der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz im Oktober 2014 unterstützt.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes vom 25.11.2014

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